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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

eine möglichst ständige Ansprechbarkeit (telefonisch und per E-Mail) gewährleisten sowie eine<br />

ausreichend hohe Antwort- bzw. Hilfestellungskapazität im Sinne einer zeitnahen Unterstützung,<br />

damit die Mitarbeiter der Zulassungsbehörden auch tatsächlich Hilfe in ihren aktuellen<br />

Verfahren erhalten können. Nur unter diesen Bedingungen stellt sich das Instrument als ein viel<br />

versprechender Ansatz zu Optimierung der UVP-Qualität, der UVP-Verfahren und der Verwaltungspraxis<br />

dar.<br />

6.3.4.4<br />

Qualitätssicherungsaspekte für die „Anlaufstelle“<br />

Wie für die UVP-Verfahren spielt auch die Qualitätssicherung bei der Einrichtung einer „vorhabentypspezifischen<br />

Anlaufstelle“ eine große Rolle. Damit hier alle Aufgaben sachgerecht erfüllt<br />

werden können, sind Kenntnisse aus allen berührten Bereichen der UVP erforderlich. Die Befragten<br />

benennen<br />

− umfassende umweltfachliche und naturschutzfachliche Kenntnisse,<br />

− fundierte rechtliche Kenntnisse im Umweltrecht, aber auch im Verwaltungsverfahrensrecht<br />

sowie<br />

− Kenntnisse der Verwaltungspraxis, am besten durch eigene Erfahrung im jeweiligen Verwaltungsverfahren.<br />

Darüber hinaus werden auch hohe Sozial- und Kommunikationskompetenzen für sinnvoll bzw.<br />

erforderlich erachtet. Ebenso sei eine gewisse Initiativkraft vorteilhaft, weil der Bedarf nach Beratung<br />

erst einmal geweckt und eingeführt werden müsse.<br />

So finden sich auch bisher in den anlaufstellenähnlichen Einrichtungen Mitarbeiter aus Ausbildungsgängen<br />

mit naturwissenschaftlichem Bezug wie Biologie, Geographie und Landschaftsplanung<br />

sowie Juristen und einige andere Ingenieure. Für eine möglichst enge Verknüpfung mit der<br />

Praxis wird zum Teil auch eine eigene Tätigkeit der Anlaufstellenmitarbeiter in der Verfahrensführung<br />

und -leitung befürwortet, was aber aufgrund der damit eventuell verbundenen Gefahr<br />

der Verdrängung der Anlaufstellentätigkeit auch kritisch beurteilt wird.<br />

Diese Anforderungen zeigen, dass für die Kompetenzen zur Erfüllung der Aufgaben einer „vorhabentypspezifischen<br />

Anlaufstelle“ unbedingt ein Konzept der Qualitätssicherung erforderlich<br />

ist. Die Mitarbeiter der „Anlaufstellen“ müssen eine kontinuierliche Anpassung ihrer Sachkenntnisse<br />

an neue rechtliche Rahmenbedingungen und wissenschaftliche Erkenntnisse gewährleisten.<br />

Dafür müssten bestimmte Fortbildungsmöglichkeiten, wie die Teilnahme an Kongressen,<br />

Workshops und Arbeitsgruppen, Austauschmöglichkeiten mit Experten (Wissenschaft und Forschung,<br />

Behörden, Ausland) sowie eine ausreichende Versorgung mit Arbeitsmaterialien wie<br />

Gesetzes- und Fachliteratur, gewährleistet sein. Hierfür sollte ein gewisses Kontrollsystem geschaffen<br />

werden. Außerdem sollte der Austausch zwischen den „Anlaufstellen“ in den Bundesländern<br />

bzw. bundesweit systematisch organisieren werden, um eine weitest mögliche Standardisierung<br />

und Vereinheitlichung des UVP-Vollzugs in Deutschland erreichen zu können.<br />

6.3.4.5<br />

Transparenz der Beteiligung einer „Anlaufstelle“<br />

Da die Beteiligung einer „vorhabentypspezifischen Anlaufstelle“ große Auswirkungen auf die<br />

UVP-Verfahren haben kann bzw. dies auch haben soll, ist sie für die weiteren Verfahrensbeteiligten<br />

kenntlich und von den Funktionen und Kompetenzen her transparent zu machen. Sowohl<br />

der Vorhabenträger als auch die beteiligten Behörden und die Öffentlichkeit sollten darüber<br />

informiert sein, ob und in welcher Form eine „Anlaufstelle“ an dem Verfahren beteiligt ist, um<br />

insbesondere den Prozess der Bewertung der Umweltbelange und der Entscheidungsfindung<br />

nachvollziehen zu können. Dies kann z.B. bereits bei der Informierung über die Auslage der An-<br />

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