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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

Insbesondere bei den BImSchG-Verfahren weisen die UVP-pflichtigen Verfahren eine deutlich<br />

bessere Qualität der Öffentlichkeitsbeteiligung auf als die off-Verfahren.<br />

Bei den nicht UVP-pflichtigen Verfahren finden sich zum Teil relevante Einwendungen und Stellungnahmen<br />

in den Unterlagen, die die Grundlage der Bewertung bildeten (analog zur Zusammenfassenden<br />

Darstellung nach § 11 UVPG bzw. in vergleichbaren Unterlagen), nicht wieder.<br />

4.5.1.2<br />

Qualität der Stellungnahmen und der Beteiligung<br />

Die Fallstudienauswertung zeigt, dass die Stellungnahmen und Einwendungen, insbesondere der<br />

Umwelt- und Naturschutzbehörden sowie der Umweltverbände, von hoher fachlicher Qualität<br />

und verständlich formuliert sind. So werden die durch die beteiligten Behörden eingebrachten<br />

Umweltbelange nach der Auswertung der Erhebungsbögen „fast vollständig nachvollziehbar“<br />

dargelegt (97%, N 77). Aber auch die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und insbesondere der<br />

Umweltverbände sind weitgehend nachvollziehbar (90%, N 67).<br />

Bei einem Vergleich der Stellungnahmen in den untersuchten Vorhabengruppen zeigen sich<br />

keine wesentlichen Unterschiede in der Qualität der Behördenbeteiligung. Sie liegen durchweg<br />

zwischen sehr gut bis durchschnittlich.<br />

Bei der Befragung der Behördenmitarbeiter nach ihrer Einschätzung zur Qualität („wahrgenommenen<br />

Qualität“) der Öffentlichkeitsbeteiligung geben insgesamt 73% (N 56) an, dass die<br />

Qualität der Öffentlichkeitsbeteiligung in den konkret untersuchten Verfahren nach ihrer Einschätzung<br />

gut bis sehr gut sei. Die Qualität der Behördenbeteiligung wird von den zuständigen<br />

Behördenmitarbeitern sogar noch höher bewertet. Hier gaben 85% (N 64) der Mitarbeiter an,<br />

dass die Qualität gut bis sehr gut sei. Nur 4,7% (N 64) bewerten die Qualität mit unterdurchschnittlich<br />

bis mangelhaft.<br />

Der policy-on/off-Vergleich zeigt hinsichtlich der Qualität der Behördenbeteiligung, dass sich<br />

keine gravierenden qualitativen Unterschiede bei den Stellungnahmen von UVP-pflichtigen und<br />

nicht UVP-pflichtigen Verfahren feststellen lassen. Bei den policy-off-Verfahren wird in 64% der<br />

Fälle (N 22) kein Erörterungstermin durchgeführt. Bei den UVP-pflichtigen Verfahren erfolgt lediglich<br />

in 20% der Fälle (N 83) kein Erörterungstermin.<br />

4.5.1.3<br />

Korrelation mit der „wahrgenommenen Qualität“ der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Die „tatsächliche Qualität“ der Öffentlichkeitsbeteiligung korreliert positiv mit der „wahrgenommenen<br />

Qualität“ durch die Behördenmitarbeiter. Umso höher die Qualität der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

durch den Evaluator eingeschätzt wird, umso höher wird auch die Qualität<br />

durch die Behörde selbst eingeschätzt.<br />

Demgegenüber korrelieren die „tatsächliche Qualität“ der Behördenbeteiligung und die durch<br />

die zuständigen Mitarbeiter „wahrgenommene Qualität“ nicht miteinander. Dies kann damit<br />

zusammenhängen, dass die „tatsächliche Qualität“ der Behördenbeteiligung durch den Evaluator<br />

vorrangig anhand der Ergebniswirksamkeit der Stellungnahmen der Fachbehörden gemessen<br />

wird. Zu berücksichtigende Stellungnahmen von Fachbehörden werden aber von der zuständigen<br />

Behörde unterschiedlich aufgenommen (z.T. sind sie erwünscht, da sie wichtige Hinweise<br />

liefern, sie verursachen aber auch Zusatzaufwand). Diese abweichende Einschätzung durch die<br />

zuständigen Mitarbeiter könnte gegebenenfalls auch dazu führen, dass relativ wenig Bereitschaft<br />

von Seiten der zuständigen Bearbeiter besteht, zusätzlichen Personalaufwand in diesen<br />

Bereich zu investieren, da der Zusammenhang zwischen steigendem Personalaufwand und Beteiligungsqualität<br />

von den Behördenmitarbeitern selbst anders eingeschätzt wird.<br />

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