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Rolle der Fort- und Weiterbildung<br />

Evaluation des UVPG des Bundes<br />

Es ist darauf hinzuweisen, dass die UVP-bezogene Fort- und Weiterbildung der einzelnen Behördenmitarbeiter<br />

in den Entscheidungsbehörden bzw. auch den Anhörungsbehörden in die vorstehende<br />

Zusammenstellung möglicher Untersuchungsschwerpunkte keinen Eingang findet.<br />

Dies liegt darin begründet, dass es solche Fortbildungen zwar teilweise gibt, diese aber in den<br />

Befragungen auf Ebene 3 häufig als zu allgemein und zu wenig hilfreich für die Alltagspraxis<br />

eingeschätzt werden, in vielen Fällen in der Urlaubszeit wahrgenommen und privat bezahlt werden<br />

müssen und darüber hinaus auch darin, dass eine kurzfristige Steigerung der erforderlichen<br />

Sachkompetenzen bei möglichst allen Behördenmitarbeitern auf diese Weise nicht realisierbar<br />

erscheint. Dennoch stellt die Entwicklung von praxisnahen Aus- und Fortbildungen einen Baustein<br />

zur Sicherung der UVP-Qualität dar, der nicht substituierbar ist und ausgebaut werden<br />

muss. Die weitere Untersuchung konzentriert sich aber auf die Instrumente, die es ermöglichen,<br />

die Behördenmitarbeiter direkt in der konkreten Bearbeitungssituation zu unterstützen.<br />

6.1.2<br />

Vorgehensweise bei der vertiefenden Analyse<br />

Für die als Kernansätze identifizierten Instrumente „Behördengutachter“ und „vorhabentypspezifische<br />

Anlaufstelle“ wird eine Vertiefungsuntersuchung durchgeführt. Diese besteht aus mehreren<br />

Elementen. Zunächst sind die Fallstudien – einschließlich der dabei erhobenen qualitativen<br />

Informationen aus den mündlichen und schriftlichen Befragungen – noch einmal gezielt auszuwerten.<br />

Ergänzend treten ausführliche Interviews (vor Ort und/oder telefonisch) mit relevanten Akteuren<br />

hinzu. 169 Als relevante Akteure werden dabei jene betrachtet, die an untersuchten Verfahren<br />

beteiligt waren, die wiederum bereits Einzelaspekte der vertieft betrachteten Instrumente enthalten.<br />

Als Beispiel sind hier die Behördengutachter, die in Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz<br />

kommen, oder die beliehenen Sachverständigen in Sachsen zu nennen. Die an die ausgewählten<br />

Akteure gestellten Fragen versuchen, vorwiegend ihr Expertenwissen auf den jeweils zu untersuchenden<br />

Aspekt zu erfassen. Dabei geht es zum einen darum, mögliche Anknüpfungspunkte<br />

und Hinweise für die Ausgestaltung und spätere Implementierung der Instrumente zu finden.<br />

Zum anderen geht es darum, die Anreiz- und Hemmnissituation genauer einzuschätzen (siehe<br />

dazu Abschnitt 6.2) und damit Möglichkeiten der Ausgestaltung der Instrumente im Hinblick auf<br />

deren Effektivität und Effizienz einzuordnen. Eine wesentliche Rolle spielen dabei auch Voraussetzungen<br />

und Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit die Instrumente die ihnen zugedachte<br />

Wirkung tatsächlich entfalten können.<br />

Für die übrigen aufgeführten instrumentellen Ansätze werden in einer Analyse der möglichen<br />

Wirkungen auf die ermittelten Optimierungsansätze ebenfalls Anreize bzw. Hemmnisse betrachtet,<br />

die sich bei dem Einsatz des Instruments ergeben könnten. Unter diesem Aspekt wird auch<br />

die mögliche Ausgestaltung des Instruments entwickelt. Diese Analysen finden hier ohne eine<br />

befragungsgestützte Akteursanalyse statt; als Grundlage dienen die Erkenntnisse aus den Fallstudien<br />

und Befragungen aus Ebene 3 und, je nach Optimierungsansatz, eine vertiefende Betrachtung<br />

der best-practice-Fälle sowie Empfehlungen und Anhaltspunkte aus der Literatur.<br />

Zu allen Instrumenten findet eine Betrachtung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses (soweit möglich<br />

und sinnvoll) statt. Sie werden außerdem in den Kontext zueinander gestellt, um mögliche Synergieeffekte<br />

oder auch erforderliche Verknüpfungen für eine optimale Wirkweise der Instrumente<br />

zu identifizieren. Dies soll auch eine Abschätzung darüber ermöglichen, welche Prioritäten<br />

hinsichtlich des Einsatzes von Optimierungsmaßnahmen zu setzen sind.<br />

169 Zu den konkret durchgeführten Interviews siehe die beiden Instrumentenbeschreibungen in Abschnitt 6.3 und 6.4.<br />

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