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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

6.6.2.5<br />

Instrumenteller Kontext<br />

Die Hinweise zur Erstellung eines „Pflichtenhefts“ und eines „Prüfbuchs“ sollten integraler Bestandteil<br />

eines vorhabentypspezifischen Leitfadens (siehe dazu Abschnitt 6.5.2) sein. 236 Zur Qualitätssicherung<br />

der Ersteller der „Pflichtenhefte“ ist an eine Zertifizierung (siehe dazu Abschnitt<br />

6.5.5) dieser Ersteller zu denken.<br />

Das „Prüfbuch“ kann auch beliehenen Sachverständigen (siehe Zertifizierung, Abschnitt 6.5.5)<br />

bei der Übernahme der hoheitlichen Aufgaben der zuständigen Behörde als Hilfestellung dienen.<br />

Des Weiteren liefern sowohl „Pflichtenheft“ als auch „Prüfbuch“ einen wichtigen Beitrag<br />

zur Sicherung der Transparenz (siehe dazu Abschnitt 6.6.1).<br />

6.6.2.6<br />

Schlussfolgerung und Empfehlung<br />

Das „Pflichtenheft“ sorgt vor allem im Zusammenspiel mit dem „Prüfbuch“ für ein besseres Zeitund<br />

Verfahrensmanagement sowohl bei der Behörde als auch beim Vorhabenträger und dient<br />

damit auch einer Erhöhung der Transparenz im Verfahren. In der Studie festgestellten Defiziten<br />

kann damit entgegengewirkt werden. Die Realisierung dieses Instruments besitzt daher hohe<br />

Priorität und sollte unbedingt weiterverfolgt werden.<br />

Beispiele aus der Schweiz oder Österreich zeigen, dass sich die Anwendung solcher oder ähnlicher<br />

Instrumente positiv auf das Verfahren auswirken. In Anlehnung an die Erfahrungen dieser<br />

Länder kann das Instrument entsprechend den Anforderungen in Deutschland ausgestaltet werden.<br />

Sinnvoll erscheint die Schaffung einer gesetzlichen Basis für „Pflichtenheft“ und „Prüfbuch“,<br />

um damit auch eine gewissen Verbindlichkeit für die Beteiligten zu erreichen.<br />

Die für die praktische Implementierung des Instrumentes in Betracht kommenden Schritte fasst<br />

die folgende Übersicht zusammen (siehe dazu auch den Überblick in Abschnitt 7.3):<br />

Handlungsebene<br />

Bezeichnung des<br />

Instrumentes<br />

Pflichtenheft<br />

I. Bund<br />

a) gesetzlich<br />

b) untergesetzlich<br />

c) administrativ<br />

a) Vorgabe im UGB<br />

zum Pflichtenheft<br />

c) Mitwirkung im<br />

Fachgremium zur<br />

Erarbeitung der<br />

Kriterien für das<br />

Pflichtenheft<br />

Prüfbuch c) Aufnahme in<br />

Verwaltungsvorschriften<br />

II. Länder<br />

a) gesetzlich<br />

b) untergesetzlich<br />

c) administrativ<br />

a) Bei Zuständigkeit des<br />

Landes: Vorgehen wie<br />

I a)<br />

c) Bei Zuständigkeit des<br />

Landes: Vorgehen wie<br />

I c)<br />

c) Aufnahme in<br />

Verwaltungsvorschriften<br />

III.<br />

a) VHT<br />

b) Unterlagen-<br />

Ersteller<br />

b) Mitwirkung<br />

im Fachgremium<br />

zur Erarbeitung<br />

der Kriterien für<br />

das Pflichtenheft<br />

IV. Sonstige<br />

Mitwirkung<br />

Fachgremium<br />

zur Erarbeitung<br />

der Kriterien für<br />

das Pflichtenheft<br />

Publikation im<br />

Internet<br />

6.6.3<br />

Instrument „Verbesserung der Kontrollwirkung durch Dritte“<br />

Wie in Kapitel 4 dargestellt, weisen diverse Stationen der UVP, insbesondere aber die Qualität<br />

der Zusammenfassenden Darstellung gem. § 11 UVPG und der Bewertung gem. § 12 UVPG<br />

(siehe dazu Abschnitt 4.6) zum Teil erhebliche Defizite auf. Dabei haben Zusammenfassende<br />

Darstellung und Bewertung eine hohe Steuerungskraft für die Entscheidung. Es kann also davon<br />

236 Der dort genannte instrumentelle Kontext ist daher auch hier zu beachten.<br />

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