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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

− Die stärkere Sicherstellung der erforderlichen Kompetenzen und Qualifizierungen bei den<br />

Behördenmitarbeitern z.B. durch ausreichende Einarbeitung in neue Aufgabenfelder, Fortbildung<br />

und/oder stärkere Berücksichtigung des Ausbildungshintergrundes bei der Auswahl<br />

und Einstellung der Mitarbeiter der „zuständigen Behörden“ und<br />

− ansonsten den Kompetenzausgleich bzw. eine Zuführung an Sachverstand durch die intensive<br />

Beteiligung geeigneter Umweltbehörden zur optimalen Ausnutzung von deren<br />

Fachkenntnissen, die Schaffung von kompetenten und vorhabentypbezogen ausgerichteten<br />

Fachstellen auf jeweils geeigneter Behördenebene oder die Nutzung von externer Unterstützung<br />

in Form einer Verfahrensbegleitung.<br />

− Die Klarstellung und Schärfung der rechtlichen Vorgaben für die praktische Anwendung und<br />

eine weitest mögliche, vorhabentypspezifische Präzisierung sowie deren regelmäßige Aktualisierung<br />

bezüglich rechtlicher Änderungen und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse.<br />

− Die Sicherstellung einer neutralen und ausreichend kompetenten Stelle als Entscheidungsbehörde<br />

im Verwaltungsaufbau für eine den Anforderungen des Umweltrechts gerecht werdende<br />

Verfahrensführung.<br />

− Die Schaffung neuer und Verbesserung bestehender Informationsquellen (wie Raum-<br />

/Umweltinformationssysteme), zentrale Datenerfassung im Zuge von Umweltprüfungen etc.,<br />

damit die Datengrundlage zur Erarbeitung von UVP-relevanten Aspekten vereinfacht und<br />

konkretisiert werden kann. Dazu kann auch die Einführung einer Überwachung zu UVP-<br />

Verfahren beitragen.<br />

− Die Beachtung von erforderlichen Personalkapazitäten bei der Aufgabenverteilung bzw. bei<br />

den Umstrukturierungen in den Behörden zur Aufrechterhaltung der UVP-angepassten Arbeitsfähigkeit<br />

und damit auch der erforderlichen Qualität der UVP-Bearbeitung in sämtlichen<br />

Behörden.<br />

5.5.4<br />

Zusammenfassung<br />

Die untersuchten Fallstudien und die durchgeführten Befragungen zeigen, dass die umweltbezogenen<br />

Anforderungen des UVPG in den Zulassungs- und Genehmigungsverfahren hohe fachliche<br />

und methodische Ansprüche an alle Beteiligten stellen. Dies gilt insbesondere für die Mitarbeiter<br />

der „zuständigen Behörde“. Offenbar bestehen Unklarheiten und Fehleinschätzungen<br />

über die rechtlichen Anforderungen, die fachlichen Inhalte und deren methodische Bearbeitung<br />

sowie die Ausgestaltung der Verfahrensschritte der UVP, die durch die „zuständige Behörde“<br />

selbst durchzuführen sind. Das betrifft u.a. Unsicherheiten bezüglich der adäquaten Abschichtung<br />

von Untersuchungsinhalten in gestuften Verfahren, der Funktion und Inhalte einer zusammenfassenden<br />

Darstellung, der umweltfachlichen Bewertung und Gewichtung der Umweltbelange<br />

sowie der rechtlich gegebenen Möglichkeit zur Berücksichtigung der Ergebnisse der UVP<br />

in der Zulassungsentscheidung.<br />

Die vorhandenen Kenntnisse reichen - auch nach eigenen Aussagen der Behördenmitarbeiter<br />

selbst - dafür häufig nicht aus. Mögliche Ursachen für die festgestellten Defizite liegen nach den<br />

Erkenntnissen der Erhebungen in folgenden Aspekten: Die Positionen der Behördenmitarbeiter<br />

werden offensichtlich nicht nach dem Kriterium der umweltfachlichen Kenntnisse besetzt, was<br />

eine anderweitige Einbringung solcher Kompetenzen in die UVP-Verfahren erforderlich macht.<br />

Ein Qualitätsmanagement (inklusive Fortbildungsmaßnahmen) zur UVP findet in den Behörden<br />

so gut wie nicht statt; einzig die existierenden UVP-Leitstellen leisten hier wertvolle Hilfestellung.<br />

Hinsichtlich der administrativen Zuständigkeiten scheint die Aufgabenteilung zwischen einer<br />

Anhörungs- und Entscheidungsbehörde für die Qualität der UVP aufgrund unterschiedlicher<br />

Rollenverständnisse und Kenntnisse der konkreten Verfahrensumstände eher hinderlich zu sein.<br />

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