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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

Das Instrument „Behördengutachter“ kann zu einer Abnahme innerbehördlicher UVP-<br />

Kompetenz führen, weil die damit zusammenhängenden Fragen extern bearbeitet werden.<br />

Denkbar ist aber auch ein Qualifizierungseffekt in der Behörde; vor allem dann, wenn der Behördengutachter<br />

in der Rolle als „Verwaltungshelfer“ tätig wird und die Behörde parallel den<br />

Gang des Verfahrens intensiv begleitet. Der Vorteil dieses Instruments liegt darin, dass es relativ<br />

schnell einsetzbar ist und bereits kurzfristig Wirkung entfalten kann. Ferner kann es der fachlichen<br />

und zeitlichen Entlastung der zuständigen Behördenmitarbeiter dienen und ist geeignet –<br />

unter Berücksichtigung bestimmter Randbedingungen – eine hohe UVP-Qualität sicherzustellen.<br />

Auch kann durch die Einschaltung eines „Behördengutachters“ flexibler auf fachliche Besonderheiten<br />

und terminliche Restriktionen reagiert werden. Zudem ist es möglich, auf Seiten des „Behördengutachters“<br />

interdisziplinäre Teams mit spezifischem fachlichem und personellem Zuschnitt<br />

einzusetzen. Hinzu kommt, dass die Kosten für den „Behördengutachter“ nahezu vollständig<br />

auf den Vorhabenträger übertragbar sind, was zu Kosteneinsparungen bei der Behörde<br />

führt.<br />

Entsprechend der aufgeführten Vor- und Nachteile bietet sich nicht nur der Einsatz eines dieser<br />

Instrumente an – zielführend kann gerade auch eine Kombination beider Hauptinstrumente<br />

sein.<br />

Die „vorhabentypspezifische Anlaufstelle“ weist gegenüber dem zweiten Hauptinstrument „Behördengutachter“<br />

einige wesentliche Vorteile auf, welche die generelle Einrichtung der „Anlaufstellen“<br />

als empfehlenswert erscheinen lässt. Die beiden Hauptinstrumente erlauben aber auch,<br />

je nach Situation in den Bundesländern, eine landesweit spezifische Vorgehensweise mit dem<br />

wahlweisen Einsatz der Instrumente. Es kann durchaus sinnvoll sein, beide Instrumente - ggf.<br />

mit unterschiedlichen Schwerpunkten, Zielsetzungen oder zeitlich gestaffelt - einzusetzen. 252 So<br />

kann beispielsweise eine verstärkte Nutzung des Instruments „Behördengutachter“ erfolgen bis<br />

die „vorhabentypspezifischen Anlaufstellen“ eingerichtet sind. Es wäre auch denkbar, landesweit<br />

die „Anlaufstellen“ nur für bestimmte Vorhabentypen einzurichten und andere UVP-<br />

Vorhabentypen vorrangig durch „Behördengutachter“ begleiten zu lassen.<br />

Die beiden Hauptinstrumente können und sollten jeweils durch weitere Instrumente in ihrer<br />

Anwendung unterstützt werden. Dazu sind im Rahmen administrativer und organisatorischer<br />

Maßnahmen sowie hinsichtlich der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen konzeptionelle<br />

Vorschläge für zehn weitere Instrumente erarbeitet worden, die jedes für sich die festgestellten<br />

Defizite in unterschiedlicher Form minimieren können. Eine Kombination der Instrumente<br />

dient vor allem der Qualitätssicherung, einmal direkt in Form von Zertifizierung, zum anderen<br />

indirekt im Rahmen der Anreizsetzung für die Akteure, wie beispielsweise durch Transparenz.<br />

Durch die Kombination der Instrumente können auch anderweitige Synergieeffekte erzielt werden<br />

wie z.B. die Nutzung des erarbeiteten Wissens in den „vorhabentypspezifischen Anlaufstellen“<br />

für die Erarbeitung von „vorhabentypspezifischen Leitfäden“.<br />

Nachfolgend sind beispielhaft für die beiden Hauptinstrumente „Anlaufstelle“ und „Behördengutachter“<br />

die jeweils zusätzlich (durchgezogene Linie) als notwendig erachteten ergänzenden<br />

Instrumente sowie die in dieser Kombination potenziell hilfreichen Instrumente (gepunktete Linie)<br />

abgebildet. Weiter sind Interdependenzen zwischen den Instrumenten dargestellt. Neben<br />

den in den Abbildungen enthaltenen Kombinationen kommen auch weitere Verknüpfungen<br />

zwischen den Instrumenten in Betracht. Die Darstellung hat daher exemplarischen Charakter.<br />

252 Dies ist - im weitesten Sinne - bereits in Mecklenburg-Vorpommern der Fall, wo derzeit bereits „Behördengutachter“ eingesetzt<br />

werden, aber auch eine UVP-Leitstelle (die Teilaufgaben der „vorhabentypspezifischen Anlaufstelle“ übernimmt) zum Einsatz<br />

kommt.<br />

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