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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

gen zu vermeiden, vorab aufgegriffen und diskutiert werden (siehe dazu Abschnitt 6.6.1.1).<br />

Einzelne Besonderheiten hinsichtlich der Anreizfunktionen finden sich dann bei der Ausgestaltung<br />

der einzelnen Ansätze.<br />

6.6.1.1<br />

Ausgangssituation und Zielsetzung<br />

Wie die Ergebnisse der Erhebung auf Ebene 3 zeigen, werden durch den Einsatz der UVP bereits<br />

deutliche Transparenzgewinne gegenüber nicht UVP-pflichtigen Verfahren ersichtlich. So besteht<br />

für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Einblick in die Unterlagen der Antragsteller zu nehmen.<br />

Auch kann im Rahmen der „Zusammenfassenden Darstellung“ nach § 11 UVPG und der „Bewertung“<br />

nach § 12 UVPG die Entscheidungsvorbereitung und der Entscheidungsvorgang teilweise<br />

nachvollzogen werden. Allerdings zeigt die Untersuchung auch, dass im Rahmen der<br />

Transparenz bei weitem nicht das volle Potential von den Behördenmitarbeitern ausgeschöpft<br />

wird. Dadurch werden wertvolle Chancen sowohl hinsichtlich einer qualitativ hochwertigen UVP<br />

als auch hinsichtlich einer gut informierten Öffentlichkeit vergeben.<br />

Ziel der Instrumentenentwicklung ist es hier anzusetzen und durch eine erhöhte Transparenz<br />

sowohl die Erfassung, die Einschätzung und die Bearbeitung umwelterheblicher Belange innerhalb<br />

der Behörde zu verbessern sowie der Öffentlichkeit einen Einblick in die Verfahren zu ermöglichen,<br />

was Grundlage für eine qualitativ hohe Beteiligung und für eine erhöhte Akzeptanz<br />

von Vorhaben ist.<br />

6.6.1.2<br />

Anreize für die Nutzung des Instruments<br />

Vorgaben zur Transparenz – und die damit verbundenen Dokumentationspflichten – erfüllen im<br />

Rahmen der UVP wichtige Aufgaben. Für die zuständigen Behördenmitarbeiter bzw. Mitarbeiter<br />

der Genehmigungsbehörden kann durch erhöhte Transparenz und durch (zusätzliche oder besser<br />

umgesetzte) Dokumentationspflichten die Informations- und Bewertungsgrundlagen besser<br />

erfassbar werden und so deren Nutzung verbessert werden. Dies betrifft zum einen eine verbesserte<br />

Daten- bzw. Wissensgrundlage: So kann Transparenz dazu führen, dass frühzeitig, beispielsweise<br />

durch die Beteiligung von Öffentlichkeit und Verbänden, Defizite in den Antragsunterlagen<br />

oder bisher nicht erkannte Umweltbelastungen identifiziert und rechtzeitig berücksichtigt<br />

werden können. Zum anderen betrifft es die Wissensverarbeitung: Eine Zusammenstellung<br />

sämtlicher Entscheidungsgrundlagen erhöht auch die Qualität der zu treffenden Entscheidung<br />

durch die Behörde, wie die Untersuchungsergebnisse anhand der Gegenüberstellung von UVPpflichtigen<br />

und nicht UVP-pflichtigen Verfahren belegen. Und schließlich kann eine gute Dokumentation<br />

zu einer deutlichen Verbesserung des Verfahrensablaufs führen. So erleichtert beispielsweise<br />

eine belastbare Dokumentation der Vorgaben aus dem Scoping die Verfahrensdurchführung,<br />

wie auch Ergebnisse beispielsweise aus Österreich belegen (siehe dazu Abschnitt<br />

6.6.2). 227<br />

Aus Sicht der Öffentlichkeit und der Umweltverbände bestehen Vorteile durch Transparenz, indem<br />

Arbeitsabläufe und auch Entscheidungen nachvollziehbar werden, was zu einer Akzeptanzsteigerung<br />

bei Öffentlichkeit und Verbänden beitragen kann.<br />

Für den UVP-Vollzug ist Transparenz von Vorteil, weil nur so Defizite in der Verfahrensführung<br />

deutlich werden. Auch kann durch Transparenz eine Standardisierung ermöglicht werden, die<br />

Wettbewerbsverzerrungen für die Vorhabenträger reduziert. Transparenz kann schließlich auch<br />

227 Auch die Vorhabenträger schätzen das Prüfbuch in Österreich, da es als Dokument der Verfahrens- und Zeitplanung für einen<br />

verlässlichen und kalkulierbaren Ablauf des Verfahrens sorgt (siehe ausführlich Klaffl, Bergthaler et al. 2006, 169).<br />

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