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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

fragt. Dabei beschränkt sich die Betrachtung nicht auf die Wirkung der rein formal erst im Verfahrensschritt<br />

der Bewertung vorzunehmenden Beurteilung der Erheblichkeit, der dann zeitlich<br />

und sachlich erst nach den anderen Verfahrensschritten und nach der Zusammenfassenden Darstellung<br />

erfolgt. Vielmehr geht es hier um alle Umweltauswirkungen, welche die „zuständige<br />

Behörde“ schon im Zuge des gesamten Verfahrens als erheblich negativ ansieht und behandelt.<br />

Als Einfluss analysiert wird zum einen die Wirkung auf „Änderungen am Vorhaben“ bzw. der<br />

Vorhabenplanung, die vom Vorhabenträger nach Erstellung und Einreichung der Planunterlagen<br />

vorgenommen bzw. vorzunehmen sind. Zum anderen zählt dazu die Beeinflussung der im Beschluss<br />

festgelegten „Auflagen für das Vorhaben“.<br />

Wirkung<br />

Akteur<br />

Mitarbeiter der zuständigen<br />

Behörden<br />

Gesamtanzahl der<br />

Fragebögen 66)<br />

Großer<br />

Einfluss<br />

Geringer<br />

bis kein<br />

Einfluss<br />

Ersteller der Antragsunterlagen<br />

(Gesamtanzahl der<br />

Fragebögen 17)<br />

Großer<br />

Einfluss<br />

Geringer<br />

bis kein<br />

Einfluss<br />

Umweltverbände<br />

(Gesamtanzahl der<br />

Fragebögen 15)<br />

Großer<br />

Einfluss<br />

Einfluss der als erheblich bewerteten negativen Umweltauswirkungen auf das Vorhaben<br />

bezüglich<br />

Änderungen<br />

des Vorhabens*<br />

Geringer<br />

bis kein<br />

Einfluss<br />

28% 60% 55% 36% 29% 71%<br />

N 32 11 14<br />

Auflagen für<br />

das Vorhaben<br />

53% 28% 73% 27% 31% 54%<br />

N 32 11 13<br />

N: Anzahl der Nennungen<br />

*: durch den Vorhabenträger im Zuge des Verfahrens<br />

Bewertungen mit mittlerem Einfluss sind nicht dargstellt<br />

Tabelle 23: Einschätzung der Akteure zum Einfluss der als erheblich eingestuften negativen Umweltauswirkungen auf<br />

die Vorhaben<br />

Ein starker Einfluss der erheblichen negativen Umweltauswirkungen in Form von „Änderungen<br />

am Vorhaben“ im Verlauf des Verfahrens wird von den Antragsunterlagen-Erstellern in 55% der<br />

Fälle gesehen, was einen deutlich höheren Anteil ausmacht als bei den durch die Behördenmitarbeiter<br />

(28%) und die Umweltverbände (29%) bewerteten Fällen. Allerdings geben hier auch<br />

13 der befragten 66 Mitarbeiter der „zuständigen Behörden“ an, dass in dem betreffenden Fall<br />

jeweils keine Änderungen vorgenommen wurden. Der größte Anteil an Fällen, in denen hier ein<br />

bedeutsamer Einfluss auf die im Beschluss formulierten „Umweltschutzauflagen für das Vorhaben“<br />

eingeräumt wird, betrifft auch wieder die von den Erstellern der Antragsunterlagen beurteilten<br />

Fälle mit 73%, während die Behördenmitarbeiter eine derartige Wirkung in 53% und die<br />

Umweltverbände nur in 29% ihrer bewerteten Fälle gegeben sehen. Von den Behördenmitarbeitern<br />

wird dabei auch wieder in 14 von insgesamt 66 Fällen angegeben, dass keine Umweltschutzauflagen<br />

im Bescheid vorhanden sind.<br />

5.1.2<br />

Würdigung<br />

Die UVP entfaltet nach Einschätzung aller befragten Akteurgruppen einen Einfluss auf die gesamte<br />

Vorhabenplanung und -ausgestaltung sowie auf die Entscheidung über die Zulässigkeit<br />

der Vorhaben, der allerdings jeweils unterschiedlich stark ausfällt.<br />

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