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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

ation befassen zu müssen und stellt sicher, dass er nicht vom Verhalten seiner Umgebung<br />

abweicht.<br />

- In dem hier untersuchten Kontext ist eine weitere Entscheidungskategorie, nämlich emotional<br />

oder gar instinktiv begründetes Verhalten, kaum relevant.<br />

Die folgenden Ausführungen basieren auf zu Beginn des Vorhabens formulierten ex-ante-<br />

Hypothesen, die sich im Rahmen der verschiedenen empirischen Erhebungsansätze haben fundieren<br />

lassen. Noch einmal zu betonen ist, dass die folgenden Ausführungen Verhaltensannahmen<br />

formulieren, die jeweils einen „typischen“ Akteur beschreiben. In Einzelfällen kann sich dies<br />

durchaus abweichend darstellen.<br />

6.2.2.1<br />

Vorhabenträger<br />

Der private Vorhabenträger als Unternehmen ist dadurch gekennzeichnet, dass er eine klare<br />

Gewinnorientierung verfolgt. Das Vorhaben selbst ist Mittel zu dieser Gewinnmaximierung, so<br />

dass die Genehmigungsverfahren einschließlich der UVP in diesem institutionellen Umfeld häufig<br />

nur als zeitverzögernde und damit Gewinn reduzierende Hindernisse wahrgenommen werden.<br />

Je nach Nähe der Unternehmen zum Markt dürfte die Bereitschaft, sich auf das Verfahren einzulassen,<br />

unterschiedlich ausfallen. Je eher der Vorhabenträger Prämien auf dem Markt dafür erzielen<br />

kann, dass er Umweltbelange explizit prüft und Verbesserungen anstrebt, desto größer<br />

dürfte die Akzeptanz des Verfahrens bei ihm ausfallen. Allerdings beschränkt sich dies weitgehend<br />

auf touristische Vorhaben, wie etwa Hotelbauten, Freizeiteinrichtungen etc., die häufig auf<br />

höherpreisige Marktsegmente abzielen oder aber auf Produktionen, die besonders bei umweltbewussten<br />

Kunden Interesse finden.<br />

Bei öffentlichen Vorhabenträgern steht grundsätzlich eine Gemeinwohlorientierung im Mittelpunkt,<br />

die aber in den Behörden überlagert werden kann durch das Streben nach Behördenreputation<br />

(„die schaffen was“). Dafür dürfte die Realisierung von Vorhaben von zentraler Bedeutung<br />

sein, so dass der institutionelle Kontext hier die Projektrealisierung in den Mittelpunkt des<br />

Interesses rückt. Auch bei den Behörden kann das „soziale Klima“ eine große Rolle spielen,<br />

konkurriert aber immer mit dem ressortbezogenen Selbstverständnis. So stehen in für Straßenbau<br />

zuständigen Behörden die Belange des Verkehrs im Mittelpunkt, auch wenn vielleicht Sensibilität<br />

für Natur und Umwelt durchaus in der Behördenatmosphäre nicht zur Ausgrenzung<br />

führt, sondern als Belang akzeptiert ist. 173<br />

Die persönlichen Präferenzen der individuellen Akteure bei den Vorhabenträgern, die letztlich im<br />

Verfahren als Personen auftauchen, müssen durchaus nicht deckungsgleich sein mit den Zielen<br />

des Vorhabenträgers als Einrichtung. Allerdings versucht jedes private Unternehmen wie auch<br />

jede Behörde, Anreize so zu setzen, dass die Mitarbeiter entsprechend handeln. Bei den Mitarbeitern<br />

der privaten Unternehmen steht die Einnahmeerzielung als konkrete Ausformung der<br />

Gewinnmaximierung im Mittelpunkt. Zu diesem Zweck suchen sie über Reputationsaufbau ihre<br />

persönlichen Aufstiegschancen zu erhöhen. Präferenzen für den Schutz von Natur und Umwelt<br />

spielen praktisch eine Rolle, wenn sie renditerelevant sind. Und auch dann sollte die Berücksichtigung<br />

möglichst rasch und unaufwändig erfolgen können. Auch bei den Behörden sind die<br />

Mitarbeiter bestrebt, Reputation aufzubauen, um dadurch die persönlichen Aufstiegschancen zu<br />

erhöhen. Besondere Umweltpräferenzen bilden eher die Ausnahme.<br />

Die Fokussierung auf die Belange entweder des eigenen Ressorts (z. B. Deichbauvorhaben, Bebauungsplanverfahren)<br />

bzw. auf das Vorhaben ist so stark, dass die Akteure die UVP eher als<br />

173<br />

Das zeigt sich insbesondere bei Straßenbaubehörden von Bundesländern, bei denen Umweltbelange durchaus professionell<br />

berücksichtigt werden.<br />

207

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