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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

den. Die Entlastung der Behörde erfolgt dabei für die Behörde weitgehend kostenneutral bzw.<br />

es entstehen ihr dadurch keine zusätzlichen Kosten.<br />

Die Behördenmitarbeiter greifen auf das Instrument aus mehreren Gründen zurück: Erstens wird<br />

eine fachliche Unterstützung von den Mitarbeitern gewünscht, wenn – generell oder auch nur<br />

bei komplexen Verfahren – die erforderliche Sachkenntnis fehlt und auch keine Möglichkeiten<br />

bestehen, diese Sachkenntnis innerbehördlich abzudecken. Zweitens ist nach Angaben von Behördenmitarbeitern<br />

ein sehr wichtiger Grund die Einhaltung von Fristen gegenüber dem Vorhabenträger,<br />

was beispielsweise durch das Hinzuziehen eines Behördengutachter-Teams realisiert<br />

werden kann. Drittens besteht von Seiten der Behördenmitarbeiter mitunter ein Bedarf an Unterstützung<br />

durch Externe, beispielsweise bei politisch umstrittenen Vorhaben, indem man sich<br />

durch das Hinzuziehen eines externen Sachverständigen eine Erhöhung der Akzeptanz durch die<br />

Öffentlichkeit erhofft oder zumindest Hinweise darauf, welche Aspekte besonderes Augenmerk<br />

beanspruchen, um das Verfahren möglichst problemlos durchzuführen. Und schließlich versprechen<br />

sich die Behördenmitarbeiter aufgrund der hohen Fachkenntnis der externen Sachgutachter<br />

eine erhöhte Rechtssicherheit.<br />

Von Seiten des Vorhabenträgers steht vor allem die Erwartung an ein beschleunigtes Vorgehen<br />

im Vordergrund des Interesses. Eine Verfahrensbeschleunigung kann dadurch erfolgen, dass der<br />

Behördengutachter auf eine Erstellung hochwertiger Antragsunterlagen hinwirkt, wodurch<br />

Nachbesserungen am Vorhaben oder gar Nacherhebungen für die Antragsunterlagen, die häufig<br />

ein maßgeblicher Zeitfaktor sind, vermieden werden. Zeiteinsparungen sind auch dadurch<br />

möglich, dass die notwendigen behördlichen Aufgaben des (einen) Behördenmitarbeiters nun<br />

ein ganzes Team von Sachverständigen aus dem beauftragten Büro abdeckt. Ein Teil der Verfahrensbeschleunigung<br />

lässt sich auch durch die Übernahme von Managementaufgaben durch den<br />

Behördengutachter erzielen. Wichtiger Anreizfaktor besteht für den Vorhabenträger auch hinsichtlich<br />

einer erhöhten Rechtssicherheit, die durch die hohe fachliche Kompetenz des Behördengutachters<br />

in besonderem Maß gewährleistet scheint.<br />

Ingenieursbüros können durch das Instrument „Behördengutachter“ ein zusätzliches Aufgabenfeld<br />

erschließen. Entsprechend bestehen für sie Anreize für eine gute Qualität der UVP, wenn zu<br />

erwarten ist, dadurch die Reputation zu steigern und die Chancen für Folgeaufträge durch die<br />

Behörde zu erhöhen. Durch den Einsatz als Behördengutachter stellen Ingenieurbüros ihre Kompetenz<br />

in besonderem Maße unter Beweis, was ihnen auch im Rahmen der Auftrags-Akquise<br />

bei Antragstellern zugute kommen kann.<br />

Aspekte, die gegen eine Nutzung des Instruments „Behördengutachter“ sprechen, könnten aus<br />

Sicht der Behördenmitarbeiter sein, dass durch eine Externalisierung behördlicher Aufgaben die<br />

Gefahr des Arbeitsplatzabbaus besteht. Aus Sicht der Behörde könnten der innerbehördliche<br />

Kompetenzabbau und der damit einhergehende Bedeutungsverlust von Relevanz sein. Und<br />

schließlich kann aus gesamtgesellschaftlicher Sicht die zunehmende Privatisierung hoheitlicher<br />

Aufgaben kritisch gesehen werden. Diese Punkte werden in den nachfolgenden Abschnitten<br />

sowie in Abschnitt 8.4.2 weiter aufgegriffen.<br />

6.4.5<br />

Ausgestaltung des Instrumentes<br />

Wie eingangs bereits erwähnt, lässt sich der Behördengutachter in verschiedenen Phasen des<br />

UVP-Verfahrens einsetzen. Weil es nicht zwingend ist, den Behördengutachter durchgehend<br />

einzusetzen und da auch die Anreizeffekte sich innerhalb der Phasen deutlich unterscheiden,<br />

werden im Folgenden die drei eingangs dargestellten Optionen gesondert betracht.<br />

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