14.03.2013 Aufrufe

download (3.897 KB) - sofia

download (3.897 KB) - sofia

download (3.897 KB) - sofia

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Evaluation des UVPG des Bundes<br />

− eine Entlastung der UVP im Hinblick auf die beizubringenden Unterlagen und Informationen<br />

bewirken könne, indem die Wirkung bestimmter Maßnahmen bekannt wird und diese dann<br />

nicht im Einzelfall intensiv und detailliert untersucht werden müsse,<br />

− die Möglichkeit der verstärkten Festlegung von Umweltqualitätszielen eines Projektes anstatt<br />

der reinen Abklärung von durchzuführenden Maßnahmen schaffen könne.<br />

Damit verbunden wird auch die Prüfung einer geregelten und institutionalisierten Berichterstattung<br />

empfohlen.<br />

Die Evaluierung der UVP in Österreich in Form einer umfangreichen Akteursbefragung ergibt,<br />

dass ein „Monitoring“ zum Eintreffen der erstellten Prognosen als konkreter Verbesserungsvorschlag<br />

zur UVP im Bereich Verkehr genannt wird (Klaffl, Bergthaler et al. 2006, 89).<br />

4.8.2.2<br />

Überwachungsvorgaben in Deutschland<br />

Vorschriften zur „Überwachung“ der Auswirkungen von Plänen und Projekten sind beispielsweise<br />

im UVPG zur SUP enthalten und für die Bauleitplanung im BauGB. 129 Vorhabenbezogen sieht<br />

auch das BImSchG Überwachungspflichten und erforderlichenfalls entsprechende Nachjustierungen<br />

vor.<br />

Bei der SUP legt § 14m Abs. 1 UVPG fest, dass die erheblichen Umweltauswirkungen im Zuge<br />

einer Plan- oder Programmdurchführung zu überwachen sind, um frühzeitig unvorhergesehene<br />

nachteilige Auswirkungen festzustellen und Abhilfemaßnahmen einleiten zu können. Nach<br />

Abs. 2 sind diese Maßnahmen schon bei der Annahme des Planes oder Programms festzulegen.<br />

Nach Schieferdecker (2007, § 14m Rn. 14) ist damit gemeint, dass eine Prüfung dahingehend<br />

erfolgen soll, ob und welche erheblichen Umweltauswirkungen sich ergeben. Damit soll der<br />

Tatsache Rechnung getragen werden, dass die SUP zu den möglichen Umweltauswirkungen in<br />

erster Linie Prognosen und Wahrscheinlichkeitsurteile liefern kann und die tatsächlichen Auswirkungen<br />

von der konkreten Plan- oder Programmverwirklichung abhängen. Sichere Aussagen zu<br />

Art und Umfang der Auswirkungen sind häufig nicht möglich (ebd.).<br />

In der Bauleitplanung haben die Gemeinden nach § 4c BauGB die erheblichen Umweltauswirkungen<br />

zu überwachen, die bei Durchführung der Bauleitpläne auftreten. Auch hier geht es<br />

insbesondere um unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen, die frühzeitig ermittelt werden<br />

sollen und denen durch geeignete Maßnahmen entgegenzutreten ist. Dabei sind die geplanten<br />

Maßnahmen zur Überwachung im Umweltbericht anzugeben (Anlage 1 Nr. 3b BauGB).<br />

Im BImSchG sind Überwachungspflichten für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige<br />

Anlagen vorgeschrieben, sowohl auf Seiten der Betreiber der Anlagen als auch durch staatliche<br />

Überwachung. 130 Daraus resultieren gegebenenfalls Handlungspflichten für Anlagenbetreiber<br />

(§§ 5 Abs. 1 BImSchG), ergänzt durch entsprechende Eingriffsmöglichkeiten der Behörde<br />

nach §§ 17 ff. BImSchG (unter anderem nachträgliche Anordnung, Stilllegung, Widerruf). Nach<br />

§ 4b Abs. 1 Nr. 5 der 9. BImSchV müssen die Antragsunterlagen im Rahmen der Angaben zu<br />

Schutzmaßnahmen auch die vorgesehenen Maßnahmen zur Überwachung der von der Anlage<br />

ausgehenden Emissionen enthalten. 131 Hingegen findet sich keine explizite Vorgabe für eine<br />

wirkungsbezogene (immissionsseitige) Überwachung.<br />

129 Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.<br />

130 §§ 26 ff. und § 52 BImSchG; siehe dazu Koch 2007, § 4 Rn. 166 ff.<br />

131 Vorschriften zur Überwachung – analog zu den vorgenannten im BImSchG – finden sich dementsprechend im Referenten-<br />

Entwurf des UGB I vom 19.11.2007 zur „Integrierten Vorhabengenehmigung“ wieder.<br />

141

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!