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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

führter UVP-Verfahren bzw. erstellter UVS bzw. Antragsunterlagen nach § 6 UVPG erfolgen - die<br />

Kompetenz ist dabei personenbezogen nachzuweisen (und nicht institutionell). Durch die gewählte<br />

Vorgehensweise entfiele eine zusätzliche „Prüfstelle“.<br />

Für die Option 2, wo der Einsatz als Verfahrenshelfer erfolgt, ist lediglich eine fachliche Kompetenz<br />

in Form von Aus-, Fortbildung oder Praxiserfahrung im Umweltbereich nachzuweisen. Dies<br />

könnte, wie in der Option 1, ebenfalls im Rahmen der Bewerbung für die Aufgabe erfolgen.<br />

Demgegenüber sind für die Option 3 deutlich höhere Anforderungen an die Qualifikation, den<br />

Qualifikationsnachweis bzw. die Überprüfung der Qualifikation zu stellen. Für diesen Bereich<br />

sollte man daher eine Zertifizierung vorsehen. 201 Allerdings sollten der Zertifizierung UVPspezifische<br />

Kriterien zugrundegelegt werden, die noch zu erarbeiten sind und bundeseinheitlich<br />

Anwendung finden sollten.<br />

6.4.6<br />

Aufwand und erzielbarer Nutzen<br />

6.4.6.1<br />

Kostenaspekte<br />

Bei den Kostenaspekten ist zu differenzieren zwischen den Zusatzkosten, die auf den Vorhabenträger<br />

zukommen, und den Aufwendungen für Zertifizierung bzw. für die Bestellung als<br />

Sachverständiger.<br />

Aufwendungen des Vorhabenträgers<br />

Die Bezahlung für den Behördengutachter berechnet sich nach der Größe des Vorhabens. 202 Die<br />

Kosten bewegen sich grob geschätzt zwischen ca. 4.000 und 10.000 Euro für ein mittleres Verfahren<br />

bis ca. 1 Mio. Investitionssumme (BImSchG-Verfahren). 203 Sie können aber durchaus auch<br />

100.000 Euro und mehr für ein sehr komplexes Verfahren betragen, wobei sie sich weitgehend<br />

nach der aufzuwendenden Zeit bemessen.<br />

Die Kosten für den Behördengutachter übernimmt der Vorhabenträger. Allerdings sind Verrechnungen<br />

mit bis zu 30 % der Behördenkosten für das Genehmigungsverfahren möglich (z.B. in<br />

Mecklenburg-Vorpommern), so dass die Vorhabenträger auch von den Effizienzvorteilen profitieren.<br />

204<br />

Aufwendungen für Zertifizierung bzw. Bestellung als Sachverständiger<br />

Im Rahmen der Zertifizierung und/oder Beleihung entstehen zusätzliche Kosten für den Behördengutachter.<br />

Diese Kosten richten sich nach den geforderten Qualitätsnachweisen. 205<br />

201 Zuständig für die Zertifizierung ist der Deutsche Akkreditierungsrat (http://www.dar.bam.de) bzw. eine ihm unterstellte Zertifizierungsstelle.<br />

Ein europaweit einheitlich anerkannter Qualitätsnachweis wurde durch die Möglichkeit der Zertifizierung von Sachverständigen<br />

geschaffen. Die Zertifizierung richtet sich nach der DIN EN ISO/IEC 17024.<br />

202 Z.B. nach der Kostenverordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Immissionsschutz-Kostenverordnung - ImSchKostVO M-V vom 9.<br />

September 2002, Fundstelle: GVOBl. M-V 2002, S. 634, (Quelle: http://mv.juris.de/mv/gesamt/ImSchKostV_MV.htm, Stand:<br />

28.1.2008).<br />

203 Laut Kostenverordnung für die Behörde in MV entstehen z.B. für eine UVP nach Anlage 1 des UVPG Kosten in Höhe von 30 %<br />

der Gebühren für das BImSch-Verfahren, mindestens aber 5.000 Euro. Beispiel: Bei Genehmigungen nach den §§ 4 und 16<br />

Abs. 1 BImSchG und bei einem Herstellungswertmehr von 500 000 und bis zu 2 500 000 EUR betragen die Gebühren für den<br />

BImSchG-Vollzug 3.250 Euro zzgl. 3,75 v. T. des 500 000 Euro übersteigenden Herstellungswertes. Bei einer Investitionssumme<br />

von 1 Mio. Euro entstehen damit Kosten für das BImSch-Verfahren von 3.250 + 1.875 = 5.125 Euro.<br />

204 „Die an den Sachverständigen entrichtete Vergütung wird auf diejenigen Gebühren angerechnet, die die Zulassungsbehörde für<br />

Amtshandlungen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung erhebt; die Erhebung von Auslagen bleibt unberührt.“ (SächsUVPG).<br />

205 Z.B. Bestellung als Sachverständiger in Genehmigungsfragen im Umweltbereich bei der IHK bzw. Zulassung als Umweltgutachter<br />

bei der Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH). Die Kosten belaufen sich beispielswei-<br />

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