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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

Das „Prüfbuch“, das ausschließlich von behördlicher Seite verwendet wird, soll vorwiegend dazu<br />

dienen, die eingereichten Unterlagen unter Zuhilfenahme entsprechender Methoden überprüfen<br />

zu können und einzelne Entscheidungsschritte zu dokumentieren. Die Ergebnisse daraus können<br />

dann in die „Zusammenfassende Darstellung“ sowie in die „Bewertung“ einfließen. Beispielsweise<br />

können darin Entscheidungen über die Untersuchungstiefe zu einzelnen Schutzgütern<br />

festgehalten werden. Damit wird die Basis für bestimmte auch später getroffene Entscheidungen<br />

dokumentiert, was wiederum die Transparenz der UVP erhöht.<br />

6.6.2.2<br />

Anreize für die Nutzung des Instrumentes<br />

Sowohl für den Ersteller der Unterlagen nach § 6 UVPG und den Vorhabenträger als auch für<br />

die zuständige Behörde ist das „Pflichtenheft“ als eine verbindliche Dokumentation der zu erbringenden<br />

Leistungen zu sehen. Die Aufgabenstellung für den Unterlagen-Ersteller ist damit<br />

klar definiert und Missverständnisse können frühzeitig ausgeräumt werden. Für alle Akteurgruppen<br />

besteht daher der wichtigste Anreiz zur Nutzung des Instruments darin, dass eindeutige<br />

Absprachen getroffen und fixiert werden und damit die Anforderungen an die Beteiligten offen<br />

gelegt werden. Folglich werden Enttäuschungen vermieden, was zu einem reibungsloseren Ablauf<br />

des Verfahrens beiträgt.<br />

Durch die klare Formulierung der zu bewältigenden Aufgabe kann der Unterlagen-Ersteller den<br />

notwendigen Aufwand schneller umgrenzen. Dies wiederum erhöht die Attraktivität des Instruments<br />

für den Vorhabenträger, da er frühzeitig sehr genau die entstehenden Kosten und den<br />

nötigen Zeitaufwand abschätzen kann, was folglich seine Planungssicherheit erhöht. Darüber<br />

hinaus kann die Fixierung des Untersuchungsaufwandes für den Vorhabenträger eine Erhöhung<br />

der Rechtssicherheit bedeuten, allerdings nur, wenn vorab mit den im Scoping Beteiligten etwaige<br />

Schwierigkeiten benannt und in der Folge ausgeräumt wurden und das „Pflichtenheft“<br />

auch zur Dokumentation dieser Entscheidungen benutzt wird.<br />

Ebenso vereinfacht das „Pflichtenheft“ den Prüfungsaufwand für die Behörde, wenn darin klar<br />

die zu erbringenden Leistungen für die Ermittlung und Beschreibung der wesentlichen Umweltaspekte<br />

festgehalten sind. Dadurch reduziert sich für den einzelnen Behördenmitarbeiter der<br />

Aufwand einer intensiven Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit.<br />

Das „Pflichtenheft“ bewirkt eine gewisse Fixierung und dient damit der Rechtssicherheit. Sie<br />

kann in den Fällen zu Konflikten führen, in denen sich im Fortgang der Untersuchung ein Anpassungsbedarf<br />

ergibt. Im „Pflichtenheft“ sollten daher auch Verfahrensweisen für derartige<br />

Konstellationen enthalten sein.<br />

Das „Prüfbuch“ reduziert ebenfalls den Aufwand für die Überprüfung, wenn darin beispielsweise<br />

festgehalten ist, nach welchen Kriterien die Unterlagen zu prüfen sind. Es eröffnet daher die<br />

Möglichkeit, den zeitlichen und personellen Druck unter dem die Behörden stehen, zu verringern.<br />

6.6.2.3<br />

Ausgestaltung des Instrumentes<br />

Gegenüber dem Scoping-Protokoll, in dem u.U. lediglich die beim Scoping-Termin besprochenen<br />

Aspekte Berücksichtigung finden, erfolgt im „Pflichtenheft“ eine systematische Auflistung<br />

der zu untersuchenden Belange sowie des zeitlichen Rahmens. Anschließend wird es von der<br />

Behörde vor der Durchführung der Umweltverträglichkeitsuntersuchung überprüft. Beim Einsatz<br />

des „Pflichtenhefts“ ist folgendes Vorgehen zu empfehlen:<br />

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