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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

fürchtungen im Hinblick auf einen ressort- oder behördenbezogenen Ansehens- bzw. Einflussverlust<br />

eine Rolle spielen, wie dies auch in den Interviews angeführt wird. Auch die Besorgnis<br />

einer Veränderung eingespielter Handlungsweisen kann einen Einfluss auf die Nutzung der „Anlaufstelle“<br />

ausüben.<br />

6.3.4<br />

Ausgestaltung des Instruments<br />

Im Folgenden werden die Möglichkeiten der Ausgestaltung einer „vorhabentypspezifischen Anlaufstelle“<br />

aufgezeigt, wobei zu einigen Aspekten mehrere Optionen bestehen. Diese werden<br />

diskutiert und in ihren Vor- und Nachteilen beleuchtet. Außerdem werden wesentliche Voraussetzungen<br />

für eine effektive und effiziente „Anlaufstelle“ herausgestellt sowie mögliche Hemmnisse<br />

und Optionen zu ihrer Vermeidung behandelt.<br />

6.3.4.1<br />

Aufgaben und Funktionen der „Anlaufstelle“<br />

Von allen Befragten wird in den Interviews immer wieder darauf hingewiesen, dass eine „Anlaufstelle“<br />

eine ganz wesentliche Anforderung erfüllen muss, um für die Nutzer auch attraktiv zu<br />

sein und die Verfahren inhaltlich sowie ablauftechnisch zu verbessern: Die „Anlaufstelle“ muss<br />

vorhabentypspezifisch ausgerichtet sein und in den ganz konkreten Einzelfällen bei der Verfahrensbearbeitung<br />

Hilfestellung leisten. Nur unter dieser Prämisse stellt sich die Nutzung als wesentlicher<br />

Vorteil für die Behördenmitarbeiter der Zulassungsstellen dar. Darauf ausgerichtet sind<br />

auch die folgenden Aufgabenbereiche, die von einer „Anlaufstelle“ erwartet bzw. gewünscht<br />

werden und für eine Steigerung der UVP-Effektivität und auch der Effizienz sinnvoll erscheinen.<br />

Vorhabentypspezifische Informationsaufbereitung und Vorhaltung<br />

Die „Anlaufstelle“ sollte als Teilaufgabe für die jeweiligen Vorhabentypen Grundsatzarbeit leisten,<br />

indem die rechtlichen Änderungen in Richtlinien, gesetzlichen und auch untergesetzlichen<br />

Regelwerken laufend verfolgt werden. Grundlegende rechtliche Neuerungen sollten für die Nutzer<br />

aufbereitet und idealer Weise auch schon in ihrer Bedeutung für den jeweiligen Vorhabentyp<br />

möglichst mit Beispielen erläutert werden. Auch die umweltfachlichen Hintergründe und Anwendungskriterien<br />

sollten zusammengetragen und darauf bezogene neue Erkenntnisse in der<br />

Wissenschaft verfolgt und weitergegeben werden. Dies kann langfristig gesehen auch in die<br />

Erstellung von Leitfäden münden.<br />

Die Inhalte sind aufgrund der vielen Vorhabentypen und berührten Fachressorts jeweils zu erarbeiten.<br />

Allerdings zeigen sich im Rahmen der Interviews einige Schwerpunkte, die wohl regelmäßig<br />

von Interesse sind. Dazu gehören Fragen<br />

− zum Screening und der Einschätzung der UVP-Pflicht von Vorhaben, insbesondere auch bei<br />

Änderung und Erweiterung,<br />

− zum Scoping und damit verbundenen Einzelfallproblemen,<br />

− zur FFH-Problematik und der Eingriffsregelung,<br />

− zum Vogelschutz und Artenschutz,<br />

− zur biologischen Vielfalt und der erforderlichen Untersuchungstiefe,<br />

− zur menschlichen Gesundheit und<br />

− zur Verfahrensbeschleunigung im Rahmen der neueren Gesetzgebung.<br />

Außerdem sei es von Vorteil, wenn bei der „Anlaufstelle“ auch eine Sammlung von aktueller<br />

Literatur, Leitfäden, und Dokumentationen von UVP-Verfahren zentral betrieben wird, auf wel-<br />

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