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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

dener Vorhabentypen führen. Bei zu kleinen Fallzahlen innerhalb einer Gruppe würden diese<br />

Verfahren grundsätzlich von einer Ziehung ausgeschlossen werden.<br />

Möchte man die Durchführung z.B. von BImSchG-Verfahren auch im Ländervergleich analysieren,<br />

kann dies u.U. mit der Vorhabengruppenverteilung innerhalb der Länder kollidieren. So ist<br />

z.B. in Bremen der Anteil der Städtebauprojekte gemessen an den anderen Vorhabengruppen<br />

überproportional vertreten, so dass beispielsweise BImSchG-Verfahren bei einer proportionalen<br />

Ziehung nicht mit berücksichtigt werden könnten. Umgekehrt ist zu erwarten, dass in anderen<br />

Bundesländern Bauleitplanungsverfahren nur schwierig erfassbar sind, da die zuständigen Behörden<br />

die Gemeinden sind. Aus diesem Grund könnte in den anderen Bundesländern die Fallgruppe<br />

„Bebauungsplanung“ u.U. nur geringe Fall-Zahlen ausweisen.<br />

Ergebnis<br />

Unter Abwägung der benannten Aspekte ergeben sich folgende vier Gruppen:<br />

Gruppe 1: Sie umfasst die im UVPG Anlage 1 aufgelisteten Vorhaben der Nummern 1 -10, d.h.<br />

sämtliche anlagenbezogene BImSchG-Vorhaben einschließlich der Abfallvorhaben, die<br />

ebenfalls dem BImSchG unterliegen. In dieser Gruppe sind somit Vorhaben mit gebundener<br />

Entscheidung im Rahmen des Immissionsschutzrechtes enthalten.<br />

Gruppe 2: Sie umfasst die im UVPG Anlage 1 aufgelisteten Vorhaben der Nr. 14, d.h. sämtliche<br />

Verfahren aus dem Verkehrsbereich (Straße, Bahn, Flugplatz, ohne Wasserstraßen). Damit<br />

sind in dieser Gruppe Planfeststellungsverfahren enthalten.<br />

Gruppe 3: Diese Gruppe umfasst sämtliche anderen Verfahren (außer Bebauungsplanverfahren),<br />

d.h. die Nummern 11, 13, 15, 16, 17, 19 der Anlage 1 UVPG. Bei den Vorhaben dieser<br />

Gruppe kommen unterschiedliche Typen von Genehmigungsverfahren zum Einsatz (sowohl<br />

Planfeststellungsverfahren als auch gebundene Entscheidungen, z.B. im Bergrecht).<br />

Gruppe 4: Gruppe 4 umfasst die bauleitplanerischen Vorhaben, die im UVPG Anlage 1 unter<br />

Nr. 18 aufgelistet sind. Es handelt sich dabei um Vorhaben, bei denen die UVP nach dem<br />

BauGB durchzuführen ist.<br />

Die Gruppeneinteilung gewährleistet, dass in drei Gruppen (Gruppe 1, 2 und 4) jeweils UVP-<br />

Vorhaben enthalten sind, die eine weitgehende Übereinstimmung hinsichtlich der zulassungsrechtlichen<br />

Anforderungen aufweisen.<br />

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