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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

nicht festzustellen. Die „Behördenbefragung“ ergibt vereinzelt den Wunsch nach einer direkten<br />

„Auswirkungsüberwachung“ mit dem Ziel, die Richtigkeit der getroffenen Wirkungsprognosen<br />

zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens, aber auch zu den Wirkungen der festgelegten<br />

Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu prüfen und deren Berechenbarkeit<br />

zu steigern.<br />

Im Rahmen der UVP-Evaluation in der Schweiz (bezogen auf die Wirkung von Umweltschutzmaßnahmen)<br />

und in Österreich (bezogen auf den Bereich von Verkehrsvorhaben) wird die Einführung<br />

einer „Auswirkungsüberwachung“ empfohlen. In Deutschland gibt es bereits verschiedene<br />

Ansätze einer „Auswirkungsüberwachung“ für Vorhaben, die nach dem Immissionsschutzrecht<br />

zulassungspflichtig sind (allerdings ohne explizit geforderte immissionsseitige Überwachung),<br />

für die Bauleitplanung und für die SUP. Diese Überwachung dient jeweils dazu, unvorhergesehene<br />

nachteilige Umweltauswirkungen eines realisierten Projektes/Planes/Programms zu<br />

erfassen und Abhilfemaßnahmen einleiten zu können.<br />

Zu empfehlen ist daher, die Überwachung der Umweltauswirkungen von UVP-pflichtigen Vorhaben<br />

generell einzuführen. Damit lassen sich Effektivität und Effizienz der UVP steigern: Möglich<br />

wären genauere Aussagen zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen bestimmter Vorhabentypen<br />

und/oder Vorhabengruppen. Auch würde man räumliche Informationen und Erfahrungswerte<br />

zu bestimmten Umweltauswirkungen gewinnen und damit letztlich beitragen zu<br />

einer Vereinfachung und zunehmenden Standardisierung vieler Arbeitsschritte in der UVP von<br />

der Festlegung der Untersuchungsgegenstände, des Untersuchungsraumes und der Untersuchungstiefe<br />

bis hin zur Bewertung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen.<br />

Abschließend sind die Empfehlungen zu dieser Station tabellarisch zusammengefasst; sie sind<br />

auch in einem Überblick sämtlicher Empfehlungen in Abschnitt 7.1 zu finden.<br />

UVP-<br />

Station<br />

8.<br />

Überwachung<br />

der<br />

Umweltauswirkungen<br />

Empfehlung<br />

- Einführung der Überwachungspflicht für<br />

alle UVP-pflichtigen Vorhaben für die tatsächlich<br />

auftretenden Umweltauswirkungen<br />

des Vorhabens sowie für die getroffenen<br />

Umweltschutzmaßnahmen (insbesondere<br />

Vermeidung, Verminderung und<br />

Ausgleich)<br />

Betroffene<br />

Akteure<br />

- Zuständige<br />

Behörde<br />

- Ersteller der<br />

Antragsunterlagen<br />

nach § 6<br />

UVPG/ Gutachter<br />

- Vorhabenträger<br />

Effektivität und Effizienz der<br />

UVP<br />

Grundlegend<br />

- Stärkung der Kontrollmöglichkeiten<br />

der getroffenen Entscheidungen und<br />

Prognosen sowie Steigerung der Berechenbarkeit<br />

von Umweltauswirkungen<br />

Effektivität<br />

- Verbesserung des Umweltschutzes<br />

der vom Vorhaben betroffenen Umwelt<br />

- Erhöhung der umweltfachlichen Qualität<br />

der UVP<br />

- Erhöhung der materiellen Wirksamkeit<br />

der UVP und der Umweltschutzmaßnahmen<br />

Effizienz<br />

- Verringerung des Aufwandes für die<br />

Untersuchung der Umweltauswirkungen<br />

verbunden mit einer Stärkung der<br />

Effektivität der UVP<br />

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