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4.4.6<br />

Zusammenfassung<br />

Evaluation des UVPG des Bundes<br />

Die Qualität der „Unterlagen des Vorhabenträgers nach § 6 UVPG“ ist in den Fallstudien in Bezug<br />

auf die Erreichung der Ziele des UVPG sehr heterogen. Zwar wird zu fast allen Aspekten in<br />

mehr als 50% der Fälle eine gute Qualität erreicht und die Anteile bewegen sich überwiegend<br />

zwischen 54% und 66%. Allerdings zeigen sich deutliche qualitative Unterschiede zwischen den<br />

einzelnen Vorhabengruppen: Die Qualität ist besonders hoch in der Vorhabengruppe „Sonstige“<br />

(wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers, Bergbauvorhaben<br />

sowie Leitungsanlagen und andere Anlagen). Die Vorhabengruppen der „BImSchG-<br />

Verfahren“ sowie der „Bebauungsplanverfahren“ weisen mit einigen Ausnahmen durchweg<br />

unterdurchschnittliche Qualitäten bei den einzelnen Aspekten auf. Mit einer „durchschnittlichen“<br />

Qualität stellen sich die Vorhaben der Gruppe „Verkehr“ dar. Diese Ergebnisse deuten<br />

auf stark verfahrensform- bzw. ressortspezifische Umgangsformen und Betrachtungsweisen mit<br />

der UVP bei den Vorhabenträgern bzw. den Erstellern der Antragsunterlagen, aber auch bei den<br />

„zuständigen Behörden“ hin.<br />

Die Qualität der „Antragsunterlagen“ erweist sich in den policy-on-Verfahren im Vergleich zu<br />

den policy-off-Verfahren als wesentlich besser.<br />

Besonders positiv stellen sich in den untersuchten policy-on-Verfahren die nichttechnische Zusammenfassung,<br />

bei der Wirkungsprognose die Verminderungsmaßnahmen und Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen sowie die Berücksichtigung der verschiedenen Betriebsarten und – mit<br />

Einschränkungen – auch die Beschreibung und Bearbeitung des Ist-Zustandes der Umwelt dar.<br />

Besondere Defizite sind dagegen festzustellen bei der integrativen Bearbeitung der Umweltauswirkungen<br />

im Sinne einer güter- und medienübergreifenden Behandlung bzw. der Berücksichtigung<br />

von Wechselwirkungen, bei der Entwicklung und Ausarbeitung von Vermeidungsmaßnahmen<br />

und bei der Alternativenprüfung.<br />

Ein vielfach beobachteter Befund liegt damit zusammenhängend in einer wenig vorhabenspezifischen<br />

und raumkonkreten, eher pauschalen Form der Aussagen zu den Umweltauswirkungen<br />

in den Antragsunterlagen. Das Ausmaß und die Intensität der zu erwartenden Umweltauswirkungen<br />

werden nicht immer herauskristallisiert und die Konzentrierung auf wesentliche Umweltaspekte<br />

gelingt in relativ vielen Fällen kaum. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung weiterer<br />

Umweltprüfinstrumente bleiben mögliche Synergieeffekte durch eine nicht immer sachgerechte<br />

Koordinierung der Bearbeitung häufig ungenutzt (siehe dazu Abschnitt 5.4).<br />

Damit ergeben sich besondere Problempunkte zu den Kernanliegen der UVP. Die Ermittlung und<br />

Beschreibung der Umweltauswirkungen dient der Schaffung einer umfassenden Informationsgrundlage<br />

zur integrativen Gesamtsituation der Umwelt unter Einwirkung eines Vorhabens als<br />

Grundlage für die Entscheidung. Die im Rahmen der UVP mögliche Vorsorgewirkung liegt insbesondere<br />

in der Entwicklung und Förderung von Vermeidungsmaßnahmen sowie der Ermittlung<br />

und Auswahl möglichst umweltschonender Alternativen und Varianten. Gerade in diesen Aspekten<br />

bleiben die untersuchten Fallstudien häufig hinter den Möglichkeiten bzw. Anforderungen<br />

zurück. Diese Feststellung begründet auch vor dem Hintergrund der festgestellten hohen Bedeutung<br />

der Qualität der „Antragsunterlagen“ für die nachfolgenden UVP-Stationen der „Öffentlichkeitsbeteiligung“<br />

und der „zusammenfassenden Darstellung“ einen besonderen Handlungsbedarf<br />

zu dieser UVP-Station.<br />

Als Ansatzpunkte für eine Optimierung kommen insbesondere eine Stärkung der Vorsorgeaspekte,<br />

eine weitergehende, vorhabentypbezogene Präzisierung und Standardisierung der fachinhaltlichen<br />

Anforderungen der UVP (etwa durch einen „vorhabentypbezogen Leitfaden“), die<br />

„Zertifizierung“ zur Sicherstellung der erforderlichen Kompetenzen bei den Erstellern der Antragsunterlagen<br />

sowie eine begleitende Qualitätssicherung durch einen „Behördengutachter“ in<br />

Betracht.<br />

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