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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

302<br />

Instrument Empfehlung Betroffene Akteure Effektivität und Effizienz der UVP<br />

Vorhabentypspezifische Leitfäden<br />

Abschnitt 6.5.2<br />

UVP-Helpdesk<br />

Abschnitt 6.5.3<br />

- Entwicklung von jeweils vorhabentypspezifischen Leitfäden zur Hilfestellung<br />

bei Fragen zum Praxisvollzug<br />

- Sicherstellung, dass vorhabentypspezifische Leitfäden auf dem aktuellen<br />

Stand des Rechts und der Forschung sind<br />

- Vorhabentypspezifische Berücksichtigung und Dokumentation des<br />

Stands der Technik (BREVS)<br />

- Erstellung der Leitfäden durch fachübergreifende Teams<br />

- Abschließende Hilfestellung bei Standardproblemen im Verfahren,<br />

besonderer fachrechtlicher Prüfungsbedarf ist mit diesem Instrument<br />

nicht leistbar<br />

- Elektronische Unterstützung der Behördenmitarbeiter bei Fragen zum<br />

Praxisvollzug<br />

- Vorhabentypspezifische Ausgestaltung des Beratungsangebotes (entsprechend<br />

der Nummern in der Anlage 1 zum UVPG) unter Berücksichtigung<br />

der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen<br />

- Option: Einspeisung von Informationen durch Behördenmitarbeiter,<br />

Behördengutachter und Experten (Wikipedia-Ansatz)<br />

- Zusätzliche Einrichtung einer persönlichen Anlaufstelle zur Beantwortung<br />

spezieller Fragen zur Umsetzung des UVPG (ggf. über freiwilliges/ehrenamtliches<br />

Experten-Team analog zum NRW-Helpdesk) im<br />

Rahmen des Helpdesks<br />

- Implementierung des Helpdesks möglichst auf Bundes- ggf. auf Landesebene<br />

- Initiierung eines Pilotvorhabens „UVP-Helpdesk“ im Rahmen eines<br />

Forschungsprojektes, z.B. durch das UBA<br />

- Durchführung eines Pilotvorhabens zum Helpdesk beispielsweise beim<br />

EBA<br />

- Entwicklung fachlicher Standards für ein UVP-Helpdesk<br />

- Zuständige Behörde<br />

- „vorhabentypspezifische<br />

Anlaufstelle“<br />

- „Behördengutachter“<br />

- Ersteller von Unterlagen<br />

nach § 6 UVPG<br />

- Zuständige Behörde<br />

- Ersteller der Antragsunterlagen<br />

nach § 6 UVPG<br />

- „Behördengutachter“<br />

- Beteiligte Behörden<br />

- Begünstigung der rechtssicheren und<br />

effizienten Durchführung der Verfahren<br />

rechtfertigt den anfänglichen personellen<br />

Mehraufwand bei der Erstellung der Leitfäden<br />

Effektivität<br />

- Optimierung des UVP-Vollzugs durch<br />

fundierte Beantwortung von fachlichen<br />

Fragen und Unterstützung bei Unklarheiten<br />

- Erhöhte Rechtssicherheit<br />

- Innerbehördlicher Kompetenzzuwachs<br />

und Verbesserung der Qualifikation der<br />

Mitarbeiter infolge angepasster, nachfrageorientierter<br />

Unterstützung auf stets aktueller<br />

Basis<br />

- Möglichkeit eines bundes- bzw. landesweit<br />

einheitlicheren Standards durch vergleichbare<br />

Vorgaben zum Vollzug<br />

- Stärkere „Vernetzung“ von Behördenmitarbeitern,<br />

UVP-Experten, Wissenschaftlern<br />

etc. durch gemeinsame Erstellung<br />

der (zusätzlichen) Inhalte zum Praxisvollzug<br />

- Hinweise für Optimierungsansätze im<br />

Rahmen der UVP durch Auswertung der<br />

Rückfragen/Hinweise zum Vollzug<br />

Effizienz<br />

- Beschleunigte Abarbeitung der UVP-<br />

Verfahren infolge erhöhter Qualifikation<br />

und rascher Hilfestellung bei Unsicherheiten<br />

und Fragen

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