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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

4.7.1.4<br />

Zeitliche Qualitätsentwicklung und Lerneffekte<br />

Anhand der Auswertung der Fallstudien nach Angabe der Erfahrung der Behördenmitarbeiter<br />

mit UVP-Verfahren 121 sowie nach dem zeitlichen Verlauf 122 lässt sich kein deutlicher Lerneffekt<br />

bzw. keine positive Auswirkung der gesammelten Erfahrungen mit der UVP feststellen. Die „tatsächliche<br />

Qualität“ der Station Entscheidung (ZEG) weicht in den drei Erfahrungsgruppen kaum<br />

voneinander ab und mit dem zeitlichen Verlauf ist auch keine Verbesserung erkennbar.<br />

Dies deutet darauf hin, dass bestehende Probleme und Unsicherheiten bei der Bearbeitung dieser<br />

Station mit der Zeit bzw. mit der Zahl an durchgeführten Verfahren eher selten ausgeräumt<br />

werden und die gleiche Vorgehensweise immer weiter geführt wird.<br />

4.7.1.5<br />

Bedeutung der vorgelagerten UVP-Stationen<br />

Die Untersuchung der Zusammenhänge zwischen den einzelnen UVP-Stationen in den policyon-Fallstudien<br />

ergibt, dass die „tatsächliche Qualität“ der „Berücksichtigung in der Entscheidung“<br />

stark mit den beiden vorhergehenden Stationen der „Zusammenfassenden Darstellung“<br />

nach § 11 UVPG (f 0.5) und der „Bewertung“ nach § 12 UVPG (f 0.57) zusammenhängt. Je<br />

höher die „tatsächliche Qualität“ der beiden Stationen ist, desto höher ist auch die „tatsächliche<br />

Qualität“ der „Berücksichtigung der Ergebnisse der UVP in der Entscheidung“.<br />

Diese Korrelationen zeigen sehr deutlich, dass die zusammenfassende Darstellung aller ermittelten<br />

relevanten Umweltbelange, inklusive der Darstellung der erforderlichen Vermeidungs- und<br />

Verminderungsmaßnahmen sowie deren umfassende Bewertung, eine zentrale Bedeutung für<br />

die Qualität der Entscheidung aufweisen (zu möglichen Hintergründen der Zusammenhänge<br />

siehe dazu Abschnitt 4.6.5.1). Dies ist in Anbetracht der Ergebnisse hinsichtlich der vorgefundenen<br />

„tatsächlichen Qualitäten“ der beiden Stationen (siehe Abschnitte 4.6.1.1 und 4.6.1.2) ein<br />

wesentliches Indiz dafür, dass sich hier Handlungsbedarf abzeichnet. Die zielkonforme Umsetzung<br />

der UVP hängt in bedeutendem Maße davon ab, dass tatsächlich vorhandene erhebliche<br />

negative Umweltauswirkungen in der Entscheidung das angemessene Gewicht erhalten, da ansonsten<br />

die vorhergehenden Stationen und deren Bearbeitung ins Leere laufen. Dies kann den<br />

Erhebungsergebnissen nach umso sachgerechter erfolgen, je besser die Vorbereitung dafür ist.<br />

4.7.1.6<br />

Beschlussformulierung<br />

Vorhabenspezifische und raumkonkrete Aussagen<br />

In der Beschlussfassung ist nach Einschätzung des gesamten Untersuchungsteams vielfach zu<br />

beobachten, dass die Aussagen relativ wenig vorhabenspezifisch und raumkonkret formuliert<br />

sind. Das bedeutet, dass die Ausführungen zu den Umweltbelangen nicht selten in generalisierter<br />

Weise erfolgen und wenig auf die tatsächlichen Auswirkungen des jeweiligen Vorhabens auf<br />

die konkrete Umwelt vor Ort eingehen. Dies schwächt tendenziell die Relevanz der Umweltbelange<br />

in der Entscheidung. Auf diese Aspekte wird ausführlich in Abschnitt 5.2 eingegangen, da<br />

sie in mehreren UVP-Stationen auftreten und damit ein Querschnittsproblem für die UVP darstellen.<br />

121 „N<strong>KB</strong>“, Gruppen: weniger als 10, 10 bis 20, mehr als 20 durchgeführte UVP-Verfahren.<br />

122 Bezug ist das Beschlussdatum der untersuchten Verfahren, festgehalten im Grunddatenblatt.<br />

128

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