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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

Die für die praktische Implementation in Betracht kommenden Schritte fasst die folgende Übersicht<br />

zusammen(siehe dazu auch den Überblick in Abschnitt 7.3):<br />

Handlungsebene<br />

Bezeichnung des<br />

Instrumentes<br />

Klarstellung und<br />

Präzisierung der<br />

Berücksichtigungsfähigkeit<br />

der UVP<br />

I. Bund<br />

a) gesetzlich<br />

b) untergesetzlich<br />

c) administrativ<br />

a) Prüfung und Sicherstellung der<br />

Berücksichtigungsfähigkeit der UVP im<br />

Zulassungsrecht<br />

b) Präzisierung und praxistaugliche<br />

Operationalsieriung<br />

c) Erarbeitung von Vollzugshilfen<br />

II. Länder<br />

a) gesetzlich<br />

b) untergesetzlich<br />

c) administrativ<br />

a)+b) Im Rahmen<br />

der Landeskompetenz:<br />

wie I<br />

a)+b)<br />

c) Erarbeitung von<br />

Vollzugshilfen<br />

III.<br />

a) VHT<br />

b) Unterlagen-Ersteller<br />

Kein<br />

Handlungsbedarf<br />

IV.<br />

Sonstige<br />

Fachgremien:<br />

Mitwirkung<br />

bei der<br />

Erarbeitung<br />

von<br />

Vollzugshilfen<br />

6.6.5<br />

Instrument „Überwachung“<br />

Eine Überprüfung der tatsächlichen Umweltauswirkungen von umgesetzten UVP-pflichtigen<br />

Vorhaben sowie der Umweltschutzmaßnahmen ist – wie die Fallstudien zeigen – nur in wenigen<br />

Fällen vorgesehen (siehe dazu Abschnitt 4.8).<br />

6.6.5.1<br />

Ausgangssituation und Zielsetzung<br />

Das geltende UVP-Recht sieht eine Folgenkontrolle der Umweltauswirkungen eines Vorhabens<br />

und der Maßnahmen, die als Folge der UVP in den Zulassungsbescheid Eingang gefunden haben,<br />

bislang nicht explizit vor. Eine funktionierende „Überwachung“ könnte aber mittel- und<br />

langfristig<br />

− den Erkenntnisstand über vorhabentypspezifische Auswirkungen und insbesondere deren<br />

unterschiedlicher Ausprägung in unterschiedlichen Raumzusammenhängen wesentlich verbessern,<br />

− eine Informationslage zur Einschätzung der Erheblichkeit von Umweltauswirkungen schaffen<br />

und die Herleitung von Bewertungsmaßstäben z.B. durch mögliche Festlegungen von weiteren<br />

Grenz- oder Richtwerten konkretisieren und zudem<br />

− klären, welche Wirkungen getroffene Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie<br />

Ausgleichsmaßnahmen in der Realität entfalten.<br />

Bei den einzelnen Vorhabentypen ähneln sich viele der letztgenannten Maßnahmen in ihrer Zielrichtung<br />

und werden häufig schon standardmäßig eingesetzt. Gerade hierfür kann auch der<br />

tatsächliche Nutzen langfristig erkennbar werden und die Effektivität der UVP gesteigert werden,<br />

da die Vorbeugung von erheblichen negativen Umweltauswirkungen ihr Kernanliegen ist.<br />

Damit kann auch dem in den Fallstudienuntersuchungen festgestellten Defizit der Fokussierung<br />

auf Ausgleichsmaßnahmen ein Stück weit entgegengetreten werden (siehe dazu Abschnitt<br />

4.4, 4.6 und 4.7). Interessant ist hierbei auch der Ansatz, anstatt durchzuführender<br />

Maßnahmen langfristig gesehen konkrete Umweltqualitätsziele zum Umweltschutz vorzugeben<br />

(Sager & Schenkel 2004, 175).<br />

Die gewonnenen Erkenntnisse könnten im Kontext der Erhebungsergebnisse auf Ebene 3 langfristig<br />

insbesondere zu einer Verbesserung der vorhabenspezifischen und raumkonkreten Bearbeitung<br />

der UVP in allen Stationen beitragen (siehe dazu Abschnitt 5.2).<br />

Letztlich könnte auch die Rechtssicherheit von Entscheidungen in Bezug auf Umweltaspekte<br />

langfristig gestärkt werden, wenn Umweltauswirkungen in ihrer tatsächlichen Wirkung und Er-<br />

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