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Evaluation des UVPG des Bundes<br />
aktuellen Stand des Rechts, der Technik und der Wissenschaft sicher, veranschaulicht die einzelnen<br />
Verfahrensschritte mit Hilfe von best-practice-Beispielen und stellt einheitliche Untersuchungs-<br />
und Bewertungsmethoden dar. Damit erfüllt der Leitfaden eine Transaktionskosten<br />
senkende Bündelungsfunktion. An der Erstellung und Fortschreibung des Leitfadens sollten,<br />
wenn vorhanden, die „vorhabentypspezifischen Anlaufstellen“ (siehe dazu Abschnitt 6.3) mitwirken,<br />
da hier die aktuellen Informationen zu den UVP-Verfahren zusammenlaufen und die<br />
Mitarbeiter der Anlaufstellen in ihrer täglichen Arbeit mit den aktuellen Problemen der Behördenmitarbeiter<br />
im Rahmen des Verfahrens konfrontiert und sensibilisiert werden. Hier könnten<br />
auch geeignete Beispiele und best-practice-Fälle eingebracht werden. Gleichzeitig können und<br />
sollten die Mitarbeiter der Anlaufstellen und auch eingesetzte „Behördengutachter“ (siehe dazu<br />
Abschnitt 6.4) Nutzer der Leitfäden sein. Auch die Behördengutachter könnten, ähnlich den<br />
Anlaufstellenmitarbeitern, zur Erstellung der Leitfäden beitragen.<br />
Der Leitfaden kann außerdem Hinweise und ein Muster zum „Pflichtenheft“ (siehe dazu Abschnitt<br />
6.6.2) für den Vorhabenträger enthalten, damit die zuständige Behörde beim Erstellen<br />
des Pflichtenhefts alle wesentlichen Inhalte und Bearbeitungshinweise für den Vorhabenträger<br />
berücksichtigt. Darüber hinaus bietet es sich an, den Leitfaden in ein „Helpdesk“ (siehe dazu<br />
Abschnitt 6.5.4) zu integrieren. Da das „Helpdesk“ zur zielgerichteten Unterstützung der zuständigen<br />
Behördenmitarbeiter in den einzelnen Genehmigungsverfahren vorhabentypspezifisch<br />
konzipiert ist, stellt eine Integration der jeweiligen „vorhabentypspezifischen Leitfäden“ eine<br />
sinnvolle Ergänzung dar. Das „Helpdesk“ stellt dabei den ersten Bezugspunkt für allgemeine<br />
Fragen des Mitarbeiters dar, bei spezifischen Fragestellungen kann dieser dann auf die vorhabentypspezifischen<br />
Leitfäden zurückgreifen. Die Sammlung von Beispielen und best-practice-<br />
Fällen könnte auch auf das Instrument des „Helpdesks“ verlagert werden, was allerdings einen<br />
hohen Abstimmungsbedarf erfordern würde.<br />
6.5.2.7<br />
Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />
„Vorhabentypspezifische Leitfäden“ können die Mitarbeiter der zuständigen Behörden darin<br />
unterstützen, die UVP auf dem aktuellen Stand des Rechts, der Technik und der Forschung<br />
durchzuführen. Dies begünstigt eine rechtssichere und effiziente Durchführung der UVP-<br />
Verfahren, was den anfänglichen personellen und materiellen Mehraufwand bei der Erstellung<br />
der Leitfäden rechtfertigen könnte. Allerdings sind für eine hohe Wirksamkeit der Leitfäden bestimmte<br />
Anforderungen zu erfüllen, die im Wesentlichen auf eine hohe Praxisnähe der Darstellungen<br />
und eine gute Anwendbarkeit hinauslaufen. Werden diese Anforderungen erfüllt, dann<br />
ist damit zu rechnen, dass der Leitfaden durch die hohe Akzeptanz bei den Akteuren ein einheitliches,<br />
zielorientiertes Vorgehen bei der UVP unterstützt und so zu einer höheren Qualität,<br />
Transparenz, Vergleichbarkeit und Operationalisierbarkeit der Verfahren beiträgt. Die Erstellung<br />
der Leitfäden sollte durch fachübergreifende Teams unter Beteiligung von Praktikern und Experten<br />
durchgeführt werden. Bei Standardproblemen im Verfahren kann der Leitfaden eine abschließende<br />
Hilfestellung bieten; bei besonderem fachrechtlichem Prüfungsbedarf ist auf die<br />
Hinzuziehung der Fachbehörde oder externer Sachkenntnis nicht zu verzichten.<br />
Die „vorhabentypspezifischen Leitfäden“ können nicht alle möglichen Verfahrens- und Vorhabenkonstellationen<br />
abdecken. Im Rahmen dieser Materialien sind nur Hilfestellungen für typische<br />
Problemfelder in der Verfahrenspraxis zu erwarten. Selbst bei typischen Problemen sind die<br />
Leitfäden nicht unreflektiert und als abschließend anzuwenden, da ansonsten die Gefahr besteht,<br />
dass der Untersuchungsumfang im Einzelfall zunächst geringer ausfällt als dies fachlich<br />
angemessen wäre und ergänzender Untersuchungsaufwand erst später auffällt, was dann zu<br />
Zeitverzögerungen führt. Demgegenüber kann die schematische Einhaltung der Leitfadenemp-<br />
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