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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

8.3.2<br />

Spezielle Aspekte<br />

Es besteht Handlungsbedarf zur Erhöhung der Qualität des Scoping, insbesondere im Hinblick<br />

auf die Bedeutung der Station für das weitere Verfahren und die Potenziale des Scopings, die<br />

sich aus der frühen Stellung im Planungsprozess ergeben.<br />

Die Qualität der Unterlagen des Vorhabenträgers nach § 6 UVPG erzielt insgesamt eine relativ<br />

gute Bewertung; im Einzelnen unterscheiden sich aber die Unterlagen im Hinblick auf die behandelten<br />

Aspekte und auf deren Qualität bei den einzelnen Untersuchungsfragen erheblich.<br />

Die Möglichkeiten, sich in der Darstellung auf die wesentlichen Aspekte zu konzentrieren, werden<br />

häufig nicht hinreichend genutzt<br />

Eine Konzentration auf die wesentlichen Umweltaspekte im Rahmen der UVP, die möglicherweise<br />

als erheblich umweltbelastend einzustufen sind, sowie die Benennung der Umweltauswirkungen<br />

eines Vorhabens in ihrem konkreten räumlichen Ausmaß und in ihrer Intensität gelingt<br />

in vielen UVP-Verfahren nicht, was die Wirkung der UVP in diesen Fällen deutlich schwächt.<br />

Die Beteiligung der Fachbehörden und insbesondere der Naturschutzbehörden ist zentral dafür,<br />

dass in der UVP die relevanten Umweltbelange berücksichtigt werden. Für die Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit und Umweltverbände gilt dies in abgeschwächter Form – sie kommt häufig zu<br />

spät, so dass die mit ihr verbundenen Potenziale - die auch von den Behördenmitarbeitern und<br />

Antragstellern bestätigt werden - nicht voll ausgeschöpft werden.<br />

Die Vermeidung von negativen Umweltauswirkungen (Vermeidungsmaßnahmen, Alternativenprüfung)<br />

und damit der Grundsatz der Vorsorge kommen in der Durchführung der UVP nicht<br />

hinreichend zum Tragen. Diese Aspekte spielen jedoch in der „Vorwirkung“ der UVP eine wichtige<br />

Rolle.<br />

Die in den vorherigen Verfahrensschritten identifizierten erheblichen Umweltbeeinträchtigungen<br />

finden sich häufig nicht mit der ermittelten Bedeutung und Wertigkeit in der „Zusammenfassenden<br />

Darstellung“, in der „Bewertung“ und in der abschließenden „Entscheidung“ wieder.<br />

Gerade in den für das Zulassungsverfahren entscheidungserheblichen Stationen bzw. in der Entscheidung<br />

selbst lässt sich in vielen Fällen ein inhaltlicher Bruch gegenüber den Erkenntnissen<br />

der vorherigen Verfahrensschritte feststellen, der dann eine angemessene Berücksichtigung der<br />

Umweltbelange verhindert. Selbst eindeutig als erheblich identifizierte Umweltbeeinträchtigungen<br />

gehen im Laufe des Verfahrens teilweise „verloren“.<br />

Eine systematische Überwachung der Umweltauswirkungen von UVP-pflichtigen Vorhaben zur<br />

Überprüfung der getroffenen Prognosen und Einschätzungen auch in Bezug auf die vorgesehenen<br />

Umweltschutzmaßnahmen findet bisher nicht statt. Diese wäre in zweifacher Hinsicht sinnvoll,<br />

weil damit zum einen die fachliche Basis für eine ggf. erforderliche gezielte Nachsteuerung<br />

im konkreten Verfahren gelegt wird und zum anderen Lerneffekte für künftige Verfahren mit<br />

vergleichbaren potenziellen Umweltbeeinträchtigungen zu erwarten sind, die dann für diese<br />

Fälle die Entscheidungsgrundlage umfassend (Vermeidung/Verminderung, Kompensation, Gesamteinschätzung)<br />

verbessern helfen.<br />

8.3.3<br />

Ansatzpunkte zur Optimierung<br />

Aufgrund der unzureichenden Erfassung, Dokumentation und Auswertung von UVP-Verfahren<br />

(durch Behörden selbst, durch Leitstellen, durch übergeordnete Einrichtungen) fehlt es an Möglichkeiten<br />

zur fachlichen Auswertung und zu einem Austausch zu inhaltlichen und prozeduralen<br />

Aspekten. Damit werden Chancen zur Optimierung vergeben. Untersuchungen aus Österreich<br />

lassen beispielsweise einen aktiven, positiv besetzten Umgang mit der UVP erkennen, der unter<br />

anderem durch einen breiten Austausch von Erfahrungen geprägt ist.<br />

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