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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

UVP-Station Empfehlung Betroffene<br />

Akteure<br />

5. ZusammenfassendeDarstellung<br />

6. Bewertung<br />

Abschnitt 4.6<br />

7. Berücksichtigung<br />

des Ergebnisses<br />

der<br />

UVP bei der<br />

Entscheidung<br />

Abschnitt 4.7<br />

296<br />

Qualität<br />

- Aussagekraft der Zusammenfassenden Darstellung erhöhen (raumkonkret und vorhabenspezifisch)<br />

- Explizite, raumkonkrete und vorhabenspezifische Beschreibung sämtlicher notwendiger<br />

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung und Ausgleich.<br />

- Vorrang von Vermeidungs- vor Verminderungs- vor Ausgleichsmaßnahmen.<br />

- Berücksichtigung der relevanten Umweltauswirkungen und Maßnahmen auch aus dem<br />

vorgelagerten Verfahren<br />

Transparenz<br />

- Dokumentation von Bewertungskriterien, - vorgang und –ergebnissen<br />

- Aufnahme der „Zusammenfassende Darstellung“ und der „Bewertung“ in die Begründung<br />

der Entscheidung und Veröffentlichung zusammen mit der Entscheidung<br />

Prozedere<br />

- Unterstützung durch vorhabentypspezifische Hilfsangebote und/oder Dritte (siehe dazu<br />

Abschnitt 6.4, 6.5, 6.6)<br />

- Stärkere Einbindung der Naturschutzbehörden bei der Zusammenfassenden Darstellung<br />

- Operationalisierung der Zusammenführung der Ergebnisse aus den Umweltprüfungen<br />

- Überprüfung und Gewährleistung der Berücksichtigungsfähigkeit der UVP-Ergebnisse in<br />

den Zulassungsentscheidungen (siehe dazu Abschnitt 6.6.4)<br />

- Praxistaugliche Präzisierung der rechtlichen Vorgaben<br />

- Stärkere Akzentuierung von vorhabenspezifischen Aspekten<br />

- Stärkere Akzentuierung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />

- Erhöhung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidung<br />

- Sicherstellung der erforderlichen fachlichen Kompetenzen für die Bewertung und Gewichtung<br />

der Umweltauswirkungen<br />

- Neutralität und überörtlicher Blickwinkel der Entscheidungsbehörde<br />

- Zuständige Behörde<br />

- Behördenmitarbeiter<br />

- „Behördengutachter“<br />

- Zuständige Behörde<br />

- Ersteller der Antragsunterlagen<br />

nach § 6<br />

UVPG/Gutachter<br />

- Vorhabenträger<br />

Effektivität und Effizienz der UVP<br />

Effektivität<br />

- Qualitätsverbesserung der Zusammenfassenden<br />

Darstellung und der Bewertung<br />

- Verbesserung des vorsorgenden Umweltschutzes<br />

durch Vorrang von Vermeidung<br />

vor Verminderung und Ausgleich<br />

- Anreize zur Qualitätsverbesserung durch<br />

erhöhte Transparenz<br />

Effizienz<br />

- Erhöhung der Effizienz durch Hinzuziehung<br />

qualifizierter Dritter<br />

- Intensivierung des Aufwandes vorrangig<br />

bei kleineren UVP-Verfahren zur Qualitätsverbesserung,<br />

da hier hohe Korrelation<br />

zwischen Aufwand und Qualität<br />

Effektivität<br />

- Erhöhung der richtlinienkonformen Anwendung<br />

der UVP<br />

- Erhöhung der umweltfachlichen Qualität<br />

der UVP und Steigerung der Vorsorgewirkung<br />

- Stärkung der Kontrollmöglichkeiten (durch<br />

Transparenz)

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