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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

Transparenz der Bewertungsmaßstäbe und des Berücksichtigungsvorganges<br />

Außerdem wird nach den Erfahrungen sämtlicher Evaluatoren eine explizite Benennung von<br />

Bewertungsmaßstäben und eine Darstellung des Berücksichtigungs- bzw. des Abwägungsvorganges<br />

in dementsprechenden Verfahren nur selten vorgenommen, was die Nachvollziehbarkeit<br />

und Transparenz der Entscheidung erheblich vermindert.<br />

4.7.1.7<br />

Qualitätsbeeinflussende Aspekte<br />

Sachkenntnisse und Ausbildungshintergrund der Behördenmitarbeiter<br />

Die im Sinne der UVP angemessene Berücksichtigung der Ergebnisse in der Zulassungsentscheidung<br />

stellt hohe Anforderungen an die Mitarbeiter der Entscheidungsbehörden in Bezug auf die<br />

umweltfachlichen und umweltrechtlichen Kenntnisse (siehe dazu bezogen auf das gesamte<br />

UVP-Verfahren ausführlich Abschnitt 5.5). Wie in Abschnitt 4.7.1.3 bereits dargestellt, bestehen<br />

hier in größerem Umfang Defizite bei den Behördenmitarbeitern. Hierbei kann auch der Ausbildungshintergrund<br />

der Bearbeiter eine Rolle spielen.<br />

Die Betrachtung der „tatsächlichen Qualität“ der Station, gegliedert nach dem Ausbildungshintergrund<br />

der Mitarbeiter der zuständigen Behörden, zeigt hier zumindest geringe Unterschiede<br />

auf: In den Verfahren, deren Bearbeiter einen umweltbezogenen Hintergrund haben, ergibt sich<br />

ein Mittelwert von 2,77, während alle anderen Verfahren mit anderem Ausbildungshintergrund<br />

der Bearbeiter zusammengenommen einen Wert von 2,86 aufweisen. Bezogen auf die Gesamtzahl<br />

der Fälle beträgt der Mittelwert 2,83. Es ist somit eine leichte Tendenz feststellbar, wobei<br />

darauf hinzuweisen ist, dass die Fallzahl bei der Bearbeitergruppe mit umweltbezogenem Hintergrund<br />

relativ klein ist (N 8).<br />

Zur generellen Einordnung ist zu erwähnen, dass die Notenskala von 1 (sehr gut) bis 5 (sehr<br />

schlecht) reicht und ein Gesamtmittelwert von 2,83 insgesamt für diese Station nur eine mittlere<br />

Qualität ergibt. Selbst die bei den Bearbeitern mit umweltbezogener Ausbildung festgestellte<br />

Qualität ist nicht als gut zu bezeichnen.<br />

Der Zusammenhang zwischen der Qualität der UVP und dem Ausbildungshintergrund bzw. den<br />

damit zu erwartenden Sachkenntnissen der Bearbeiter in der zuständigen Behörde ist ausführlich<br />

in Abschnitt 5.5.1.2 beschrieben.<br />

Behördliche Zuständigkeitsstrukturen<br />

Im Hinblick auf die Zuständigkeitsstrukturen in den Behörden zeigen die Fallstudien und die Erfahrung<br />

der Evaluatoren, dass die behördliche Arbeitsteilung (insbesondere bei Verkehrsvorhaben,<br />

bei denen dies häufig vorkommt) durch die Einschaltung einer Anhörungsbehörde insbesondere<br />

für die Station der „Berücksichtigung der UVP-Ergebnisse in der Entscheidung“ zu Problemen<br />

führen kann. Dies betrifft die im gesamten Verfahren erforderliche umfassende Kenntnis<br />

der konkreten Vorhaben- und Umweltsituation (Vorhaben-/Verfahrensnähe des Bearbeiters) in<br />

Verbindung mit einer ausreichenden umweltfachlichen und umweltrechtlichen Sachkenntnis.<br />

Außerdem erweist sich auch die Aufgabenzuordnung an eine neutrale Behörde zur Umgehung<br />

von örtlichen Interessenskonflikten als relevant sowie an eine behördliche Stelle, die eine ausreichende<br />

Sachkenntnis vorhalten kann.<br />

Diese Gesichtspunkte werden detailliert im Abschnitt 5.5.1.4 zum Thema der Anforderungen an<br />

Behördenmitarbeiter und Behördenstrukturen im Rahmen der stationenübergreifenden Erkenntnisse<br />

behandelt und an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt.<br />

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