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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />
6.5.2.4<br />
Ausgestaltung des Instruments<br />
Ausrichtung der Leitfäden auf Vorhabentypen bzw. Vorhabengruppen<br />
Um eine vorhabentypspezifische Ausrichtung von Leitfäden erreichen zu können, müssen UVP-<br />
Leitfäden auf bestimmte Gruppen von Vorhabentypen bezogen sein. Eine sinnvolle Einteilung<br />
dieser Gruppen könnte sich an verschiedenen Kriterien orientieren. Zunächst erscheint eine Differenzierung<br />
nach dem Verfahrens- bzw. Entscheidungstyp der Zulassungsverfahren angezeigt,<br />
da sich hier wesentliche Unterschiede in den Zulassungsvoraussetzungen und in der Verfahrensführung<br />
ergeben (gebundene Entscheidung, Abwägungsentscheidung und Ermessensentscheidung).<br />
Im Weiteren können ähnliche Vorhabentypen z.B. in den Bereichen Verkehr, Bergbau,<br />
BImSchG-Vorhaben und Bebauungsplanvorhaben zusammengefasst werden. Dies wäre dann<br />
z.B. in Bezug auf punktuelle oder linienförmige Vorhabentypen, deren technische und räumliche<br />
Dimensionierung und letztlich vor allem bezogen auf ähnliche Umweltauswirkungen (speziell mit<br />
Bezug zu Wirkfaktoren) möglich. Eine raumbezogene Differenzierung von Leitfäden erscheint<br />
dagegen eher nicht möglich; diese ergibt sich mehr aus dem Anwendungsbereich der Leitfäden<br />
(Bund, Land, Region, Kommune), die auch in einem gestaffelten System von Leitfäden mit überörtlichen<br />
bis hin zu örtlichen Inhalten aufgebaut werden könnte. Die Berücksichtigung raumkonkreter<br />
Ausprägungen wie z.B. naturschutzfachlich/umweltfachlich wertvoller Räume erscheint<br />
innerhalb der Leitfäden aber sehr wohl denkbar.<br />
Inhalte von „vorhabentypspezifischen Leitfäden“<br />
UVP-Leitfäden bewegen sich mit ihren Inhalten immer zwischen einer auf der einen Seite erforderlichen<br />
Generalisierung von Aussagen, um die komplexen Inhalte, Hintergründe und Anforderungen<br />
der UVP unabhängig von der jeweiligen Raumsituation für eine bestimmte Gruppe von<br />
Nutzern anwendbar zu machen. Sie müssen daher immer in gewissem Maße abstrahierende<br />
Darstellungen verwenden. Auf der anderen Seite müssen sie für den Anwender soweit praxisbezogen<br />
sein, dass die Aussagen und Informationen auch tatsächlich in der täglichen Arbeit an<br />
den Einzelfall und den jeweils betroffenen Raum angepasst werden können. Damit ergibt sich<br />
für UVP-Leitfäden ein grundlegendes Dilemma.<br />
Die vorstehend beschriebene Analyse der Anreizsituation der Behördenmitarbeiter lässt für die<br />
Nutzung und damit für die Wirksamkeit von UVP-Leitfäden eine Ausrichtung auf die Anwendung<br />
im Einzelfall maßgeblich erscheinen. Um diese zu erreichen, werden von den Befragten<br />
einige wesentliche Inhalte von UVP-Leitfäden gefordert. So sollte ein nutzerfreundlicher, „vorhabentypspezifischer<br />
Leitfaden“ bezogen auf die verfahrenstechnische Abarbeitung der UVP<br />
− die UVP-Verfahrensschritte und ihre Funktionen in dem jeweiligen Verfahrens- bzw. Entscheidungstyp<br />
darstellen,<br />
− dazu auch möglichst Vorlagen für das Verwaltungshandeln z.B. für die Durchführung des<br />
Scoping-Termins und den Erörterungstermin,<br />
− Checklisten zur Abarbeitung aller Verfahrensschritte und zur rechtzeitigen Beteiligung aller<br />
relevanten Akteure bei den jeweiligen Vorhaben- und Verfahrenstypen sowie<br />
− Muster(-gliederungen) für die textlich zu erstellenden Unterlagen (z.B. Protokolle, Musterbriefe,<br />
Zusammenfassende Darstellung, Beschluss) bereitstellen.<br />
Bezogen auf die umweltfachlichen und (umwelt-)rechtlichen Inhalte und Anforderungen sollten<br />
für den jeweiligen Verfahrens- und Vorhabentyp enthalten sein<br />
− eine Zusammenstellung der aktuell anzuwendenden rechtlichen Grundlagen (soweit möglich)<br />
z.B. des Umweltrechts und des Fachrechts sowie der Auswirkungen von geänderten gesetzlichen<br />
oder untergesetzlichen Vorgaben auf das Verfahren zum jeweiligen Vorhabentyp,<br />
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