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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

7.1<br />

Überblick zu Empfehlungen im Hinblick auf die einzelnen UVP-Stationen und die stationenübergreifenden Erkenntnisse<br />

UVP-Station Empfehlung<br />

0. Screening<br />

Abschnitt 4.2<br />

1. Scoping<br />

Abschnitt 4.3<br />

2. Unterlagen<br />

des Vorhabenträgers<br />

nach § 6<br />

UVPG<br />

Abschnitt 4.4<br />

294<br />

- Konkretisierung der Einzelfallprüfung hinsichtlich Umfang und Tiefe; Schwellenwerte<br />

zur Abschätzung der Umweltauswirkungen<br />

- Prüfung der Möglichkeiten zur Zusammenführung von allgemeiner und standortbezogener<br />

Einzelfallprüfung<br />

- Veröffentlichung des Ergebnisses der Vorprüfung, einschließlich der Angabe der wesentlichen<br />

Gründe<br />

- Operationalisierung und Vereinfachung der schutzgutbezogenen Abgrenzung des<br />

Untersuchungsraums und der Abschichtung<br />

- Beteiligung sämtlicher Akteurgruppen (einschließlich der Umweltverbände) zum Zeitpunkt<br />

des Scopings<br />

- Schriftliche Dokumentation aller während des Scopings getroffenen Absprachen<br />

- Bessere Aufklärung und Information der Mitarbeiter, z.B. durch Fortbildungen<br />

- Einsatz eines „Pflichtenheftes“<br />

- Vorgabe zur Alternativenprüfung analog zu § 14g Satz 1 UVPG (SUP)<br />

- Konkretisierung der umweltfachlichen Ziele und Maßstäbe für eine Prioritätensetzung<br />

in der Alternativenprüfung<br />

- Stärkung der rechtlichen Anforderungen zur Vermeidung von erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen und Operationalisierung<br />

- Rechtliche Präzisierung und weitergehende untergesetzliche Konkretisierung/Standardisierung<br />

der fachinhaltlichen Anforderungen der UVP (etwa durch einen<br />

„vorhabentypbezogen Leitfaden“)<br />

- Einsatz eines „Pflichtenheftes“ und eines „Prüfbuches“<br />

- Sicherstellung der erforderlichen fachlichen Kompetenzen bei den Erstellern der Antragsunterlagen,<br />

z.B. durch Zertifizierung<br />

- Begleitende Qualitätssicherung durch einen „Behördengutachter“<br />

Betroffene<br />

Akteure<br />

- Zuständige Behörde<br />

- Vorhabenträger<br />

- Zuständige Behörde<br />

- Vorhabenträger<br />

- Ersteller der Antragsunterlagen<br />

nach § 6 UVPG<br />

- Umweltverbände<br />

- Beteiligte Behörden<br />

- Zuständige Behörde<br />

- Ersteller der Antragsunterlagen<br />

nach § 6 UVPG<br />

- Beteiligte Behörden<br />

- „Behördengutachter“<br />

Effektivität und Effizienz der UVP<br />

Effektivität<br />

- Erhöhung der Qualität der Vorprüfung<br />

durch klar formulierte Anforderungen<br />

Effizienz<br />

- Verringerung des Aufwands für die Einzelfallprüfung<br />

durch Vereinfachung<br />

Effektivität<br />

- Wegen des frühen Zeitpunkts im Verfahren<br />

hat die Station großes Potenzial zur positiven<br />

Beeinflussung der gesamten UVP<br />

- Verbesserung der Transparenz<br />

- Einheitliche Standards erleichtern Evaluationsbestrebungen<br />

Effizienz<br />

- Größerer Personalaufwand bei der Behörde<br />

erhöht die Qualität des Scopings bei kleineren<br />

und mittleren Vorhaben<br />

Effektivität<br />

- Steigerung der umweltfachlichen Qualität<br />

der UVP-Unterlagen<br />

- Steigerung der Vorsorgewirkung und<br />

damit der materiellen Wirkung der UVP<br />

Effizienz<br />

- Steigerung der Konzentration der Inhalte<br />

der UVP/Antragsunterlagen auf die wesentlichen<br />

Aspekte<br />

- Verminderung von Nachforderungen und<br />

verfahrensverzögernden Neubearbeitungen<br />

- Verminderung des Konfliktpotenzials in<br />

den Verfahren

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