14.03.2013 Aufrufe

download (3.897 KB) - sofia

download (3.897 KB) - sofia

download (3.897 KB) - sofia

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Evaluation des UVPG des Bundes<br />

4.3.3.2<br />

Lerneffekte<br />

Allerdings sei nach Aussagen einiger befragter Behördenmitarbeiter ein umfangreiches Scoping<br />

mit einem größeren Teilnehmerkreis nicht mehr erforderlich, wenn alle Beteiligten eine gewisse<br />

Erfahrung in der Erarbeitung von Umweltverträglichkeitsstudien und den Verfahrensabläufen<br />

gesammelt hätten. Zur Festlegung des Untersuchungsgegenstandes und des Umfangs der Untersuchungen<br />

genüge dann in der Regel eine bilaterale Abstimmung zwischen zuständiger Behörde<br />

und Antragsteller bzw. Ingenieurbüro, wobei auf ein frühzeitiges Hinzuziehen anderer<br />

Akteurgruppen zunehmend verzichtet werden könne.<br />

4.3.3.3<br />

Ablehnung des Scopings<br />

Nicht alle befragten Behördenmitarbeiter haben eine positive Einstellung gegenüber dem Scoping-Termin.<br />

Die Gründe dafür sind vielschichtig und nicht nur dem zusätzlichen Zeitaufwand<br />

geschuldet. Zum Teil werden Unsicherheiten hinsichtlich der Möglichkeiten und Aufgaben des<br />

„Scoping“ bei den Beteiligten deutlich. So gab es u.a. die Situation, dass laut Aussagen der zuständigen<br />

Behörde die beteiligten Umweltverbände, aber auch die beteiligten Fachbehörden das<br />

„Scoping“ mit dem Erörterungstermin verwechselten. Dies führte zu Unstimmigkeiten zwischen<br />

den beteiligten Parteien und daher zu einer gewissen Ablehnung gegenüber dem Scoping-<br />

Termin seitens der zuständigen Behörde.<br />

4.3.4<br />

Würdigung der empirischen Ergebnisse<br />

Nach § 5 UVPG muss ein Scoping-Termin nicht zwingend stattfinden. Des Weiteren ist das Thema<br />

der Unterredung häufig nicht auf Fragestellungen zur Umwelt beschränkt. Häufig werden<br />

insgesamt Fragen zu Inhalt und Umfang der voraussichtlich beizubringenden Unterlagen besprochen,<br />

der Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung ist häufig nachrangig (Kment 2007).<br />

Dennoch zeigen die untersuchten Fallstudien, dass ein „Scoping“, in dem die zu behandelnden<br />

Schutzgüter, Wirkfaktoren und der Untersuchungsraum entsprechend festgelegt wurden, positive<br />

Auswirkungen auf die „Unterlagen nach § 6 UVPG“ sowie die „Zusammenfassende Darstellung“<br />

haben. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch die Studie von Wende (2001, 226).<br />

Diese Studie zeigt, dass das „Scoping“ nicht nur einen positiven Zusammenhang, sondern<br />

grundsätzlich einen erheblichen positiven Einfluss auf die Qualität der nachfolgenden Stationen,<br />

insbesondere auf die Qualität der „Unterlagen nach § 6 UVPG“, hat. Die “Schweizer Studie“<br />

kommt zu einem ähnlichen Ergebnis: Sie sieht, ebenso wie die vorliegende Untersuchung, einen<br />

positiven Zusammenhang zwischen der Qualität des „Scoping“ und der Qualität des gesamten<br />

UVP-Verfahrens. Durch diese „frühzeitige Klärung der materiellen und zeitlichen Anforderungen“<br />

(Sager & Schenkel 2004) können zuständige Behörde und Vorhabenträger die notwendigen<br />

Anforderungen für die Zulassung des Vorhabens klären. Kment (2007) empfiehlt auch die<br />

Hinzuziehung von Sachverständigen, beispielsweise von Naturschutzverbänden, wenn schon zu<br />

diesem Zeitpunkt klar ist, dass der Vorhabenträger die Erstellung der Unterlagen beispielsweise<br />

an ein Planungsbüro abgibt. Ein wesentlicher Vorteil ist darin zu sehen, dass in diesem frühzeitigen<br />

Planungs- und Verfahrensstadium noch die Möglichkeit besteht, die wesentlichen Umweltfolgen<br />

in ihrer Art und Dimension zu erkennen und in der konkreten Planung (weitgehend) zu<br />

bewältigen. Der Planungsprozess ist noch nicht so weit fortschritten, dass erhebliche Schwierigkeiten<br />

zur Einarbeitung von Umweltbelangen in die Vorhabenplanung zu überwinden wären.<br />

Der Entwurf des UGB zur integrierten Vorhabengenehmigung vom 19.11.2007 eröffnet die<br />

Möglichkeit einer Antragsberatung, die sich bei UVP-pflichtigen Vorhaben auch auf die für die<br />

Durchführung der UVP erheblichen Fragen erstreckt. Diese Empfehlung scheint im Vergleich mit<br />

63

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!