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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

Ursachenbezogen ist festzuhalten, dass es den Mitarbeitern der zuständigen Behörden – auch<br />

nach deren eigener Einschätzung – oftmals an umweltfachlichen Kenntnissen fehlt. Dies ergibt<br />

sich z.T. aus der Ausbildungsrichtung, z.T. wird auch eine fehlende gezielte Fortbildung von Seiten<br />

der Behördenmitarbeiter bemängelt. Verstärkt wird dieses Kompetenzdefizit zusätzlich durch<br />

die fehlenden personellen und sachlichen Ressourcen. Ansatz für die Optimierung der UVP muss<br />

daher insbesondere sein, die umweltfachliche (und auch die umweltrechtliche) Kompetenz der<br />

Entscheidungsbehörden zu stärken und diese personell und sachlich hinreichend auszustatten.<br />

In Betracht kommen hier sowohl Ansätze der Kompetenzerhöhung durch Hinzuziehung von<br />

externen Sachverständigen (z.B. Behördengutachter) als auch der internen Kompetenzerweiterung<br />

(z.B. Aus- und Fortbildung, Bildung von disziplinenübergreifenden Teams, Einrichtung innerbehördlicher<br />

„Anlaufstellen“ zur fachlichen Unterstützung).<br />

Die Vielfalt der fachgesetzlichen bzw. landesrechtlichen Ausgestaltung UVP-relevanter Regelungen<br />

erhöht die Anforderungen an die Behördenmitarbeiter im Hinblick auf eine fach- und verfahrenskompetente<br />

Durchführung der UVP bzw. führt zu diesbezüglichen Unsicherheiten. Letzteres<br />

gilt erst recht für die beteiligte Öffentlichkeit. Generell werden häufig Unklarheiten des<br />

gesetzlichen Regelungsprogramms im UVP-Recht bzw. im umwelt- und fachrechtlichen Umfeld<br />

sowie das Fehlen vollzugstauglicher Konkretisierungen beklagt. Dies führt, gerade im Zusammenhang<br />

mit dem festgestellten inhaltlichen Kompetenzdefizit und der unzureichenden Ausstattung,<br />

tendenziell zu einer Schwächung der Umweltbelange.<br />

Nach den auf Ebene 3 gewonnenen Erkenntnissen sollten Vorschläge zur Verbesserung der UVP<br />

insbesondere darauf gerichtet sein, Defizite in der Vollzugspraxis zu beheben. In diesem Zusammenhang<br />

sollten die Erfahrungen der zuständigen Behördenmitarbeiter verstärkt einbezogen<br />

werden. Eine nicht hinreichende Berücksichtigung der vollzugspraktischen Momente kann dazu<br />

führen, dass die Schere zwischen wissenschaftlichem Anspruch an die UVP (Methoden, Abschichtung,<br />

Abstimmung mit anderen Umweltprüfungen etc.) und der tatsächlichen Umsetzung<br />

im konkreten Zulassungsverfahren immer weiter auseinander klafft.<br />

Neben den in Ebene 4 beschriebenen konkreten instrumentellen Vorschlägen ist für den Erfolg<br />

der UVP auch die generelle Einstellung der beteiligten Akteure bezüglich des potenziellen Nutzens<br />

der UVP von Bedeutung.<br />

8.4<br />

Ebene 4: Institutionenanalytische Betrachtung ausgewählter Instrumente<br />

Aufgabe der Ebene 4 ist es, die Bedingungen zu untersuchen, unter denen die ausgewählten<br />

Instrumente zu einer Steigerung von Effektivität und Effizienz der UVP beitragen können. Die<br />

Analyse auf Ebene 3 identifiziert dazu eine ganze Reihe von Ansatzpunkten (inkl. best-practice-<br />

Ansätze; siehe dazu Abschnitt 5.7) für eine Optimierung der UVP.<br />

Bei der Instrumentenentwicklung werden vorrangig die Ansätze aufgegriffen, die unter den derzeitigen<br />

und sich abzeichnenden Randbedingungen die größten Chancen einer Realisierung<br />

aufweisen. Die Instrumententwicklung verfolgt insoweit einen pragmatischen Ansatz, indem<br />

nicht alles Wünschenswerte aufgegriffen wird, sondern die Maßnahmen, die in der Praxis am<br />

besten umsetzbar erscheinen (auch hinsichtlich der Akzeptanz der Akteure) bei Erzielung größtmöglicher<br />

Verbesserungen im UVPG-Vollzug. Entsprechend orientieren sich die Konzeptionsvorschläge<br />

für die Instrumente in besonderer Weise an den Bedürfnissen und Anforderungen von<br />

Seiten der Mitarbeiter der zuständigen Behörden. Dabei werden auch bereits in der Praxis bestehende<br />

best-practice-Ansätze auf ihre Übertragbarkeit hin vertieft untersucht.<br />

Zwei Hauptinstrumente sind Gegenstand einer eingehenderen Untersuchung. In beiden Fällen<br />

wird dabei das Augenmerk darauf gelegt, Hilfestellung für die konkrete Umsetzung im Vollzug<br />

zu bieten. Zu zehn weiteren Ansätzen finden sich konzeptionelle Überlegungen (siehe dazu<br />

Tabelle 38).<br />

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