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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

policy-on-Fälle Hierbei handelt es sich um Vorhaben, die der UVP-Pflicht unterliegen.<br />

policy-off-Fälle Dies bezeichnet Vorhaben, die nicht der UVP-Pflicht unterliegen.<br />

policy-on/off-Vergleich: Es wurden im Rahmen der Studie jeweils ähnliche Verfahren gegenübergestellt, die UVPpflichtig<br />

(policy-on) und gerade nicht mehr bzw. nicht UVP-pflichtig (policy-off) sind (indem beispielsweise<br />

bei Straßenbauvorhaben die Straßenlänge oder bei Massentierhaltungsvorhaben die Anzahl<br />

der Tiere den jeweiligen Schwellenwert hinsichtlich der UVP-Pflicht unterschritt). Aus dem policyon-/off-Vergleich<br />

ist es möglich, die Wirkung und Wirksamkeit des UVPG auf das Akteurshandeln<br />

spezifisch zu erfassen.<br />

p-Wert Dieser Wert gibt die Irrtumswahrscheinlichkeit an (siehe Abschnitt 3.4.2.4: Hinweise zu verwendeten<br />

statistischen Begriffen und Abkürzungen).<br />

Rechtliche Infoline: Elektronisches Informationsangebot für Behördenmitarbeiter zu rechtlichen Neuerungen im Rahmen<br />

der UVP (siehe Abschnitt 6.5.4. Instrument „rechtliche Infoline“)<br />

Scoping Festlegung des Untersuchungsrahmens in Abstimmung zwischen Behörde und Vorhabenträger<br />

bzw. Unterrichtung des Vorhabenträgers über die voraussichtlich beizubringenden Unterlagen für die<br />

UVP nach § 5 UVPG durch die Behörde.<br />

Screening Feststellung der UVP-Pflicht, ggf. im Rahmen einer Vorprüfung des Einzelfalls, durch die Behörde<br />

nach § 3a,b,c UVPG.<br />

Station UVP-Station<br />

Tatsächliche Qualität: Der Begriff „tatsächliche Qualität“ bezeichnet die durch die Evaluatoren bei der Auswertung<br />

der Akten zu den Fallstudien anhand der normativen Zielvorgaben des UVPG über ein standardisiertes<br />

Kriterienset festgestellte Qualität der Bearbeitung in den einzelnen Stationen. Die Bewertungskriterien<br />

sind ausgerichtet auf den Zielerreichungsgrad der UVP und werden unter Verwendung des<br />

Zielerreichungsbogens erhoben.<br />

Überwachung Zur Überwachung (siehe Abschnitt 4.8) gehört sowohl die Überwachung der Ausführung des Vorhabens<br />

im Hinblick darauf, ob die Nebenbestimmungen der Zulassungsentscheidung eingehalten werden<br />

als auch die Überwachung der Auswirkungen ( Monitoring).<br />

Unterlagen des Vorhabenträgers nach § 6 UVPG (auch Antragsunterlagen): Unter den Unterlagen des Vorhabenträgers<br />

werden hier die Antragsunterlagen mit den Inhalten nach den Mindestvorgaben in § 6 Abs. 3<br />

UVPG und den Angaben nach Erforderlichkeit nach Abs. 4 verstanden. Die Bewertung der „tatsächlichen<br />

Qualität“ bzw. des „Zielerreichungsgrades“ dieser UVP-Station bezieht sich dabei<br />

auf ausgewählte Inhalte und Kriterien und erfasst nicht die Gesamtheit der nach § 6 UVPG geforderten<br />

Inhalte.<br />

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz: Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten<br />

nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG. Das Gesetz dient der Anpassung des Bundesrechts an die zwingenden<br />

Vorgaben der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.<br />

Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener<br />

Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug<br />

auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. EU Nr. L 156, 17). Quelle:<br />

http://www.bmu.bund.de/gesetze_verordnungen/bmu-<strong>download</strong>s/doc/37435.php<br />

Umweltverträglichkeitsstudie (UVS): Die sog. „Umweltverträglichkeitsstudie“ umfasst (meist als ein Bericht oder in<br />

Form mehrerer Fachgutachten) die Ergebnisse der im Rahmen der UVP durchgeführten Umweltverträglichkeitsuntersuchung.<br />

Diese Ergebnisse zusammen mit den weiteren Projektunterlagen bilden<br />

zusammen die „Unterlagen des Trägers des Vorhabens“ nach § 6 UVPG (die Untersuchung spricht<br />

meist von „Unterlagen nach § 6 UVPG).<br />

Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU): Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung erfasst die wesentlichen umweltrelevanten<br />

Aspekte des beabsichtigten Vorhabens. Daneben kann sie auch die Prüfung alternativer<br />

bzw. anderweitiger Lösungsmöglichkeiten beinhalten. Sie umfasst ferner eine Beschreibung von<br />

Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens vermieden,<br />

vermindert oder ausgeglichen werden können. Die Anforderungen an die Untersuchungen sind weitgehend<br />

in § 6 UVPG geregelt.<br />

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Neufassung vom 25. Juni 2005). SUPG<br />

(Quelle: http://www.bmu.bund.de/umweltvertraeglichkeitspruefung/doc/4721.php)<br />

UVP-Station Das UVP-Verfahren untergliedert sich in einzelne UVP-Stationen (kurz „Stationen“); die hier behandelten<br />

Stationen sind das Screening bzw. die Feststellung der UVP-Pflicht nach § 3 a, b, c UVPG (Station<br />

0), das Scoping nach § 5 UVPG (Station 1), die Unterlagen des Vorhabenträgers nach § 6 UVPG<br />

(Station 2), die Behördenbeteiligung nach § 7 UVPG (Station 3), die Einbeziehung der Öffentlichkeit<br />

und Naturschutzverbände (Station 4), die zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen<br />

nach § 11 UVPG (Station 5), die Bewertung der Umweltauswirkungen durch die Behörde (Station 6)<br />

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