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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

8<br />

Ergebnisse und Schlussfolgerungen<br />

Die Aufgabe der vorliegenden Untersuchung besteht darin, die Wirksamkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP) und die Steuerungsfunktion der ihr zu Grunde liegenden Normen (insbesondere)<br />

nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu evaluieren. Dem<br />

dient eine breit angelegte und mit dem „Kaskadenmodell“ stufenweise aufgebaute empirische<br />

Erhebung.<br />

Das Verhältnis des UVPG zum Gemeinschaftsrecht oder das juristische Zusammenspiel von Landes-UVP-Recht<br />

zu dem des Bundes sind dementsprechend nicht Gegenstand der Untersuchung.<br />

Im Mittelpunkt steht vielmehr die Frage, inwieweit das UVPG die selbst gesetzten Ziele erreicht<br />

(Effektivität) und welche Möglichkeiten es gibt, den Nutzen der UVP im Verhältnis zum erforderlichen<br />

Aufwand zu steigern (Effizienz).<br />

Betrachtet man aus diesem Blickwinkel die Ergebnisse aus den verschiedenen Stufen des Kaskaden-Modells,<br />

lassen sich folgende Schlussfolgerungen formulieren.<br />

8.1<br />

Ebene 1: Bundesweite Erhebung<br />

Eine bundesweite Erhebung von Daten zu UVP-Verfahren erweist sich als praktisch undurchführbar.<br />

Lediglich in einigen Bundesländern liegen mittlerweile Daten vor, die sich aber auch<br />

nicht in allen Fällen als konsistent herausgestellt haben. Für die Untersuchung wurde deshalb im<br />

Kaskadenmodell ein Vorgehen gewählt, dass auf der Basis von sechs nach bestimmten Kriterien<br />

ausgewählten Planungsregionen eine Vollerhebung durchführt und die dabei gewonnenen Daten<br />

über drei verschiedene Indikatoren auf die Bundesebene hochrechnet.<br />

Die Hochrechnung auf der Basis der Ergebnisse der Vollerhebung in den Regionen ergibt als<br />

groben Anhaltspunkt, dass rund 772 Vorhaben im Referenzjahr 2005 in Deutschland durchgeführt<br />

wurden. Diese Zahl ergibt sich als arithmetisches Mittel aus drei verschiedenen Hochrechnungen.<br />

Die erste Hochrechnung basiert auf Einwohnerdaten und führt zu einer Gesamtzahl<br />

von 724 UVP, die zweite Hochrechnung nutzt das Bruttoinlandsprodukt und ergibt 642 UVP, die<br />

dritte Hochrechnung erfolgt auf der Basis von Flächendaten und weist 950 UVP aus.<br />

Will man in Zukunft einen genaueren Überblick gewinnen, empfiehlt es sich – dem Beispiel anderer<br />

Länder folgend – ein UVP-Register einzurichten. Dieses zu führen, läge vermutlich in den<br />

Händen der Bundesländer und – soweit der Bund zuständig ist – bei einer Stelle des Bundes. Es<br />

bietet sich jedoch an, die Erhebungsmerkmale zu vereinheitlichen, um auf diese Weise die Daten<br />

in einem bundesweiten UVP-Register zusammenführen zu können. Die dadurch geschaffene<br />

Transparenz über durchgeführte und laufende Verfahren hätte nicht nur die Funktion, eine zuverlässige<br />

Datengrundlage zu schaffen, sondern würde – jedenfalls mittelbar – auch einen Beitrag<br />

zu einem gezielten Qualitätsmanagement schaffen, weil nach bestimmten Ordnungskriterien<br />

wie Beginn des Verfahrens, Ende des Verfahrens, Vorhabentyp sowie weiterer Kriterien eine<br />

kontinuierliche Auswertung möglich wäre.<br />

8.2<br />

Ebene 2: Vollerhebung in sechs Regionen<br />

Die zweite Ebene nimmt sechs Regionen in den Blick, um in diesen eine Vollerhebung aller UVPs<br />

im Untersuchungszeitraum von 1999 bis 2005 durchzuführen. Diese Erhebung dient dem<br />

Zweck, eine geeignete Grundgesamtheit zusammenzustellen, um hieraus eine abgeschichtete<br />

Stichprobe zu ziehen. Die Auswahl der Regionen erfolgt nach bestimmten Kriterien (u.a. Raumordnungskategorien<br />

der Länder etwa im Hinblick auf die Kategorien „Ländlicher Raum“ oder<br />

„Verdichtungsraum).<br />

317

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