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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

4.5.2.3<br />

Bedeutung der Beteiligung für Standortwahl und Projektausgestaltung<br />

Befragt nach dem Einfluss der Öffentlichkeitsbeteiligung auf die letztendlich beantragte Ausgestaltung<br />

des Vorhabens im Hinblick auf Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen<br />

ergibt sich bei den Behördenmitarbeitern folgende Einschätzung: Hinsichtlich des Standorts des<br />

Projektvorhabens geben knapp 90% der zuständigen Behördenmitarbeiter an, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

bei dem untersuchten Projektvorhaben nur geringen bis keinen Einfluss hat<br />

(N 36). Allerdings sind immerhin 28% der befragten Behördenmitarbeiter der Meinung, dass der<br />

Einfluss der Öffentlichkeitsbeteiligung auf die Ausgestaltung des jeweils untersuchten Projektvorhabens<br />

mittel bis sehr groß sei (N 50). Bei den im Bescheid festgesetzten Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen kommt der Öffentlichkeitsbeteiligung eine noch stärkere Rolle zu. Hier sehen<br />

32% der Behördenmitarbeiter einen mittleren bis sehr hohen Einfluss der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

auf die festgesetzten Maßnahmen im Bescheid (N 46).<br />

Der Einfluss aus der Beteiligung der Fachbehörden auf die letztlich beantragte Ausgestaltung<br />

des Vorhabens wird von den befragten zuständigen Mitarbeitern wesentlich häufiger hoch eingeschätzt.<br />

Hier werden „mittlere bis sehr hohe Auswirkungen“ durch die Stellungnahmen der<br />

Fachbehörden bezüglich des Standort des Vorhabens von 24%, bezüglich der Ausgestaltung<br />

von 67% und bezüglich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von 69% (N 52) der Befragten<br />

angegeben.<br />

Die befragten Mitarbeiter der Ingenieurbüros bzw. Ersteller der Unterlagen nach § 6 UVPG geben<br />

zu 35% an, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung mittleren bis sehr hohen Einfluss auf die<br />

Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens hat (N 17). Dabei ist, nach Einschätzung der UVS-<br />

Ersteller der Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung des Vorhabens meist höher als auf den<br />

Standort des Vorhabens und die im Bescheid festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />

Die Auswirkung der Behördenbeteiligung auf das Projektvorhaben wird von den UVS-Erstellern<br />

in über 70% der Vorhaben als mittel bis sehr bedeutsam eingeschätzt (N 17). In zehn Fällen wird<br />

der Einfluss auf die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als höher oder zumindest gleich groß wie<br />

auf die Ausgestaltung des Vorhabens eingeschätzt, bei zwei Verfahren konnten keine Angaben<br />

gemacht werden (N 17). Dies scheint auch ein Indiz dafür zu sein, dass zum Zeitpunkt der Behörden-<br />

und Öffentlichkeitsbeteiligung eher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als Projektmodifikationen<br />

vorgenommen werden.<br />

Sehr gering schätzen die Umweltverbände den Einfluss der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen<br />

der untersuchten Fallstudien selbst ein. In 79% der Fälle geben die Umweltverbände an,<br />

die Öffentlichkeitsbeteiligung weise in den untersuchten Projektvorhaben lediglich geringe bis<br />

keine Wirkung auf (N 14). Nur in zwei Fällen wird ein sehr bedeutsamer Einfluss sowohl auf den<br />

Standort des Verfahrens als auch auf die Ausgestaltung des Vorhabens konstatiert. Deutlich<br />

mehr Einfluss wird der Behördenbeteiligung zugeschrieben. In knapp 65% der Projektvorhaben<br />

wird der Behördenbeteiligung mittlere bis sehr bedeutsame Wirkung bescheinigt (N 14).<br />

Damit zeigt sich, dass die Einschätzungen vor allem über die Wirkungen der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

bei den Akteursgruppen erheblich voneinander abweichen, wobei die Wirksamkeit der<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Umweltverbände selbst am geringsten eingeschätzt wird.<br />

Relativ homogen ist die Wahrnehmung der deutlichen Wirkung der Beteiligung der Fachbehörden<br />

an der Ausgestaltung des Projektvorhabens. Allerdings ist insgesamt noch einmal auf die<br />

relativ geringe Fallzahl bei den Umweltverbänden und bei den UVS-Erstellern hinzuweisen.<br />

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