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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

3.2.5.1<br />

„Eichung“ und Qualifizierung der Evaluatoren<br />

Zu Beginn der Erhebung wurde eine „Eichung“ und Qualifizierung der Evaluatoren durch Angleichung<br />

der Rechts- und Fachkenntnisse sowie durch gemeinsame Erhebungen und Diskussion<br />

über die Beurteilungskriterien und deren Verständnis durchgeführt. Dies erfolgte sowohl vor<br />

Beginn der Erhebungen als auch begleitend bei neu auftretenden Fragen.<br />

3.2.5.2<br />

Austausch anhand der „Zwischenauswertungs-Übersicht“<br />

Wichtige Befunde – seien es solche aus der Fallstudienerhebung mittels Aktenstudium oder solche<br />

aus den verschiedenen Befragungsinstrumenten – fassen die Evaluatoren in Form einer tabellarischen<br />

„Zwischenauswertungs-Übersicht“ zusammen. Hier finden auch solche Informationen<br />

Eingang, die sich jenseits der standardisierten Erfassung aus den Akten gewinnen lassen,<br />

oder Angaben, die von den Beteiligten Behördenmitarbeitern „am Rande der Erhebung“ gemacht<br />

werden. Letztere werden methodisch den nicht-standardisierten Fragen der „Behördenbefragung“<br />

zugeordnet, auch wenn sie außerhalb des eigentlichen Interviews gewonnen wurden.<br />

Über neue Erkenntnisse oder Einschätzungen zu den in der „Zwischenauswertungs-Übersicht“<br />

dokumentierten Befunden tauschen sich die Evaluatoren regelmäßig – in der Regel wöchentlich<br />

– in gemeinsamen Team-Sitzungen oder in Telefonkonferenzen aus. Nur solche nichtstandardisiert<br />

erhobenen Befunde, die alle Evaluatoren übereinstimmend als relevant und sachlich<br />

zutreffend ansehen, verbleiben in der „Zwischenauswertungs-Übersicht“. Nur diese finden<br />

Eingang in die Darstellung der Befunde in den Kapiteln 4 und 5. Nicht hinreichend breit abgesicherte<br />

Befunde werden von der Übersicht gestrichen.<br />

3.2.5.3<br />

Dokumentation in Arbeitspapieren und Zwischenberichten<br />

Zu den einzelnen Erhebungsinstrumenten bzw. zu den (stationenbezogenen und stationenübergreifenden)<br />

Befunden erstellt das Projektteam interne Arbeitspapiere, die auch Eingang in die<br />

Zwischenberichte an den Auftraggeber finden.<br />

Diese Papiere werden mit dem Auftraggeber sowie mit dem Projektbegleitkreis diskutiert.<br />

Die Formen der Dokumentation und des fachlichen Austausches tragen damit – ebenso wie die<br />

vorstehend geschilderten projektinternen Mechanismen – zu einer "begleitenden Qualitätssicherung"<br />

sowohl in der Phase der Konzeption als auch in der eigentlichen Erhebungsphase bei.<br />

3.3<br />

Auswahl und „Ziehung“ der Fallstudien<br />

3.3.1<br />

Grundgesamtheit<br />

Die empirische Erhebung der Ebene 3 bezieht die UVP-Verfahren ein, die in den Untersuchungsregionen<br />

(siehe dazu Abschnitt 2.2) zwischen 1999 und 2005 abgeschlossenen wurden. Zusätzlich<br />

werden etwa 2 Verfahren pro Region bis 1997 erhoben, um den Einfluss möglicher Änderungen<br />

der Vollzugspraxis infolge der Novelle im Jahre 2001 besser zu erfassen.<br />

Da zum Zeitpunkt der Vollerhebung i.d.R. nicht bekannt war, ob ein Verfahren nach Landesoder<br />

Bundes-UVPG durchgeführt wurde, sind auch Verfahren nach jeweiligem Landesrecht einbezogen.<br />

Es wird in der weiteren Untersuchung keine Differenzierung zwischen Bund und Land<br />

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