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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

4.4.1.2<br />

Qualitätsentwicklung<br />

Eine deutliche Verbesserung der Qualität der „Unterlagen des Antragstellers“ mit dem zeitlichen<br />

Verlauf bei den policy-on-Fällen kann im Rahmen der Fallstudien nicht festgestellt werden. Hier<br />

ist einschränkend darauf hinzuweisen, dass für diese Auswertung jeweils das Beschlussdatum<br />

zwischen 1999 und 2007 zugrundeliegt und nicht das Datum der Fertigstellung der Antragsunterlagen.<br />

Da unter den Fallstudien auch viele langjährige Verfahren vertreten sind, die damit<br />

teilweise auf relativ alten Antragsunterlagen basieren, kann diese Feststellung nicht unbedingt<br />

als generell zutreffend eingestuft werden.<br />

Auch ein Zusammenhang mit der Erfahrung der Mitarbeiter der „zuständigen Behörden“<br />

scheint nicht gegeben zu sein. Dies ist allerdings auch nicht unbedingt zu erwarten, da die Mitarbeiter<br />

der „zuständigen Behörden“ hier nicht die Hauptfunktion wahrnehmen, die dem Ersteller<br />

der Antragsunterlagen obliegt.<br />

4.4.1.3<br />

Qualität der Unterlagen des Vorhabenträgers in den untersuchten policy-off-Verfahren<br />

Die Fallstudien umfassen insgesamt 22 policy-off-Verfahren, die ohne UVP, zum Teil aber mit<br />

Eingriffsregelung durchgeführt sind. Um die Qualität der Antragsunterlagen in diesen Verfahren<br />

mit denen der UVP-Verfahren vergleichen zu können, werden zur Bewertung der Zielerreichung<br />

in Bezug auf die Ziele der UVP die gleichen Maßstäbe angesetzt wie bei den Verfahren mit<br />

UVP. 68 Zur Bewertung werden ebenfalls die gesamten Antragsunterlagen herangezogen. Da es<br />

sich bei den policy-off-Fällen um eine relativ geringe Fallstudienanzahl handelt, sind die folgenden<br />

Ausführungen als ermittelte Tendenzen anzusehen.<br />

Insgesamt ist festzustellen, dass die Qualität der Antragsunterlagen sich anteilsmäßig zu fast<br />

allen behandelten Punkten als deutlich schlechter darstellt, d.h. bei der Bewertung des „Zielerreichungsgrades“<br />

erreichen sie in viel weniger Fällen eine positive Beurteilung. Die Abweichungen<br />

der prozentualen Anteile der als gut bewerteten Fälle bei den Einzelfragen reichen dabei<br />

von maximal 47 Prozentpunkten (integrative Betrachtung der Umweltauswirkungen) bis zu minimal<br />

16 Prozentpunkten (Verständlichkeit der nichttechnischen Zusammenfassung) (siehe dazu<br />

Tabelle 13). Die integrative Betrachtung der Umweltauswirkungen stellt sich dabei auch bei den<br />

policy-on-Fällen nicht als besonders gut bewertet dar.<br />

Frage im Erhebungsinstrument Zielerreichungsgrad (ZEG)<br />

ZEG Nr. 13/ U 7<br />

Wurden die Umweltauswirkungen auch güter- bzw. medienübergreifend<br />

und unter Einbeziehung der Wechselwirkungen ausführlich beschrieben?<br />

Bewertung als „vollständig ausführlich“ oder „zum Großteil ausführlich“:<br />

ZEG Nr. 19/ U 13<br />

Wurden die Aussagen über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />

verständlich wiedergegeben?<br />

Bewertung als „vollständig verständlich“ oder „zum Großteil verständlich“:<br />

policy-on-<br />

Fälle<br />

21%<br />

(N 70)<br />

83%<br />

(N 66)<br />

Tabelle 13: Abweichung zwischen policy-on und policy-off bei den „Unterlagen des Antragstellers“<br />

policy-off-<br />

Fälle<br />

5%<br />

(N 19)<br />

36%<br />

(N 11)<br />

68 Zu berücksichtigen ist dabei, dass in den policy-off-Fällen Unterlagen mit vergleichbaren Inhalten wie nach § 6 UVPG nur ausnahmsweise<br />

gefordert sind und dementsprechend auch nicht in der gleichen Form vorliegen.<br />

72

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