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Evaluation des UVPG des Bundes<br />
ation befassen zu müssen und stellt sicher, dass er nicht vom Verhalten seiner Umgebung<br />
abweicht.<br />
- In dem hier untersuchten Kontext ist eine weitere Entscheidungskategorie, nämlich emotional<br />
oder gar instinktiv begründetes Verhalten, kaum relevant.<br />
Die folgenden Ausführungen basieren auf zu Beginn des Vorhabens formulierten ex-ante-<br />
Hypothesen, die sich im Rahmen der verschiedenen empirischen Erhebungsansätze haben fundieren<br />
lassen. Noch einmal zu betonen ist, dass die folgenden Ausführungen Verhaltensannahmen<br />
formulieren, die jeweils einen „typischen“ Akteur beschreiben. In Einzelfällen kann sich dies<br />
durchaus abweichend darstellen.<br />
6.2.2.1<br />
Vorhabenträger<br />
Der private Vorhabenträger als Unternehmen ist dadurch gekennzeichnet, dass er eine klare<br />
Gewinnorientierung verfolgt. Das Vorhaben selbst ist Mittel zu dieser Gewinnmaximierung, so<br />
dass die Genehmigungsverfahren einschließlich der UVP in diesem institutionellen Umfeld häufig<br />
nur als zeitverzögernde und damit Gewinn reduzierende Hindernisse wahrgenommen werden.<br />
Je nach Nähe der Unternehmen zum Markt dürfte die Bereitschaft, sich auf das Verfahren einzulassen,<br />
unterschiedlich ausfallen. Je eher der Vorhabenträger Prämien auf dem Markt dafür erzielen<br />
kann, dass er Umweltbelange explizit prüft und Verbesserungen anstrebt, desto größer<br />
dürfte die Akzeptanz des Verfahrens bei ihm ausfallen. Allerdings beschränkt sich dies weitgehend<br />
auf touristische Vorhaben, wie etwa Hotelbauten, Freizeiteinrichtungen etc., die häufig auf<br />
höherpreisige Marktsegmente abzielen oder aber auf Produktionen, die besonders bei umweltbewussten<br />
Kunden Interesse finden.<br />
Bei öffentlichen Vorhabenträgern steht grundsätzlich eine Gemeinwohlorientierung im Mittelpunkt,<br />
die aber in den Behörden überlagert werden kann durch das Streben nach Behördenreputation<br />
(„die schaffen was“). Dafür dürfte die Realisierung von Vorhaben von zentraler Bedeutung<br />
sein, so dass der institutionelle Kontext hier die Projektrealisierung in den Mittelpunkt des<br />
Interesses rückt. Auch bei den Behörden kann das „soziale Klima“ eine große Rolle spielen,<br />
konkurriert aber immer mit dem ressortbezogenen Selbstverständnis. So stehen in für Straßenbau<br />
zuständigen Behörden die Belange des Verkehrs im Mittelpunkt, auch wenn vielleicht Sensibilität<br />
für Natur und Umwelt durchaus in der Behördenatmosphäre nicht zur Ausgrenzung<br />
führt, sondern als Belang akzeptiert ist. 173<br />
Die persönlichen Präferenzen der individuellen Akteure bei den Vorhabenträgern, die letztlich im<br />
Verfahren als Personen auftauchen, müssen durchaus nicht deckungsgleich sein mit den Zielen<br />
des Vorhabenträgers als Einrichtung. Allerdings versucht jedes private Unternehmen wie auch<br />
jede Behörde, Anreize so zu setzen, dass die Mitarbeiter entsprechend handeln. Bei den Mitarbeitern<br />
der privaten Unternehmen steht die Einnahmeerzielung als konkrete Ausformung der<br />
Gewinnmaximierung im Mittelpunkt. Zu diesem Zweck suchen sie über Reputationsaufbau ihre<br />
persönlichen Aufstiegschancen zu erhöhen. Präferenzen für den Schutz von Natur und Umwelt<br />
spielen praktisch eine Rolle, wenn sie renditerelevant sind. Und auch dann sollte die Berücksichtigung<br />
möglichst rasch und unaufwändig erfolgen können. Auch bei den Behörden sind die<br />
Mitarbeiter bestrebt, Reputation aufzubauen, um dadurch die persönlichen Aufstiegschancen zu<br />
erhöhen. Besondere Umweltpräferenzen bilden eher die Ausnahme.<br />
Die Fokussierung auf die Belange entweder des eigenen Ressorts (z. B. Deichbauvorhaben, Bebauungsplanverfahren)<br />
bzw. auf das Vorhaben ist so stark, dass die Akteure die UVP eher als<br />
173<br />
Das zeigt sich insbesondere bei Straßenbaubehörden von Bundesländern, bei denen Umweltbelange durchaus professionell<br />
berücksichtigt werden.<br />
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