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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

zu werten und sollte auch weiter verfolgt werden. Es besteht jedoch weiterer Klärungsbedarf<br />

hinsichtlich der Dringlichkeit und der konkreten Umsetzung des Instruments.<br />

Die Zertifizierung von Sachverständigen zur Beauftragung mit behördlichen Aufgaben (Option 3)<br />

erscheint im Vergleich dazu dringlicher, da dies zu einer personellen und zeitlichen Entlastung<br />

der Behördenmitarbeiter beiträgt und diese Entlastung in Anbetracht der Ergebnisse der Studie<br />

als notwendig erscheint. Die Zertifizierung der Sachverständigen sollte unbedingt erfolgen, um<br />

eine Qualifikation der Sachverständigen zu notwendigen Kenntnissen zu gewährleisten. Eine<br />

Beleihung der Sachverständigen, und damit die Abgabe der Verantwortung der Behörden an die<br />

Sachverständigen, ist jedoch nicht zwingend notwendig. Hierbei ist das Verhältnis zwischen Nutzen<br />

und Aufwand als deutlich positiv zu werten, eine Zertifizierung und Beleihung sollte daher<br />

unbedingt weiter verfolgt werden.<br />

Für die Entwicklung entsprechender Kriterien ist zu überlegen, ob diese jeweils länderspezifisch<br />

angepasst erstellt werden sollen. Über das „ob“ hat jedoch der Gesetzgeber auf Bundesebene<br />

zu entscheiden. Es erscheint daher sinnvoll, eine Basis an zu erfüllenden Kriterien zu schaffen,<br />

die um länderspezifische Aspekte erweitert werden können. Entsprechende Vorgaben dazu<br />

könnten beispielsweise im Rahmen des UGB gemacht werden.<br />

Die für die praktische Implementation des Instrumentes in Betracht kommenden Schritte fasst<br />

die folgende Übersicht zusammen (siehe dazu auch den Überblick in Abschnitt 7.3):<br />

Handlungsebene<br />

Bezeichnung des<br />

Instrumentes<br />

Zertifizierung mit den<br />

Optionen:<br />

1. Freiwillig<br />

2. Verpflichtend für<br />

alle UVS-Ersteller<br />

3. Verpflichtend zur<br />

Beauftragung mit<br />

hoheitlichen Aufgaben<br />

(beliehene<br />

Sachverständige)<br />

I. Bund<br />

a) gesetzlich<br />

b) untergesetzlich<br />

c) administrativ<br />

a)+b) Für Optionen 2<br />

und 3: rechtliche<br />

Verankerung, z.B. im<br />

UGB<br />

c) Für Option 1:<br />

Beauftragung<br />

fachlicher Stellen mit<br />

der Entwicklung eines<br />

„UVP-Zertifikats“<br />

II. Länder<br />

a) gesetzlich<br />

b) untergesetzlich<br />

c) administrativ<br />

a)+b) siehe I a)+b)<br />

c) Für Option 3:<br />

− Formulierung der<br />

Kriterien<br />

− Klärung der Honorierung<br />

und möglicher<br />

Übertragung der<br />

Kosten auf den<br />

Vorhabenträger<br />

III.<br />

a) VHT<br />

b) Unterlagen-<br />

Ersteller<br />

a)+b)<br />

Mitwirkung in<br />

Zertifizierungsorganisationen<br />

6.6<br />

Änderungen der rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen<br />

IV. Sonstige<br />

Trägerschaft der<br />

Zertifierungsstelle<br />

durch eine<br />

Fachorganisation<br />

Mitwirkung der<br />

„UVP-Community“<br />

bei der<br />

Entwicklung der<br />

fachlichen<br />

Standards<br />

6.6.1<br />

Instrument „Transparenz und Dokumentationspflichten“<br />

Das Instrument „Transparenz und Dokumentationspflichten“ zielt darauf ab, die Anreizsituation<br />

für die Beteiligten der UVP-Verfahren im Sinne der UVP-Zielerreichung zu verbessern. Nachfolgend<br />

werden erste Überlegungen angestellt, in welchen Bereichen sich aufgrund der Anreizsituation<br />

der Akteure zusätzliche Transparenz bzw. Dokumentationspflichten zur Optimierung des<br />

UVP-Vollzugs anbieten und welche Form der Ausgestaltung des Instruments bzw. der rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen für einen UVP-Vollzug vorteilhaft wäre.<br />

Unter dem Stichwort „Transparenz- und Dokumentationspflichten“ lassen sich eine Vielzahl von<br />

Ansatzpunkten zur Optimierung in unterschiedlichen Bereichen zusammenfassen. Grundsätzlich<br />

wirken in sämtlichen Bereichen ähnliche Anreizeffekte, so dass diese Effekte, um Wiederholun-<br />

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