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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

4.4<br />

Station 2: Unterlagen des Vorhabenträgers nach § 6 UVPG<br />

Im Nachfolgenden sind die Aspekte zur Station 2, „Unterlagen des Vorhabenträgers nach § 6<br />

UVPG“ 63 beschrieben. Dabei legt § 6 UVPG Mindestangaben für die vom Vorhabenträger beizubringenden<br />

Unterlagen für den Fall fest, dass die jeweiligen fachgesetzlichen Anforderungen<br />

dahinter zurückbleiben. Die Unterlagen des Vorhabenträgers bilden im Verfahren die wesentliche<br />

Grundlage zur Beschreibung der Umweltauswirkungen eines Vorhabens und damit der entscheidungserheblichen<br />

umweltfachlichen Sachverhalte. Hierauf bauen die weiteren Stationen<br />

der UVP auf.<br />

4.4.1<br />

Qualität der Unterlagen des Vorhabenträgers<br />

Die Befunde der empirischen Erhebungen zu dieser Station basieren auf der Auswertung der<br />

Erhebungsbögen von Ebene 3. Die „tatsächliche Qualität“ der Beteiligung fußt dabei auf der<br />

Bewertung im Zielerreichungsbogen (ZEG). Folgende Kriterien werden dabei betrachtet (siehe<br />

Nr. 7/ U 1 bis Nr. 17/ U 13 ZEG):<br />

− Die Bearbeitung der Umweltauswirkungen umfasst die vollständige Auswahl der relevanten<br />

Schutzgüter, die plausible Abgrenzung des Untersuchungsraums für diese Schutzgüter und<br />

die intensive Auseinandersetzung mit dem diesbezüglichen Ist-Zustand der Umwelt.<br />

− Die Wirkungsprognose umfasst die plausible Begründung der Auswahl der zu untersuchenden<br />

Umweltauswirkungen, die intensive Auseinandersetzung mit den Umweltauswirkungen<br />

des Vorhabens auf die zu untersuchenden Schutzgüter und die differenzierte Berücksichtigung<br />

der Umweltauswirkungen bei Errichtung, Anlage und Betrieb des Vorhabens.<br />

− Die Beschreibung der Umweltauswirkungen erfolgt güter- und medienübergreifend unter<br />

Einbeziehung der Wechselwirkungen.<br />

− Die Durchführung der Alternativenprüfung im Hinblick auf mögliche Umweltauswirkungen<br />

stellt sich plausibel dar.<br />

− Die Entwicklung von Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist<br />

plausibel.<br />

− Die nichttechnische Zusammenfassung enthält die allgemein verständliche Wiedergabe aller<br />

relevanten Umweltauswirkungen.<br />

Die Darstellung der Ergebnisse aus den Fallstudien zum Zielerreichungsgrad erfolgt unter Einbeziehung<br />

weiterer relevanter Erhebungsergebnisse aus anderen Erhebungsformen („Nutzen-<br />

Kosten-Befragung“ und „Befragung der Behördenmitarbeiter“ sowie Erfassung von „Grundlagendaten“)<br />

und ist nach folgenden Ergebnisschwerpunkten gegliedert:<br />

− Ergebnisse zu den untersuchten Elementen der Unterlagen<br />

− Qualitätsentwicklung<br />

− Qualität der „Unterlagen des Vorhabenträgers“ in den untersuchten policy-off-Verfahren<br />

− Alternativenprüfung<br />

− Koordinierung der Bearbeitung der verschiedenen Umweltprüfinstrumente<br />

− Bedeutung der „Unterlagen des Vorhabenträgers“ für folgende Verfahrensstationen<br />

− Einfluss des Erstellers der Antragsunterlagen und der „zuständigen Behörde“.<br />

63 Im Folgenden auch als „UVP-Unterlagen“, „Unterlagen des Vorhabenträgers“ oder „Antragsunterlagen“ bezeichnet.<br />

66

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