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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

5.4.3<br />

Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Lambrecht et al. (2007) haben mit ihrem Ergebnis gezeigt, dass auf Basis der bestehenden<br />

Rechtslage eine koordinierte Abarbeitung der Umweltfolgenprüfinstrumente vorwiegend bei der<br />

Datenermittlung und Beschreibung möglich ist. Eine Mehrfachdarstellung der gleichen Untersuchungen,<br />

wie es in einigen Fallstudien zu beobachten ist, ist folglich nicht notwendig und somit<br />

grundsätzlich vermeidbar. Allerdings stellt sich damit das Problem der Umsetzung dieser koordinierten<br />

Abarbeitung. Diese ist, wie ebenfalls aus den betrachteten Fallstudien abgeleitet werden<br />

kann, stark abhängig von der Kompetenz des Erstellers der UVP-relevanten Unterlagen und des<br />

Mitarbeiters der zuständigen Behörde, der die Vorgaben zu den Antragsunterlagen konkretisiert.<br />

Für eine inhaltliche Umsetzung schlagen Lambrecht et al. (2007) eine „Gliederung der Antragsunterlagen<br />

mit integrierten Angaben zur Umweltverträglichkeit einschließlich der naturschutzrechtlichen<br />

Prüferfordernissen“ (ebd., 99) vor. Über eine solche integrierte Antragsunterlage<br />

hinaus erscheint eine verpflichtende Dokumentation getroffener Vereinbarungen zur koordinierten<br />

Abarbeitung zwischen zuständiger Behörde und Unterlagen-Ersteller, beispielsweise im Scoping-Protokoll<br />

(und gegebenenfalls im „Pflichtenheft“, siehe dazu Abschnitt 6.6.2), sinnvoll.<br />

Allerdings sind eine Gliederungsvorgabe und die Verpflichtung zur Dokumentation sicherlich<br />

nicht ausreichend, um die aufgezeigten Unsicherheiten zu beseitigen. Hierfür sind eine rechtliche<br />

Klarstellung der Verhältnisse der einzelnen Prüfinstrumente zueinander sowie inhaltliche<br />

Qualifizierungsmaßnahmen der Behördenmitarbeiter erforderlich (siehe dazu Abschnitt 4.5).<br />

5.4.4<br />

Zusammenfassung<br />

Die Erhebungen auf Ebene 3 zeigen, dass Unsicherheiten in der Abarbeitung der Umweltprüfund<br />

-folgenbewältigungsinstrumente bestehen. Neben den nicht immer eindeutigen gesetzlichen<br />

Verhältnissen sind Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie die sich daraus ergebenden<br />

Möglichkeiten zur Koordination der Prüfinstrumente den Behördenmitarbeitern oft nicht ausreichend<br />

bekannt. In einem Forschungsvorhaben im Auftrag des BfN haben Lambrecht et al.<br />

(2007) sich mit dieser Problematik auseinandergesetzt und dabei aufgezeigt, dass aus rechtlicher<br />

Sicht die Möglichkeit einer koordinierten Bearbeitung der Prüfinstrumente gegeben ist. Für die<br />

Darstellung in den Antragsunterlagen wurde daher von ihnen ein Gliederungsvorschlag erarbeitet.<br />

Jedoch ist eine die Umweltfolgenprüfinstrumente integrierende Gliederung allein nicht ausreichend.<br />

Vielmehr müssen nicht eindeutige Rechtslagen geklärt werden und den bestehenden<br />

Unsicherheiten bei den Bearbeitern beispielsweise durch Fortbildungsmaßnahmen begegnet<br />

werden. Insgesamt liegt hierin erhebliches Potenzial zur Verbesserung der Effizienz der UVP und<br />

somit zur Schonung von Ressourcen.<br />

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