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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

Die Behörde schätzt tendenziell die Qualität des gesamten Verfahrens am höchsten, die Ersteller<br />

der Antragsunterlagen geringer und die Verbände am geringsten ein. Die relativ hohe Einschätzung<br />

durch die Behörden ist nicht verwunderlich, da der Behördenmitarbeiter hier gebeten wird<br />

weitgehend seine eigene Arbeit zu bewerten. Insofern ist mit einem gewissen „bias“ zu rechnen.<br />

Die geringste Einschätzung durch die Umweltverbände beruht somit auf dem umgekehrten<br />

Effekt, da sie auf keiner „eigenen Arbeit“, die mit einer Station oder dem Gesamtergebnis identifiziert<br />

ist, beruht (siehe dazu auch nächster Punkt). Sie kann aber auch darauf zurückzuführen<br />

sein, dass eine gewisse Enttäuschung durchschlägt, dass in den Verfahren nicht alle Forderungen<br />

realisiert werden konnten bzw. die Verfahren generell hinter den Erwartungen hinsichtlich<br />

der Umweltentlastungen zurückbleiben.<br />

Ersteller der Unterlagen nach § 6 UVPG schätzen tendenziell die Stationen besser ein, an denen<br />

sie direkten Einfluss haben. Das ist bei den Erstellern insbesondere die Station „Erstellung der<br />

Unterlagen nach § 6 UVPG“. Die Verbände schätzen die Qualität der Station „Öffentlichkeitsbeteiligung“,<br />

an der sie direkt beteiligt sind, immerhin in mehr als einem Drittel der Fälle als gut<br />

ein. Am besten stellen sich nach ihrer Einschätzung aber die Stationen „Behördenbeteiligung“<br />

und „Erstellung der Unterlagen nach § 6 UVPG“ dar.<br />

Besonders auffällig ist aber die bei allen Akteurgruppen konstatierte Einschätzung einer sehr<br />

hohen Qualität der Behördenbeteiligung – auch durch die Umweltverbände. Dies ist als starkes<br />

Indiz für die Bedeutung der Behördenbeteiligung zu werten (siehe dazu auch Abschnitt 4.6).<br />

Die Erkenntnis, dass die Einschätzung der „wahrgenommenen Qualität“ für das gesamte Verfahren<br />

tendenziell umso höher ist, je höher der Beteiligungsaufwand für die Akteure ist, darf<br />

nicht zu der Schlussfolgerung führen, dass z.B. mit einer gesetzlichen Änderung, die den Aufwand<br />

für die Umweltverbände bei der Beteiligung erhöht, automatisch die Einschätzung der<br />

Verbände zur „wahrgenommenen Qualität“ steigt. Vielmehr muss sich durch den Mehraufwand<br />

auch die Relevanz des Akteurs im gesamten Verfahren erhöhen. Dies kann beispielsweise durch<br />

eine frühzeitigere, verpflichtende Beteiligung der Umweltverbände im Rahmen des Scoping geschehen<br />

(siehe dazu Abschnitt 4.3.5).<br />

5.6.4<br />

Schlussfolgerungen<br />

Insgesamt stehen die Akteure dem Instrument der UVP positiv gegenüber. Insbesondere die Behördenmitarbeiter<br />

sehen in den überwiegenden bis weit überwiegenden Fällen eine gute Qualität<br />

der UVP als gegeben und bestätigen damit die Relevanz der UVP für eine wirksame Umweltvorsorge<br />

und den daraus resultierenden gesamtgesellschaftlichen Nutzen des Verfahrens. Für die<br />

anderen Akteure gilt dies in etwas eingeschränkter Form. Interessanterweise weichen die Ersteller<br />

der Unterlagen nach § 6 UVPG in der Gesamtbewertung der UVP kaum von derjenigen der<br />

Behörden ab. Lediglich die Einschätzung der Umweltverbände liegt deutlich niedriger. Das<br />

spricht dafür, dass die Umweltbelange bislang nicht im erforderlichen Maß Eingang finden. Soweit<br />

das für die Verfahrensdurchführung gilt, ist dies durch geeignete Instrumente zu ändern.<br />

Das Niveau der Zustimmung hängt allerdings stark mit der Intensität der Beteiligung und der<br />

Möglichkeit des Einflusses auf das Verfahren eines jeden Akteurs im gesamten Verfahren zusammen.<br />

Vor allem bei den Umweltverbänden besteht viel Potenzial, ihre Einfluss- und Beteiligungsmöglichkeiten<br />

zu erhöhen, sei es beispielsweise durch eine frühzeitigere, verpflichtende<br />

Beteiligung im Rahmen des Scoping oder durch eine Verbesserung der Kontrollwirkung durch<br />

Dritte (siehe dazu Abschnitt 6.6.3). In der hier gewählten Vorgehensweise ist eine Steigerung<br />

der „wahrgenommenen Qualität“ durch die drei Akteursgruppen mit einer gesellschaftlichen<br />

Nutzensteigerung verbunden und auch die Steigerung der Zufriedenheit und damit des Nutzens<br />

einer Gruppe – bei gleicher Zufriedenheit der anderen – würde als Nutzensteigerung anzusehen<br />

sein. Besonders deutlich ist das Defizit hinsichtlich der Überwachung ausgeprägt, das alle drei<br />

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