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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

die Darstellungen in den Antragsunterlagen bestimmen. Damit ist die Ermittlung und Beschreibung<br />

der Umweltauswirkungen eines Vorhabens auch von der Qualifikation der Ersteller der<br />

Antragsunterlagen abhängig. Dies äußert sich z.B. darin, dass die Erfassung des Ist-Zustandes<br />

sehr unterschiedlich intensiv und zum Teil durchaus auch zu umfangreich vorgenommen wird<br />

oder dass die Umweltauswirkungen je nach Fachrichtung bezogen auf die einzelnen Umweltbereiche<br />

unterschiedlich tief bearbeitet und dargestellt werden.<br />

So geben auch sieben der befragten Behördenmitarbeiter an, dass in dieser Abhängigkeit der<br />

Qualität der Antragsunterlagen vom Ersteller die stärksten Defizite im Hinblick auf diese Station<br />

bestehen. Mehrfach wird auf die sehr unterschiedliche Kompetenz der Ersteller der Antragsunterlagen<br />

hingewiesen und es wird auch in einem Fall ausgesagt, dass die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen<br />

nicht erkannt wird und gravierende Schwierigkeiten darin bestehen, die<br />

Schnittstellen zwischen den einzelnen Umweltfolgenprüfinstrumenten umzusetzen. Auch wird in<br />

einem weiteren Fall auf eine häufige Beeinflussung des Erstellers der Antragsunterlagen durch<br />

den Vorhabenträger hingewiesen, wobei wirtschaftliche Belange schon sehr stark auf die Ausgestaltung<br />

der Unterlagen wirken. 75<br />

Als Korrektiv für diese beschriebene Abhängigkeit kommt insbesondere eine Kontrolle durch die<br />

„zuständige Behörde“ in Betracht. Diese kann insbesondere im Rahmen des „Scoping“ steuernd<br />

auf die Umweltuntersuchungen und die Ausgestaltung der Antragsunterlagen einwirken und<br />

dies durch ein „Pflichtenheft“ dokumentieren; im Rahmen der Überprüfung der Antragsunterlagen<br />

– unter Anwendung des „Prüfbuches“ (zu beiden vorgenannten Instrumenten siehe Abschnitt<br />

6.6.2) – wäre dann darauf zu achten, dass die Vorgaben auch erfüllt werden. Da sich die<br />

Qualität des „Scoping“ in den untersuchten Fallstudien allerdings nicht besonders gut darstellt,<br />

ist zu fragen, wie groß der tatsächliche Einfluss der Behördenmitarbeiter auf die Ausgestaltung<br />

der Antragsunterlagen ist. Eine gute Qualität des „Scoping“ kann jedoch in jedem Fall die Qualität<br />

der Antragsunterlagen steigern (siehe dazu Abschnitt 4.3).<br />

Auch die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter in den „zuständigen Behörden“ hat einen Einfluss<br />

auf die Qualität der Antragsunterlagen, die ausführlich in Abschnitt 5.5 behandelt wird. Je<br />

nach umweltfachlichem Hintergrund werden seitens der Behörden sehr unterschiedliche Anforderungen<br />

an die Antragsunterlagen bzw. die Umweltverträglichkeitsuntersuchungen gestellt.<br />

Hier kann es auch zu nicht erforderlichen Untersuchungen kommen, die durch Unsicherheiten<br />

bei den Behördenmitarbeitern hinsichtlich der Schutzgutbetrachtung bei der Festlegung des<br />

Untersuchungsrahmens und der Untersuchungstiefe entstehen. Dadurch unterbleibt in diesen<br />

Fällen eine mögliche Konzentration auf die wesentlichen Untersuchungsschwerpunkte.<br />

4.4.2<br />

Auswertung zur Effizienz<br />

Zur Beurteilung des Aufwandes im UVP-Verfahren erfolgt eine Unterteilung der UVP-Vorhaben<br />

in drei Größenklassen bezüglich des vom Vorhabenträger eingesetzten Investitionsvolumens. Für<br />

diese Größenklassen wird jeweils der Zusammenhang zwischen der „tatsächlichen Qualität“ der<br />

Station (nach Erhebungsinstrument „ZEG“) in den policy-on-Verfahren und dem Personalaufwand<br />

der Bearbeiter in den „zuständigen Behörden“ untersucht.<br />

Einen statistisch signifikanten Einfluss des behördlichen Personalaufwands auf die Qualität der<br />

„Unterlagen nach § 6 UVPG“ stellt die Auswertung nicht fest. Dies ist ein zu erwartendes Ergebnis,<br />

da die Qualität der „Unterlagen nach § 6 UVPG“ vor allem vom Ersteller dieser Unterlagen<br />

abhängt. Selbst wenn der Vorhabenträger eine öffentlich-rechtliche Körperschaft darstellt,<br />

75 Mehrfachnennungen möglich, insgesamt 45 befragte Behördenmitarbeiter.<br />

76

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