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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />
der Pflege der Inhalte und bei der Beratung herangezogen werden. Gutes Beispiel hierfür ist das<br />
derzeit in NRW landesweit eingesetzte „Helpdesk“ das sogenannte REACh-Net zur neuen Chemikaliengesetzgebung<br />
(REACh) 220 . Im Pilotprojekt REACh-Net arbeiten Experten/innen aus der<br />
ganzen Bundesrepublik Deutschland zusammen. Die Spezialisten kommen aus verschiedenen<br />
Bereichen der chemischen Industrie, aus Verbänden und aus Behörden. Auf diese Art kann<br />
REACh-Net die Fragen der Nutzer zur neuen Verordnung bzw. zu ihrer Umsetzung in der Praxis<br />
jeweils gezielt und fundiert beantworten, wobei durch eine virtuelle Vernetzung auch schwierige<br />
Fachfragen gemeinsam gelöst werden können. Diese Form der Einbeziehung von Praktikern und<br />
Experten bietet ferner den Vorteil, dass eine ständige Aktualisierung der Inhalte gewährleistet ist<br />
bei gleichzeitig sehr hohem Praxisbezug.<br />
Gestufte Implementierung im Rahmen eines Pilotvorhabens<br />
Bei der Erstellung und Einführung bzw. Implementierung eines „Helpdesks“ sollte stufenweise<br />
vorgegangen werden. So erscheint es beispielsweise sinnvoll, zu Beginn ein „Helpdesk“ für die<br />
Mitarbeiter des Eisenbahnbundesamtes einzurichten. Hierbei könnte in einem ersten Schritt die<br />
„vorhabentypspezifische Unterstützung im Vollzug“ für UVP-Vorhaben der Nr. 14.7 bis 14.11<br />
(Schienengebundener Verkehr) realisiert werden. Dies böte sich an, da bereits ein vorhabentypund<br />
praxisbezogener Leitfaden des EBA 221 zur UVP in eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren<br />
vorliegt. Zudem zeigen die vertiefenden Befragungen, dass dieser Leitfaden auch bisher<br />
schon gut von den Mitarbeitern angenommen und genutzt wird. Auch besteht für die zuständigen<br />
Behördenmitarbeiter derzeit schon die Möglichkeit, sich bei Nachfragen direkt an den Leitfaden-Ersteller<br />
zu wenden. Ein weiterer Punkt, der für diesen Bereich als Prototyp spräche, ist die<br />
Zuständigkeit der Bundesbehörde für Eisenbahnverfahren. Dies hätte den Vorteil, dass hierbei<br />
das UVPG des Bundes zu berücksichtigen ist und nicht noch die einzelnen Landes-UVPGs einzubeziehen<br />
sind. 222<br />
Grundsätzlich sollte die Konzeption nicht nur unter Einbeziehung der zuständigen Behörde erfolgen,<br />
sondern auch unter Einbeziehung der direkten Nutzer und - falls (wie in diesem Fall) gegeben<br />
- des Leitfaden-Erstellers. Die Ergebnisse dieser Implementierung, eine Auswertung der<br />
anschließenden Nutzung durch die zuständigen Mitarbeiter sowie der Rückfragen an die „Anlaufstelle“<br />
könnten dann in eine Weiterentwicklung der Konzeption einfließen.<br />
6.5.3.4<br />
Aufwand für Konzeption, Implementierung und Pflege des Instrumentes<br />
In welcher Weise der Aufbau des „Helpdesks“ erfolgt, ist abhängig davon, für welche Bereiche<br />
es angeboten werden soll. Zu unterscheiden ist hier zwischen mehreren Elementen:<br />
− Entwicklung der Struktur und Konzeption,<br />
− Implementierung,<br />
− Einbringung von Inhalten bzw. „Pflege“ des Angebots,<br />
− Qualitätssicherung des Inhalts und seiner Aufbereitung.<br />
220 Das neue Chemikalienrecht basiert auf der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer<br />
Stoffe (englisch: REACh – Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals). Sie ist eine Verordnung der Europäischen<br />
Gemeinschaft zur Reform des europäischen Chemikalienrechts. Die Verordnung ist seit dem 1. Januar 2007 als unmittelbares<br />
Recht in jedem Mitgliedstaat direkt gültig und trat mit 1. Juni 2007 in Kraft.<br />
221 Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen (in Teil III<br />
Änderungen der Kapitel A 1.3, Entfall der Kap. B 2.7.2, C 2.9 und es Anhangs III-17) Teil III, 5. Fassung; Roll, E., Walter, W. et al.<br />
2005.<br />
222 Allerdings hat auch hier eine Untergliederung nach Bundesländern zu erfolgen, um die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen<br />
im Naturschutz und ggf. im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes zu berücksichtigen.<br />
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