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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

dieser Fallstudien nicht statt. Des Weiteren wird in 65% (N 20) der gestuften policy-on-Fälle die<br />

Abschichtung nicht nachvollziehbar abgestimmt. 139<br />

Diese Ergebnisse lassen darauf schließen, dass eine Konzentration auf die wesentlichen abzuarbeitenden<br />

Aspekte in vielen Fällen nicht vollzogen wird. Besonders in der Abschichtung gestufter<br />

Verfahren ist dies angepasst an die jeweilige Ebene notwendig. Insbesondere ist die Festlegung<br />

von Belang, was im nachgelagerten Verfahren aufgrund der erst dort gegebenen Detailschärfe<br />

noch zu untersuchen ist. Auf diese Problematik wird in Abschnitt 5.3 näher eingegangen.<br />

Station „Unterlagen des Vorhabenträgers“<br />

In den UVP-relevanten „Antragsunterlagen“ lässt sich eine Konzentration auf die wesentlichen<br />

Umweltauswirkungen oftmals nicht feststellen. So ist die Auswahl dessen, wozu die Ausgangssituation<br />

beschrieben wird, in 29% (N 83) der untersuchten policy-on-Fälle und die Auswahl der<br />

zu untersuchenden Umweltauswirkungen in 25% (N 83) „zum Großteil nicht plausibel“ oder<br />

„insgesamt nicht plausibel“ begründet. Außerdem werden in der Zusammenfassung nach § 6<br />

UVPG die relevanten Aussagen in 33% (N 76) der Fälle nicht ausreichend dargestellt.<br />

In den betreffenden Fallstudien ist auffällig, dass in den Unterlagen nach § 6 UVPG zum Teil<br />

eine große Bandbreite möglicher Umweltauswirkungen aufgezeigt wird, ohne dass diese in ihrer<br />

Bedeutung eingeordnet werden. Die zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

werden nicht herausgearbeitet und weniger in den Vordergrund gestellt, als dies erforderlich<br />

wäre. Insbesondere die Zusammenfassung nach § 6 UVPG hat die Aufgabe, die relevanten<br />

Aspekte so darzustellen, dass diese von Dritten beurteilt werden können und gut verständlich<br />

sind.<br />

Durch die fehlende Konzentration auf die wesentlichen Umweltaspekte entsteht teilweise eine<br />

unnötige Informationsflut und/oder hinsichtlich der für das Vorhaben tatsächlich relevanten<br />

Umweltauswirkungen ein erhebliches Informationsdefizit.<br />

Station „Zusammenfassende Darstellung“<br />

Die vorstehenden Befunde spiegeln sich auch in der „Zusammenfassenden Darstellung“ wieder,<br />

in der die relevanten Aspekte in 34% (N 80) der untersuchten policy-on-Fälle als „nicht plausibel<br />

wiedergegeben“ bewertet werden. Dies ist auch vor dem Hintergrund kritisch einzuschätzen,<br />

dass insbesondere durch die Stellungnahmen der Umweltfachbehörden noch regelmäßig wesentliche<br />

Aspekte für die Umweltverträglichkeitsprüfung in das Verfahren eingebracht werden,<br />

die für die Ausgestaltung des Vorhabens nach Angaben von Mitarbeitern der „zuständigen Behörden“<br />

in 28 von 55 Fällen („N<strong>KB</strong>“) einen großen Einfluss aufweisen.<br />

Fokussierung auf Aspekte der Rechtswidrigkeit<br />

Die Beobachtungen bei den Fallstudien zeigen zudem, dass bei der Entscheidung und im Verfahren<br />

insgesamt solche Belange eine herausragende Stellung einnehmen, die nach Einschätzung<br />

der Verfahrensbeteiligten die Rechtssicherheit des Beschlusses gefährden können. Allein darauf<br />

wird häufig das gesamte Verfahren ausgerichtet, so dass eine an der tatsächlichen Umweltrelevanz<br />

ausgerichtete umfassende Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

im Rahmen der Vorsorgeprämisse wohl selten stattfindet und „nur“ die Aspekte berücksichtigt<br />

werden, die das Verwaltungshandeln aufgrund der expliziten Rechtsfolgen vorwiegend<br />

bestimmen (insbesondere FFH- und Artenschutzrecht).<br />

139 Siehe Fußnote 138.<br />

158

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