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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />
Das Teil-Angebot im Rahmen des „Helpdesks“ „vorhabentypspezifische Unterstützung im Vollzug“<br />
basiert weitgehend auf dem Instrument „vorhabentypspezifischer Leitfaden“. Allerdings<br />
kann aufgrund der elektronischen Aufbereitung eine verbesserte Nutzung infolge von Verlinkung<br />
und einer „Hinterlegung“ von zusätzlichen fachlichen und rechtlichen Aspekten realisiert<br />
werden, die nur bei Bedarf durch die Nutzer aktiviert werden.<br />
Die rechtliche Infoline (siehe dazu Abschnitt 6.5.4) könnte einen wichtigen Teilbaustein innerhalb<br />
des „Helpdesks“ darstellen, indem so ein einfacher Zugriff auf sämtliche relevante und aktuelle<br />
rechtliche und untergesetzliche Grundlagen im Rahmen der UVP gegeben ist und jeweils<br />
tangierende rechtliche Regelungen berücksichtigt und dargestellt werden können. Auch würde<br />
so auf die neuesten rechtlichen Entwicklungen und deren Auswirkungen für den Praxisvollzug<br />
hingewiesen werden. Dies würde für die behördlichen Mitarbeiter einen zusätzlichen Anreiz zur<br />
Nutzung des „Helpdesks“ aufgrund der verbesserten Rechtssicherheit darstellen.<br />
6.5.3.6<br />
Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />
Im Rahmen des „UVP-Helpdesk“ ist eine starke Fokussierung auf die Bedürfnisse der Nutzer<br />
vorzunehmen, d.h. das Angebot richtet sich an erster Stelle an die Bedürfnisse der Mitarbeiter in<br />
den Genehmigungsbehörden. Das „Helpdesk“ ist mithin vorhabentypspezifisch zu konzipieren,<br />
um die zuständigen Behördenmitarbeiter in den einzelnen Genehmigungsverfahren gezielt zu<br />
unterstützen. Dazu sollte eine Untergliederung des „Helpdesk“-Angebots entsprechend den<br />
Nummern der Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben (Anlage 1 zum UVPG) erfolgen. Ansonsten ist<br />
kaum mit einer Akzeptanz des Instruments zu rechnen.<br />
Das „UVP-Helpdesk“ sollte zwei grundlegende Angebote umfassen. Zum einen das Angebot der<br />
„vorhabentypspezifische Unterstützung im Vollzug“. Dieses Angebot sollte mittels eines elektronisch<br />
basierten Leitfadens Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Vollzug sowie zur Vorgehensweise<br />
im Rahmen der UVP liefern. Dieser Leitfaden ist vorhabentypspezifisch zu konzipieren<br />
und sollte die jeweiligen landesrechtlichen Besonderheiten berücksichtigen. Zum anderen ist ein<br />
sogenannter „Online-Beratungsservice“ einzurichten, der den Behördenmitarbeitern bei Fragen<br />
zum Leitfaden und zum Vollzug weiterhelfen kann. Es ist zu überlegen, ob für diesen Beratungsservice<br />
– analog zum „Helpdesk“ REACh-Net in NRW – (auch) Experten aus dem Vollzug und<br />
aus den Behörden ihr Wissen freiwillig und unentgeltlich zur Verfügung stellen können.<br />
Eine Institutionalisierung des „Helpdesk“ wäre auf Landesebene beispielsweise über eine Ressortanbindung<br />
im Rahmen der Genehmigungsverfahren denkbar. In Bundesländern, in denen<br />
bereits UVP-Leit- bzw. UVP-Fachstellen existieren, wäre eine Einrichtung eines „Helpdesks“ auch<br />
auf dieser Ebene vorstellbar. Aus Kostengründen und unter Synergieeffekten ist aber eine bundesweite<br />
Implementierung vorzugswürdig. Vorteile ergeben sich auch dadurch, dass auf diese<br />
Weise Rückfragen zum Angebot gesammelt werden können, um so ein bundesweit repräsentatives<br />
Bild über Probleme im Vollzug und zu weiterem Unterstützungsbedarf zu erhalten. Im Übrigen<br />
könnte eine Abstimmung zwischen den Bundesländern im Hinblick auf eine Teilung der<br />
Aufgaben zum „UVP-Helpdesk“ in Betracht kommen (beispielsweise eine Zuständigkeit für Vorhabentypen,<br />
die schwerpunktmäßig in einem Bundesland relevant sind).<br />
Ein erster „Prototyp“ ließe sich mit relativ wenig Aufwand zum Angebot der „vorhabentypspezifischen<br />
Unterstützung im Vollzug“ beispielhaft für den Bereich der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung<br />
erstellen. Hierbei könnte auf bereits vorliegende Erfahrungen und Informationen<br />
zurückgegriffen werden.<br />
Bisher ungelöste Probleme beim „Helpdesk“ betreffen vor allem die Sicherstellung der Qualität<br />
des Website-Angebotes. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Aufgaben der Websiteerstellung<br />
und der -pflege an Dritte außerhalb der Behörden vergeben werden. Welche Formen der<br />
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