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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

6.5.3.1<br />

Ausgangssituation und Zielsetzung<br />

UVP-Verfahren sind häufig hochkomplex, sowohl von den ökologischen Aspekten her, als auch<br />

aufgrund der unterschiedlichen ineinandergreifenden rechtlichen Regelungen, die zu berücksichtigen<br />

sind. Dazu kommt, dass die Form der Umsetzung des UVPG in der Praxis teilweise<br />

rechtlich umstritten ist und die häufigen rechtlichen Neuerungen und deren Auslegungen zu<br />

erheblichen Unsicherheiten bei den Bearbeitern führen. Die Behördenbefragung ergab, dass<br />

Behördenmitarbeiter den Wunsch nach einer Stelle äußern, in der „Fragen geklärt werden können,<br />

wie bei der UVP im Rahmen des Genehmigungsverfahrens konkret vorzugehen ist oder wo<br />

man sich austauschen könnte, wie andere Bearbeiter vergleichbare Probleme gelöst haben“.<br />

Neben einer direkten face-to-face-Anlaufstelle (zur „vorhabentypspezifischen Anlaufstelle“ siehe<br />

Abschnitt 6.3) kommen auch elektronische Unterstützungsangebote in Betracht. In den letzten<br />

Jahren wurden bereits elektronische Assistenzsysteme zur Unterstützung bei UVP-Verfahren<br />

eingesetzt (siehe dazu ausführlich u.a Bechmann & Steitz 2007, Bechmann 2005). Auch so genannte<br />

internetbasierte Kompetenznetze sind bereits im Entstehen (siehe u.a. auch Wachter<br />

2007, Hartlik 2007).<br />

Alle diese Bestrebungen sind inhaltlich anspruchsvoll und umfassen neben Checklisten, Ratgebern<br />

und Nutzerführung z.T. auch Datenbanken, wobei eine Aktualisierung einzelner Inhalte<br />

sowie der rechtlichen Grundlagen möglich ist. Diese elektronischen Arbeitshilfen decken u.a.<br />

Bereiche, wie Recht, Verfahrensablauf, Wirkungs- und Methodenwissen sowie die Speicherung<br />

und Bereitstellung von Projektdaten ab (siehe dazu Wachter 2007). Aber auch best-practice-<br />

Beispiele, aktuelle Forschungsberichte, Mustergutachten und Fachartikel werden teilweise über<br />

elektronische Assistenzsysteme verwaltet und zugänglich gemacht. Dies stellt aber auch gerade<br />

das Problem für die Behördenmitarbeiter dar. Es besteht die Gefahr, dass es – wie bei einem<br />

ausführlichen Handbuch zu einem technischen Gerät – kaum benutzt wird, da es zu lange dauert,<br />

bis man sich einen Überblick verschafft hat bzw. sich eingearbeitet hat. So sind Antworten<br />

auf die Fragen, die sich im Praxisvollzug stellen, möglicherweise nicht umgehend zu finden bzw.<br />

es ist der Praxisbezug nicht ausreichend gegeben. Auch von Seiten der Anbieter wird konstatiert,<br />

dass das Angebot „in vieler Hinsicht von der herrschenden Praxis abweicht. Der Sachbearbeiter<br />

dürfte daher nicht unbedingt schnell und auf leichte Weise Vorteile für sich buchen.“<br />

(Bechmann 2004, 69). Ausgehend von der Handlungssituation des einzelnen Mitarbeiters stellt<br />

sich dann aber die Frage, ob er sich darauf einlässt, das Unterstützungsangebot auch tatsächlich<br />

zu nutzen. Genau hier ist im Rahmen eines „Helpdesks“ anzusetzen. Es muss exakt auf die Bedürfnisse<br />

der Mitarbeiter der zuständigen Behörde zugeschnitten sein. D.h. es muss direkt, ohne<br />

längere Einarbeitungszeiten und ohne langes Suchen, Antworten auf die relevanten Fragen des<br />

Vollzugs liefern.<br />

Damit lässt sich das Ziel, das mit einem „UVP-Helpdesk“ verfolgt wird wie folgt zusammenfassen:<br />

Das „Helpdesk“ soll eine gezielte Hilfestellung für die Mitarbeiter direkt für den Vollzug<br />

bieten und höhere Verfahrenssicherheit gewährleisten (siehe dazu auch Bechmann 2004). Hierdurch<br />

kann sowohl eine verbesserte Qualität der Antragsunterlagen gewährleistet, wie auch die<br />

UVP Qualität insgesamt gesteigert werden. Die Konzeption sollte so erfolgen, dass ohne aufwendige<br />

Einarbeitung die Inhalte und Hilfsangebote genutzt werden können.<br />

Ferner sollte das „Helpdesk“ so konzipiert sein, dass es auch dazu dienen kann Wissen im Rahmen<br />

der UVP zu bündeln und Standards zu setzen sowie eine Einbeziehung von UVP-Experten<br />

und UVP-Praktikern bei den Inhalten zu ermöglichen und zu fördern (siehe dazu Abschnitt<br />

6.5.3.3, Online-Beratungsservice).<br />

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