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Evaluation des UVPG des Bundes<br />
6.5.3.1<br />
Ausgangssituation und Zielsetzung<br />
UVP-Verfahren sind häufig hochkomplex, sowohl von den ökologischen Aspekten her, als auch<br />
aufgrund der unterschiedlichen ineinandergreifenden rechtlichen Regelungen, die zu berücksichtigen<br />
sind. Dazu kommt, dass die Form der Umsetzung des UVPG in der Praxis teilweise<br />
rechtlich umstritten ist und die häufigen rechtlichen Neuerungen und deren Auslegungen zu<br />
erheblichen Unsicherheiten bei den Bearbeitern führen. Die Behördenbefragung ergab, dass<br />
Behördenmitarbeiter den Wunsch nach einer Stelle äußern, in der „Fragen geklärt werden können,<br />
wie bei der UVP im Rahmen des Genehmigungsverfahrens konkret vorzugehen ist oder wo<br />
man sich austauschen könnte, wie andere Bearbeiter vergleichbare Probleme gelöst haben“.<br />
Neben einer direkten face-to-face-Anlaufstelle (zur „vorhabentypspezifischen Anlaufstelle“ siehe<br />
Abschnitt 6.3) kommen auch elektronische Unterstützungsangebote in Betracht. In den letzten<br />
Jahren wurden bereits elektronische Assistenzsysteme zur Unterstützung bei UVP-Verfahren<br />
eingesetzt (siehe dazu ausführlich u.a Bechmann & Steitz 2007, Bechmann 2005). Auch so genannte<br />
internetbasierte Kompetenznetze sind bereits im Entstehen (siehe u.a. auch Wachter<br />
2007, Hartlik 2007).<br />
Alle diese Bestrebungen sind inhaltlich anspruchsvoll und umfassen neben Checklisten, Ratgebern<br />
und Nutzerführung z.T. auch Datenbanken, wobei eine Aktualisierung einzelner Inhalte<br />
sowie der rechtlichen Grundlagen möglich ist. Diese elektronischen Arbeitshilfen decken u.a.<br />
Bereiche, wie Recht, Verfahrensablauf, Wirkungs- und Methodenwissen sowie die Speicherung<br />
und Bereitstellung von Projektdaten ab (siehe dazu Wachter 2007). Aber auch best-practice-<br />
Beispiele, aktuelle Forschungsberichte, Mustergutachten und Fachartikel werden teilweise über<br />
elektronische Assistenzsysteme verwaltet und zugänglich gemacht. Dies stellt aber auch gerade<br />
das Problem für die Behördenmitarbeiter dar. Es besteht die Gefahr, dass es – wie bei einem<br />
ausführlichen Handbuch zu einem technischen Gerät – kaum benutzt wird, da es zu lange dauert,<br />
bis man sich einen Überblick verschafft hat bzw. sich eingearbeitet hat. So sind Antworten<br />
auf die Fragen, die sich im Praxisvollzug stellen, möglicherweise nicht umgehend zu finden bzw.<br />
es ist der Praxisbezug nicht ausreichend gegeben. Auch von Seiten der Anbieter wird konstatiert,<br />
dass das Angebot „in vieler Hinsicht von der herrschenden Praxis abweicht. Der Sachbearbeiter<br />
dürfte daher nicht unbedingt schnell und auf leichte Weise Vorteile für sich buchen.“<br />
(Bechmann 2004, 69). Ausgehend von der Handlungssituation des einzelnen Mitarbeiters stellt<br />
sich dann aber die Frage, ob er sich darauf einlässt, das Unterstützungsangebot auch tatsächlich<br />
zu nutzen. Genau hier ist im Rahmen eines „Helpdesks“ anzusetzen. Es muss exakt auf die Bedürfnisse<br />
der Mitarbeiter der zuständigen Behörde zugeschnitten sein. D.h. es muss direkt, ohne<br />
längere Einarbeitungszeiten und ohne langes Suchen, Antworten auf die relevanten Fragen des<br />
Vollzugs liefern.<br />
Damit lässt sich das Ziel, das mit einem „UVP-Helpdesk“ verfolgt wird wie folgt zusammenfassen:<br />
Das „Helpdesk“ soll eine gezielte Hilfestellung für die Mitarbeiter direkt für den Vollzug<br />
bieten und höhere Verfahrenssicherheit gewährleisten (siehe dazu auch Bechmann 2004). Hierdurch<br />
kann sowohl eine verbesserte Qualität der Antragsunterlagen gewährleistet, wie auch die<br />
UVP Qualität insgesamt gesteigert werden. Die Konzeption sollte so erfolgen, dass ohne aufwendige<br />
Einarbeitung die Inhalte und Hilfsangebote genutzt werden können.<br />
Ferner sollte das „Helpdesk“ so konzipiert sein, dass es auch dazu dienen kann Wissen im Rahmen<br />
der UVP zu bündeln und Standards zu setzen sowie eine Einbeziehung von UVP-Experten<br />
und UVP-Praktikern bei den Inhalten zu ermöglichen und zu fördern (siehe dazu Abschnitt<br />
6.5.3.3, Online-Beratungsservice).<br />
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