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Evaluation des UVPG des Bundes<br />
Eine „intensive“ Auseinandersetzung mit den Umweltauswirkungen im Sinne der konkreten<br />
Verknüpfung der Auswirkungen des Vorhabens mit den jeweiligen Charakteristika und Ausprägungen<br />
der Schutzgüter zur Behandlung der voraussichtlich auftretenden Auswirkungsausmaße<br />
findet in 60% (N 83) der Fallstudien statt. Zu dieser Frage ergeben sich keine größeren Abweichungen<br />
bei den verschiedenen Vorhabengruppen. Allerdings setzt sich hier der Trend fort, indem<br />
die höchsten Anteile mit einer „intensiven“ Auseinandersetzung in den Fällen der Vorhabengruppe<br />
„Sonstige“ mit 68% (N 25) und die niedrigsten bei der Vorhabengruppe „Bebauungspläne“<br />
mit 54% (N 12) erreicht werden.<br />
Es ist einschränkend darauf hinzuweisen, dass dies nicht gleichbedeutend damit ist, dass auch<br />
alle tatsächlich möglichen relevanten Umweltauswirkungen behandelt werden, sondern nur,<br />
dass die tatsächlich in den Falluntersuchungen bearbeiteten Umweltauswirkungen „intensiv“<br />
beleuchtet werden. Gerade hier liegt aber im Zusammenhang mit der Feststellung, dass vielfach<br />
Auswirkungen eines Vorhabens, die aufgrund fehlender methodischer und maßstabsbezogener<br />
Standards eine hohe Bearbeitungsintensität erfordern, nicht oder nur teilweise bearbeitet werden,<br />
ein bedeutendes Defizit der untersuchten „Unterlagen der Vorhabenträger“. Die intensive<br />
Bearbeitung der Schutzgüter Luft und Mensch im Zusammenhang mit den Auswirkungen von<br />
Lärm, Schadstoffen, Geruch und ähnlichen Wirkfaktoren ist regelmäßig zu beobachten. Dies ist<br />
auch ein Grund für die deutlich positive Einschätzung der Fallstudien zu dieser Frage, da dies die<br />
fast immer behandelten Auswirkungen und im Rahmen der Betroffenheit auch die bearbeiteten<br />
Schutzgüter sind.<br />
Bei anderen Wirkungen und Schutzgütern bestehen neben ihrer häufig gänzlich fehlenden Behandlung<br />
auch im Falle ihrer Bearbeitung häufig Mängel. So wird vielfach beobachtet, dass die<br />
Wirkungen des Vorhabens nur relativ pauschal dargestellt werden und nicht für das Einzelfallvorhaben<br />
konkretisiert werden. Es findet sich z.B. in mehreren Fällen eine Aufstellung genereller<br />
Wirkungen von Straßenvorhaben, worunter auch die Zerschneidungswirkungen von Biotopen<br />
und Lebensräumen genannt werden. Diese werden dann aber nicht unbedingt weiter vorhabenspezifisch<br />
in dem Grad und in der Bedeutung der Zerschneidungswirkung auf den konkreten<br />
Raum (z.B. Biotope, Schutzgebiete, Lebensraumkorridore, Ausbreitungswege) beschrieben.<br />
Auch die Frage der Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen wird vielfach einzig in Form der Beurteilung<br />
von Biotoptypen bearbeitet, was sicher als ein Baustein als sinnvoll zu erachten ist, im<br />
Sinne einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema Pflanzen und Tiere aber nicht immer<br />
ausreichend erscheint.<br />
Eine „differenzierte“ Berücksichtigung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf Errichtung,<br />
Anlage und Betrieb des Vorhabens findet sich bei 63% (N 81) der Vorgänge. Auch zu dieser<br />
Frage ergibt sich die Unterscheidung in negativere Einstufungen der Fälle der Gruppen<br />
„BImSchG“ und „Bebauungspläne“, die jeweils nur in 50% (N 21) und in 36% (N 11) der Fälle<br />
die oben genannte Qualität erreichen. Bei der Vorhabengruppe „Sonstige“ ist wiederum der<br />
höchste Anteil mit 71% (N 24) der Vorgänge festzustellen.<br />
Eine Quantifizierung der Wirkungen in der Bauphase ist vielfach zu vermissen ist. Es werden eher<br />
generelle Auswirkungen benannt, die bei einem Vorhabentyp regelmäßig auftauchen, und es<br />
werden dann zur Vermeidung und Verminderung genauso unspezifische und generelle Hinweise<br />
gegeben. Dies gilt z.B. für Baulärm in der Bauphase, der in seinem zu erwartenden Ausmaß und<br />
dessen zu erwartender Wirkung auf die Umgebung (Wohngebiete, Industriegebiete, Freiflächen)<br />
nicht näher konkretisiert wird.<br />
Die güter- und medienübergreifende Beschreibung der Umweltauswirkungen unter Einbeziehung<br />
der Wechselwirkungen stellt sich entgegen der vorigen Ergebnisse insgesamt deutlich<br />
schlechter dar: bei 71% (N 70) der policy-on-Fälle ist sie „zum Großteil“ oder „insgesamt nicht“<br />
festzustellen und nur bei 21% als „vollständig“ oder „zum Großteil ausführlich“ eingestuft. Hier<br />
stellen sich ausnahmsweise die Verfahren nach „BImSchG“ mit 38% (N 8) der Fallstudien, die<br />
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