download (3.897 KB) - sofia
download (3.897 KB) - sofia
download (3.897 KB) - sofia
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Evaluation des UVPG des Bundes<br />
− um die „Aufdeckung“ von fehlender Sachkenntnis bei den Mitarbeitern der Zulassungsbehörden<br />
durch die Nutzung der „Anlaufstelle“ aus dem Lichte der Disqualifizierung zu holen,<br />
− damit auch eine Imagesteigerung der Zulassungsbehörden/Mitarbeiter gezielt ansetzen kann<br />
und in der Außendarstellung eine konkrete Grundlage gegeben ist.<br />
Allerdings sind bei einer solchen Institutionalisierung drei grundlegende Fragen zu klären. Diese<br />
betreffen die ressortbezogene Angliederung einer „vorhabentypspezifischen Anlaufstelle“ und<br />
die Frage der Ebenenangliederung im Verwaltungsaufbau. Schließlich ist auch die Frage der Zugänglichkeit<br />
der „Anlaufstelle“ relevant.<br />
Ressortzugehörigkeit der „Anlaufstelle“<br />
Bezüglich der Ressortzugehörigkeit ergeben sich für die „vorhabentypspezifische Anlaufstelle“<br />
unterschiedliche Möglichkeiten, die nach den Vertiefungsinterviews jeweils bestimmte Vor- und<br />
Nachteile mit sich bringen. So spreche für eine Angliederung an das Fachressort des jeweiligen<br />
Vorhabentyps oder der jeweiligen Gruppen solcher Vorhabentypen (also z.B. Immissionsschutzbehörden<br />
oder Verkehrswegeverwaltung) in erster Linie die Nähe zu den Nutzern der „Anlaufstelle“.<br />
Dadurch werde ein ausreichend tiefer Einblick in die jeweilige Verfahrensführung und<br />
Verwaltungspraxis gewährleistet und die „Anlaufstelle“ könne am besten der Aufgabe einer<br />
konkret vorhabenbezogenen Unterstützung gerecht werden. Auf diese Weise kann außerdem<br />
Hemmnissen wie der Sorge um eine Disqualifizierung der einzelnen Mitarbeiter der Zulassungsbehörden<br />
oder auch um eventuelle Einflussverluste des Fachressorts, z.B. gegenüber einer „Anlaufstelle“<br />
mit Angliederung an einen Umweltfachbereich, entgegengewirkt werden. Hier dürften<br />
auch gegebenenfalls mögliche Ressentiments zwischen bestimmten Ressorts und das damit<br />
verbundene Misstrauen gegenüber dem Einbringen von ressorteigenen (Haus)Interessen eine<br />
Rolle spielen. Die ressortinterne Ansiedlung der „Anlaufstelle“ kann außerdem die Wege verkürzen,<br />
die für eine Nutzung der „Anlaufstelle“ innerhalb einer Behörde zu nehmen sind, da die<br />
Bereitschaft zum Verzicht auf den Dienstweg über den Vorgesetzten größer sein dürfte und<br />
unkomplizierte Kommunikationswege und -formen einfacher, d.h. ohne größeren Widerstand<br />
zu ermöglichen sind.<br />
Gegen eine ressortbezogene Zuordnung der „vorhabentypspezifischen Anlaufstelle“ spreche vor<br />
allem das Ziel einer qualitativen Verbesserung der UVP, dem durch eine Ressortzugehörigkeit<br />
eventuell nicht in optimaler Weise entsprochen werden kann. Es handelt sich damit nicht um<br />
eine unabhängige Instanz der „Anlaufstelle“, die rein bezogen auf die Ziele und Inhalte der UVP<br />
handelt, sondern immer auch im Rahmen der ressorteigenen Interessen agiert. So wird auch in<br />
den Vertiefungsinterviews deutlich gemacht, dass dadurch unter Umständen eine nicht angemessene<br />
Schwerpunktsetzung in den Fachbereichen aufgrund einer verengten fachlichen Sichtweise<br />
erfolgen könne. Auch eine einheitliche Qualität im fachübergreifenden Sinne könne damit<br />
wohl kaum gewährleistet werden.<br />
All diese Gründe sprechen für die Zuordnung einer „vorhabentypspezifischen Anlaufstelle“ an<br />
eine Umweltfachstelle oder auch an eine unabhängige und keinem Ressort zugeordnete Stelle.<br />
Bei der Umweltfachstelle ergibt sich aber neben den bereits angesprochenen möglichen Ressortfeindlichkeiten<br />
und Hemmnissen auch die Problematik der eventuell zu geringen Vertrautheit<br />
mit den Abläufen und Inhalten der Verwaltungsverfahren zur Zulassung von Vorhaben, insbesondere<br />
mit den Besonderheiten des jeweiligen Verfahrenstyps (Planfeststellung, gebundene<br />
Entscheidung etc.). Eine gänzlich ressortunabhängige und zentrale, eher wissenschaftlich ausgerichteten<br />
Stelle, wie derzeit bei den UVP-Leistellen (allerdings auf Landesebene) gegeben, könnte<br />
zumindest hinsichtlich der möglichen Ressortfeindlichkeiten Abhilfe schaffen, allerdings besteht<br />
auch hier das Problem der ausreichenden Kenntnis in der vorhabentypspezifischen Verfahrens-<br />
und Verwaltungspraxis.<br />
219