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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

Instrumente Bezeichnung<br />

Hauptinstrumente - Instrument „Vorhabentypspezifische Anlaufstelle“<br />

- Instrument „Behördengutachter“<br />

Weitere administrative/ - Instrument „UVP-Teams“<br />

organisatorische Maßnahmen - Instrument „vorhabentypspezifischer Leitfaden“<br />

- Instrument „UVP-Helpdesk“<br />

- Instrument „rechtliche Infoline“<br />

- Instrument „Zertifizierung“<br />

Änderungen der rechtlichen - Instrument „Transparenz- und Dokumentationspflichten“<br />

Rahmenbedingungen - Instrumente „Pflichtenheft und Prüfbuch“<br />

- Instrument „Verbesserung der Kontrollwirkung durch Dritte“<br />

- Präzisierung „Berücksichtigungsfähigkeit“<br />

- Instrument „Überwachung“<br />

Tabelle 38: Übersicht über die untersuchten Instrumente zur Optimierung der UVP<br />

8.4.1<br />

Kurzcharakterisierung und Vorteile der einzelnen Instrumente<br />

Die Leistungsfähigkeit und die jeweils zu beachtenden Randbedingungen untersucht Kapitel 6.<br />

An dieser Stelle sind die Instrumente noch einmal in knapper Form zu charakterisieren und die<br />

wesentlichen Vorteile zu benennen.<br />

8.4.1.1<br />

Hauptinstrumente<br />

Instrument „vorhabentypspezifische Anlaufstelle“<br />

„Vorhabentypspezifische Anlaufstellen“ weisen für die Unterstützung des UVP-Vollzugs zentrale<br />

Vorteile auf (siehe dazu Abschnitt 6.3): Sie unterstützen die Mitarbeiter der „zuständigen Behörden“<br />

bei der konkreten Fallbearbeitung, sie bringen als Schnittstelle zwischen Praxis, Forschung<br />

und rechtlicher Entwicklung hochkonzentrierte und fallspezifisch aufbereitete Sachkenntnis<br />

zur UVP in die Verfahren ein und steigern damit langfristig die UVP-Kompetenzen der<br />

Behördenmitarbeiter. Auf diese Weise tragen sie in hohem Maße zu einer Standardisierung des<br />

UVP-Vollzugs bei. Dieses Instrument dürfte eine sehr hohe Effektivität zur Verringerung der festgestellten<br />

Vollzugs-Defizite entfalten und die Effektivität und Effizienz der UVP mittel- bis langfristig<br />

merklich steigern. Auch wenn hierfür eine längerfristige Implementierungszeit zu veranschlagen<br />

ist, wird von einer machbaren administrativen Maßnahme ausgegangen, deren Umsetzung<br />

aufgrund der zu erwartenden Effekte in jedem Fall zu empfehlen ist.<br />

Instrument „Behördengutachter“<br />

Der „Behördengutachter“ bietet für die Behörde die Möglichkeit, auf externe fachliche sowie<br />

organisatorische Unterstützung zurückzugreifen (siehe dazu Abschnitt 6.4). Der „Behördengutachter“<br />

muss dabei nicht in einer einzigen natürlichen Person bestehen; beauftragt wird vielmehr<br />

in der Regel ein für den jeweiligen Vorhabentyp fachlich ausgewiesenes Büro mit mehreren,<br />

in ihrer Qualifikation sich fachlich ergänzenden Beschäftigten. Der Vorteil liegt in einer verbesserten<br />

UVP-Qualität aufgrund hoher fachlicher Kompetenz, in der direkten Entlastung der<br />

Behördenmitarbeiter, in der raschen und flexiblen Verfügbarkeit und in dem für die Behörde<br />

weitgehend kostenneutralen Einsatz sowie in einer Verfahrensbeschleunigung aufgrund verstärktem<br />

Personaleinsatzes sowie höherer Managementqualifikationen; mögliche Nachteile er-<br />

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