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Evaluation des UVPG des Bundes<br />
gefächert ist in der Folge auch der Kreis der Instrumente bzw. institutionellen Gestaltungsoptionen.<br />
170<br />
Das rational regelgebundene Verhalten berücksichtigt den Aspekt, dass die Akteure in der Regel<br />
nicht über sämtliche notwendige Informationen verfügen. Diese Informationen sind aber oftmals<br />
notwendig, damit die Akteure sich so verhalten wie die normativen Vorgaben dies vorschreiben.<br />
Es gibt praktisch kein Feld empirischer Erhebung, bei dem nicht festzustellen ist, dass die Akteure<br />
kognitiven und informationellen Grenzen unterliegen. Aufgrund dieser Grenzen sind sie gezwungen,<br />
Strategien zu entwickeln, die es ihnen erlauben, unter begrenztem Wissen bzw. bei<br />
knappen Ressourcen trotzdem zu – aus ihrer Sicht – angemessenen Ergebnissen bzw. Verhaltensweisen<br />
zu gelangen. Dies kann beispielsweise so aussehen, dass Akteure rational regelgebundenes<br />
Verhalten an den Tag legen, bei dem sie aufgrund der komplexen Situation abwägend<br />
und kalkulierend einfache Regeln entwickeln, die ihnen für die Mehrzahl der Fälle eine<br />
gute Entscheidung ermöglichen, ohne zu hohe Informations- und Entscheidungskosten zu verursachen.<br />
Bei habituellen Verhaltensweisen kann es zu ähnlichen Phänomenen kommen, allerdings beruhen<br />
diese nicht auf einem abwägenden Kalkül, sondern sind unreflektiert übernommene Verhaltensweisen<br />
von der peer group, den erfahrenen Kollegen, Ausbildern oder anderen Personen,<br />
deren Vorbild in bestimmten Konstellationen unhinterfragt gefolgt wird. Auch hier kommt es<br />
also zu einer Regelanwendung, die aber keinem auf die Situation abgestimmten, rationalen Kalkül<br />
unterliegt.<br />
Bei emotionalen und instinktiven Verhaltensweisen reagieren Akteure aus dem Affekt, ohne<br />
dass ein Rationalkalkül zum Tragen kommt.<br />
In der Praxis werden oft mehrere der vorstehend skizzierten „Arten von Verhaltensweisen“ gemeinsam<br />
die Entscheidungen der Akteure beeinflussen. Für die Analyse sind daher vereinfachende<br />
Annahmen notwendig, deren Ziel darin besteht, die für die jeweilige Situation jeweils<br />
besonders relevanten Anteile zu benennen, um daran angepasst „maßgeschneiderte“ Regulierungsstrategien<br />
zu entwickeln. Ausgangspunkt ist zunächst die Annahme, dass die Akteure bemüht<br />
sind, sich so zu verhalten, dass sie ihren persönlichen Nutzen (gemessen an den individuellen<br />
Präferenzen) steigern. Ergänzend ist dann zu fragen, ob andere Aspekte ebenfalls verhaltenswirksam<br />
werden. Dabei werden die oben skizzierten Erweiterungen der Verhaltensannahmen<br />
Schritt für Schritt anhand einer „Stufen-Heuristik“ 171 auf ihre Relevanz für die konkrete<br />
Verhaltenssituation und den betrachteten Akteur untersucht (siehe dazu Abschnitt 6.2.2).<br />
6.2.1<br />
Methodik der Delta-Analyse<br />
Die Delta-Analyse basiert auf der Identifizierung der relevanten Akteure sowie der Bestimmung<br />
der normativ von ihnen geforderten Verhaltensbeiträge. 172 Vergleicht man diesen Soll-Beitrag<br />
mit den empirisch festzustellenden Ist-Beiträgen erhält man ein Delta. Dieses Delta kann positiv<br />
oder negativ sein oder Null betragen. Bei negativem Delta ergibt sich eine Übererfüllung und –<br />
wie auch bei einem Delta von Null – kein Handlungsbedarf. Nur bei einem positiven Delta ist es<br />
erforderlich, die Motive und Anreize der Akteure näher zu untersuchen, um herauszufinden, auf<br />
welche Weise sie dazu bewegt werden können, mehr zum Ziel beizutragen. Auch dabei ist es<br />
hilfreich, die Vielfalt der möglichen Verhaltensweisen, wie sie die Institutionenanalyse entwickelt,<br />
170<br />
Zum Verhaltensmodell und dem Verhältnis zu den Regulierungsoptionen siehe Führ 2003, 281 ff. und 395 ff.<br />
171<br />
Bizer/Gubaydullina 2007, 44 ff.<br />
172<br />
Für eine genauere Darstellung der Vorgehensweise siehe Machbarkeitsstudie, Abschnitt 2.4.1.2.<br />
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