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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

Eine „intensive“ Auseinandersetzung mit den Umweltauswirkungen im Sinne der konkreten<br />

Verknüpfung der Auswirkungen des Vorhabens mit den jeweiligen Charakteristika und Ausprägungen<br />

der Schutzgüter zur Behandlung der voraussichtlich auftretenden Auswirkungsausmaße<br />

findet in 60% (N 83) der Fallstudien statt. Zu dieser Frage ergeben sich keine größeren Abweichungen<br />

bei den verschiedenen Vorhabengruppen. Allerdings setzt sich hier der Trend fort, indem<br />

die höchsten Anteile mit einer „intensiven“ Auseinandersetzung in den Fällen der Vorhabengruppe<br />

„Sonstige“ mit 68% (N 25) und die niedrigsten bei der Vorhabengruppe „Bebauungspläne“<br />

mit 54% (N 12) erreicht werden.<br />

Es ist einschränkend darauf hinzuweisen, dass dies nicht gleichbedeutend damit ist, dass auch<br />

alle tatsächlich möglichen relevanten Umweltauswirkungen behandelt werden, sondern nur,<br />

dass die tatsächlich in den Falluntersuchungen bearbeiteten Umweltauswirkungen „intensiv“<br />

beleuchtet werden. Gerade hier liegt aber im Zusammenhang mit der Feststellung, dass vielfach<br />

Auswirkungen eines Vorhabens, die aufgrund fehlender methodischer und maßstabsbezogener<br />

Standards eine hohe Bearbeitungsintensität erfordern, nicht oder nur teilweise bearbeitet werden,<br />

ein bedeutendes Defizit der untersuchten „Unterlagen der Vorhabenträger“. Die intensive<br />

Bearbeitung der Schutzgüter Luft und Mensch im Zusammenhang mit den Auswirkungen von<br />

Lärm, Schadstoffen, Geruch und ähnlichen Wirkfaktoren ist regelmäßig zu beobachten. Dies ist<br />

auch ein Grund für die deutlich positive Einschätzung der Fallstudien zu dieser Frage, da dies die<br />

fast immer behandelten Auswirkungen und im Rahmen der Betroffenheit auch die bearbeiteten<br />

Schutzgüter sind.<br />

Bei anderen Wirkungen und Schutzgütern bestehen neben ihrer häufig gänzlich fehlenden Behandlung<br />

auch im Falle ihrer Bearbeitung häufig Mängel. So wird vielfach beobachtet, dass die<br />

Wirkungen des Vorhabens nur relativ pauschal dargestellt werden und nicht für das Einzelfallvorhaben<br />

konkretisiert werden. Es findet sich z.B. in mehreren Fällen eine Aufstellung genereller<br />

Wirkungen von Straßenvorhaben, worunter auch die Zerschneidungswirkungen von Biotopen<br />

und Lebensräumen genannt werden. Diese werden dann aber nicht unbedingt weiter vorhabenspezifisch<br />

in dem Grad und in der Bedeutung der Zerschneidungswirkung auf den konkreten<br />

Raum (z.B. Biotope, Schutzgebiete, Lebensraumkorridore, Ausbreitungswege) beschrieben.<br />

Auch die Frage der Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen wird vielfach einzig in Form der Beurteilung<br />

von Biotoptypen bearbeitet, was sicher als ein Baustein als sinnvoll zu erachten ist, im<br />

Sinne einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema Pflanzen und Tiere aber nicht immer<br />

ausreichend erscheint.<br />

Eine „differenzierte“ Berücksichtigung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf Errichtung,<br />

Anlage und Betrieb des Vorhabens findet sich bei 63% (N 81) der Vorgänge. Auch zu dieser<br />

Frage ergibt sich die Unterscheidung in negativere Einstufungen der Fälle der Gruppen<br />

„BImSchG“ und „Bebauungspläne“, die jeweils nur in 50% (N 21) und in 36% (N 11) der Fälle<br />

die oben genannte Qualität erreichen. Bei der Vorhabengruppe „Sonstige“ ist wiederum der<br />

höchste Anteil mit 71% (N 24) der Vorgänge festzustellen.<br />

Eine Quantifizierung der Wirkungen in der Bauphase ist vielfach zu vermissen ist. Es werden eher<br />

generelle Auswirkungen benannt, die bei einem Vorhabentyp regelmäßig auftauchen, und es<br />

werden dann zur Vermeidung und Verminderung genauso unspezifische und generelle Hinweise<br />

gegeben. Dies gilt z.B. für Baulärm in der Bauphase, der in seinem zu erwartenden Ausmaß und<br />

dessen zu erwartender Wirkung auf die Umgebung (Wohngebiete, Industriegebiete, Freiflächen)<br />

nicht näher konkretisiert wird.<br />

Die güter- und medienübergreifende Beschreibung der Umweltauswirkungen unter Einbeziehung<br />

der Wechselwirkungen stellt sich entgegen der vorigen Ergebnisse insgesamt deutlich<br />

schlechter dar: bei 71% (N 70) der policy-on-Fälle ist sie „zum Großteil“ oder „insgesamt nicht“<br />

festzustellen und nur bei 21% als „vollständig“ oder „zum Großteil ausführlich“ eingestuft. Hier<br />

stellen sich ausnahmsweise die Verfahren nach „BImSchG“ mit 38% (N 8) der Fallstudien, die<br />

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