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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

Hinsichtlich einer instrumentellen Prioritätensetzung ist bei der „rechtlichen Infoline“ hervorzuheben,<br />

dass das Verhältnis von Nutzen zu Aufwand vor allem für die Bereitstellung der rechtlichen<br />

und untergesetzlichen Regelungen, die Aktualisierung rechtlicher Inhalte und Ankündigung<br />

rechtlicher Neuerungen (Funktionen 1 -3) deutlich positiv ausfällt. Dieser Teil des Instruments<br />

ist als relativ kurzfristig umsetzbare Optimierungsmöglichkeit einzuschätzen, bei rasch zu<br />

erwartenden positiven Resultaten und sollte auf jeden Fall weiter verfolgt werden. Für die Schritte<br />

vier (Verknüpfung) und fünf (Hinweise zum Praxisvollzug) besteht noch Klärungsbedarf.<br />

Die für die praktische Implementierung des Projektes in Betracht kommenden Schritte fasst die<br />

folgende Übersicht zusammen (siehe dazu auch den Überblick in Abschnitt 7.3):<br />

Handlungsebene<br />

Bezeichnung des<br />

Instrumentes<br />

Rechtliche Infoline mit<br />

den Funktionen:<br />

1. Übersicht rechtlicher<br />

und untergesetzlicher<br />

Regelungen<br />

2. Aktualisierung rechtlicher<br />

Inhalte<br />

3. Ankündigung rechtlicher<br />

Neuerungen<br />

4. Verknüpfung zugehöriger<br />

rechtlicher Regelungen<br />

5. Hinweise zum Praxisvollzug<br />

I. Bund<br />

a) gesetzlich<br />

b) untergesetzlich<br />

c) administrativ<br />

a)+b) Kein<br />

Handlungsbedarf<br />

c) Modular aufgebaute<br />

Implementation beispielhaft<br />

für einen Genehmigungstyp<br />

(übergreifende<br />

Koordination beim<br />

Umweltbundesamt)<br />

- Implementierung der<br />

Funktionen 1-3<br />

- Klärung zu Konzeption<br />

und Qualitätssicherung<br />

der<br />

Funktionen 4-5<br />

II. Länder<br />

a) gesetzlich<br />

b) untergesetzlich<br />

c) administrativ<br />

a)+b) Kein<br />

Handlungsbedarf<br />

c) Mitwirkung an<br />

I c)<br />

III.<br />

a) VHT<br />

b) Unterlagen-<br />

Ersteller<br />

a + b) Kein<br />

Handlungsbedarf<br />

IV. Sonstige<br />

Mitwirkung der<br />

„UVP-<br />

Community“<br />

hinsichtlich der<br />

Qualitätssicherung<br />

der Konzeption<br />

und Inhalte für<br />

die Funktionen 4<br />

und 5<br />

6.5.5<br />

Instrument „Zertifizierung“<br />

Die Qualität der Unterlagen nach § 6 UVPG ist sehr inhomogen. Sie ist stark abhängig von der<br />

Qualifikation des Erstellers der UVP-Unterlagen, wie in Abschnitt 4.4 festgestellt wurde. Dabei ist<br />

eines der größten Probleme die häufig mangelnde zielkonforme Bearbeitung der Umweltgüter<br />

(siehe dazu Abschnitt 5.2), besonders der oftmals fehlende Bezug der konkreten Umweltauswirkungen<br />

zum Vorhaben oder zu den Besonderheiten des Raumes. Die Folge davon können Lücken<br />

in der Erarbeitung von plausiblen Vermeidungsmaßnahmen sein. Darüber hinaus wurde ein<br />

starker Zusammenhang (f 0,58, siehe dazu Abschnitt 4.4) zwischen der Qualität der Antragsunterlagen<br />

und der Qualität der Zusammenfassenden Darstellung festgestellt. Folglich kann sich<br />

eine Erhöhung der Qualität der Unterlagen nach § 6 UVPG positiv auf die Qualität der Zusammenfassenden<br />

Darstellung auswirken.<br />

6.5.5.1<br />

Ausgangssituation und Zielsetzung<br />

Um eine höhere Qualität der UVP-Unterlagen zu erreichen, ist es notwendig sicherzustellen, dass<br />

die Unterlagen-Ersteller über verfahrenstechnisches Wissen, umweltfachliches Wissen und Wissen<br />

über die Vorhabentypen verfügen. Über eine Zertifizierung von potentiellen Unterlagen-<br />

Erstellern ließe sich gewährleisten, dass diese über die entsprechende Qualifikation verfügen.<br />

Dadurch kann eine Steigerung der Qualität der UVP-Unterlagen, bzw. eine gleichmäßig hohe<br />

Qualität der Unterlagen erreicht werden.<br />

Die Zertifizierung ist als freiwilliges „Qualitätssiegel“ für Unterlagen-Ersteller (Option 1) denkbar.<br />

Sie ließe sich aber auch verpflichtend vorschreiben mit der Folge, dass alle zertifizierten Gutach-<br />

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