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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

Außerdem besteht neben der Frage der Berücksichtigungsmöglichkeit und der Inhalte der Umweltbetrachtungen<br />

auch immer noch die Frage nach der Art und Weise des tatsächlichen (behördlichen)<br />

Umgangs mit den Umweltauswirkungen, inwieweit also z.B. im Sinne der UVP Emissionen<br />

in Wirkungspfaden und Immissionen auch in Folgewirkungen oder Wechselwirkungen<br />

gedacht werden. Daneben ist auch fraglich, in wieweit neben den originären Umwelteinwirkungen<br />

nach § 3 BImSchG wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme,<br />

Strahlen und ähnliche auch Aspekte wie Auswirkungen auf das Landschaftsbild und Landschaftserleben<br />

durch z.B. dimensionsbezogene oder gestaltungstechnische Faktoren des Vorhabens<br />

berücksichtigt werden.<br />

Ermessensentscheidung<br />

Bei Verfahren mit Entscheidungen nach Ermessen gibt es ebenfalls die Einschätzung, dass hier<br />

Defizite in der Berücksichtigung bestehen könnten, was mit der Entscheidungsausübung nach<br />

dem Gesetzeszweck und damit eher einmedial und nicht in medienübergreifender Form begründet<br />

wird (Beckmann 2007, Rn. 133).<br />

4.7.4.2<br />

Fazit<br />

Die UVP dient dazu, die Umweltauswirkungen eines Vorhabens zu ermitteln, zu beschreiben<br />

und zu bewerten. Wenn dabei erhebliche negative Umweltauswirkungen festgestellt werden, ist<br />

es von zentraler Bedeutung, dass diese Ergebnisse in der Entscheidung über die Zulassung eines<br />

Vorhabens auch tatsächlich berücksichtigt werden. Die verschiedenen dargestellten Einschätzungen<br />

auf Seiten der Entscheidungsbehörden lassen dies aber für viele Fälle eher fraglich erscheinen.<br />

Zudem ist zu vermuten, dass sich diese Einschätzungen auf das gesamte UVP-<br />

Verfahren auswirken und maßgeblich die Qualität der UVP mitbestimmen. Ausdruck dessen<br />

scheint auch zu sein, dass regelmäßig keine bzw. keine verbleibenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen festgestellt werden, so dass hier in der Begründung zur Entscheidung<br />

folgerichtig auch keine Einschätzung der Gewichtung von Umweltbelangen gegenüber anderen<br />

Belangen bzw. eine Diskussion der Erfüllung der umweltbezogenen Zulassungsvoraussetzungen<br />

erfolgt. Zudem erscheint eine einheitliche Anwendung dieses Umweltfolgenprüfinstrumentes in<br />

der jetzigen Praxis kaum gewährleistet zu sein. Die Unsicherheiten bei den rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

führen dazu, dass die Mitarbeiter der zuständigen Behörden sich selbst ein Bild<br />

von der rechtlichen Diskussion machen und die Handhabung dann jeweils selbst entscheiden<br />

müssen.<br />

4.7.5<br />

Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Die Gestaltungsoptionen zu der Station der „Berücksichtigung des Ergebnisses der UVP in der<br />

Entscheidung“ sind abgeleitet von den zuvor beschriebenen Erkenntnissen und als Hinweise für<br />

mögliche Optimierungsansätze zu verstehen. Einige Aspekte werden auf Ebene 4 im Rahmen<br />

der Vertiefungsfallstudien weiter untersucht und differenzierter ausgearbeitet (siehe dazu Kapitel<br />

6). Auf einzelne Instrumente zur Optimierung der UVP wird an dieser Stelle daher noch nicht<br />

eingegangen.<br />

4.7.5.1<br />

Gewährleistung der Einbindung der Umweltbelange in die Entscheidung<br />

Damit die UVP ihre Wirkung hinsichtlich einer angemessenen Stellung der Umweltbelange in<br />

Zulassungsverfahren entfalten kann, erscheint es dringend erforderlich, dass die im vorigen Kapitel<br />

beschriebenen Unklarheiten beseitigt und die Zusammenhänge zwischen der UVP und den<br />

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