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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

Gleiches gilt auch für die vorgelagerten Verfahren, die hier bei 33% (N 6) der Fälle eine „(nahezu)<br />

vollständig plausible“ und immerhin in weiteren 50% eine zu „ca. 50% plausible“ Alternativenprüfung<br />

aufweisen.<br />

Zu beobachten ist dabei, dass die angewandten Kriterien zur Gewichtung der Umweltbelange in<br />

der rein umweltfachlichen Abwägung nicht immer plausibel erscheinen und in den untersuchten<br />

sechs Fällen auch nur selten überhaupt direkt benannt werden. Die Prioritätensetzung erscheint<br />

oft nicht gut nachvollziehbar. Ergebnisse aus den Darstellungen der Umweltauswirkungen werden<br />

sogar in Einzelfällen einfach übergangen und/oder auch in der Abwägung meist mit Hinweis<br />

auf die höheren Kosten für die umweltverträglichere Variante und der Unverhältnismäßigkeit<br />

dieses Aufwandes für den Vorhabenträger begründet, was in Einzelfällen durchaus zutreffend<br />

sein kann, bei den untersuchten Fallstudien aber zum Teil fraglich erscheint.<br />

4.4.1.5<br />

Koordinierung der Bearbeitung der verschiedenen Umweltprüfinstrumente<br />

Die Schnittstellen zwischen den einzelnen Umweltfolgenprüfinstrumenten, die neben der UVP<br />

insbesondere in der Eingriffsregelung und der FFH-Verträglichkeitsprüfung bestehen, scheinen<br />

nach den Beobachtungen in den Fallstudien (sowohl bei policy-on- als auch bei policy-off-<br />

Verfahren) ein größeres Problem darzustellen. In den UVP-Unterlagen finden sich häufig getrennte<br />

Abschnitte mit den Überschriften der jeweiligen Prüfinstrumente, deren Inhalte sich<br />

dann aber vielfach überschneiden, wiederholen oder auch einfach doppelt aufgeführt werden.<br />

Solche Doppelungen und Wiederholungen sind dann auch mehrfach in der “zusammenfassenden<br />

Darstellung“ und auch in der Begründung der Entscheidung zu finden. Es tritt auch der Fall<br />

auf, dass die Inhalte unter die verschiedenen Überschriften „verteilt“ werden, damit zumindest<br />

jeweils andere Inhalte dargestellt werden.<br />

Es gibt in der parallelen Abarbeitung mehrerer Umweltprüfinstrumente anscheinend keine einheitliche<br />

oder gängige Praxis. 72 Die Behandlung dieser Thematik erfolgt eher nicht integrativ,<br />

sondern es werden alle Prüfinstrumente separat betrachtet und auch in ihren Aussagen zu den<br />

Umweltauswirkungen nicht zu einer Gesamtbetrachtung zusammengeführt. Dies führt zu einer<br />

gewissen Unübersichtlichkeit bezüglich der Umweltauswirkungen des einzelnen Vorhabens auf<br />

die Schutzgüter des UVPG, die es erheblich erschwert, sich einen gesamthaften Überblick zu<br />

verschaffen.<br />

Hier ist außerdem zu vermuten, dass es nicht allein die Darstellungsweise ist, die sich bei der<br />

Koordination der Umweltfolgenprüfinstrumente als problematisch erweist, sondern dass hier<br />

Unsicherheiten bezüglich der jeweils zu prüfenden Inhalte und deren Verzahnung sowie der<br />

anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe bestehen (siehe dazu ausführlicher Abschnitt 5.4).<br />

4.4.1.6<br />

Bedeutung der Unterlagen des Vorhabenträgers für folgende Verfahrensstationen<br />

Zusammenhang mit der Qualität der „Beteiligung“<br />

Zwischen der Qualität der „Unterlagen des Vorhabenträgers“ und der Qualität der nachfolgenden<br />

Stationen besteht ein signifikanter Zusammenhang. 73 So wirkt sich eine gute Qualität der<br />

„Antragsunterlagen“ eindeutig positiv auf die Qualität der „Öffentlichkeitsbeteiligung“ aus<br />

72 Auch wenn - vielleicht auch gerade weil - dazu eine ganze Reihe von, teilweise auch operabel angelegter, Leitfäden, Studien und<br />

Erlasse inzwischen vorliegen (beispielhaft dazu siehe Köppel, Peters et. al. (2004), Hoffmann-Loß, Weyer (2006), Köppel, Pobloth<br />

et al. (2006), Umweltministerium M-V (2005), EAG Bau (2004)).<br />

73 Zum Zusammenhang mit der vorhergehenden Station „Scoping“ siehe Abschnitt 4.3.<br />

74

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