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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

Abschließend sind die Empfehlungen zu dieser Station tabellarisch zusammengefasst; sie sind<br />

auch in einem Überblick sämtlicher Empfehlungen in Abschnitt 7.1 zu finden.<br />

UVP-<br />

Station<br />

2.<br />

Unterlagen<br />

des<br />

Vorhabenträgers<br />

nach<br />

§ 6 UVPG<br />

Empfehlungen<br />

- Vorgabe zur Alternativenprüfung analog zu § 14g Satz 1<br />

UVPG (SUP)<br />

- Konkretisierung der umweltfachlichen Ziele und Maßstäbe<br />

für eine Prioritätensetzung für eine Alternativenprüfung<br />

- Stärkung der rechtlichen Anforderungen zur Vermeidung<br />

von erheblichen negativen Umweltauswirkungen und<br />

Operationalisierung<br />

- Rechtliche Präzisierung und weitergehende untergesetzliche<br />

Konkretisierung/Standardisierung der fachinhaltlichen<br />

Anforderungen der UVP (etwa durch einen „vorhabentypbezogen<br />

Leitfaden“; siehe dazu Abschnitt 6.5.2)<br />

- Einsatz eines „Pflichtenheftes“ und eines „Prüfbuches“<br />

(siehe dazu Abschnitt 6.6.2)<br />

- Sicherstellung der erforderlichen fachlichen Kompetenzen<br />

bei den Erstellern der Antragsunterlagen, z.B. durch<br />

Zertifizierung (siehe dazu Abschnitt 6.5.5)<br />

- Begleitende Qualitätssicherung durch einen „Behördengutachter“<br />

(siehe dazu Abschnitt 6.4)<br />

Betroffene<br />

Akteure<br />

- Zuständige<br />

Behörde<br />

- Ersteller der<br />

Antragsunterlagen<br />

nach § 6<br />

UVPG<br />

- Beteiligte<br />

Behörden<br />

- „Behördengutachter“<br />

Effektivität und<br />

Effizienz<br />

Effektivität<br />

- Steigerung der umweltfachlichen<br />

Qualität der UVP-<br />

Unterlagen<br />

- Steigerung der Vorsorgewirkung<br />

und damit der materiellen<br />

Wirkung der UVP<br />

Effizienz<br />

- Steigerung der Konzentration<br />

der Inhalte der<br />

UVP/Antragsunterlagen auf<br />

die wesentlichen Aspekte<br />

- Verminderung von Nachforderungen<br />

und verfahrensverzögerndenNeubearbeitungen<br />

- Verminderung des Konfliktpotenzials<br />

in den Verfahren<br />

4.5<br />

Stationen 3 und 4: Beteiligung von Behörden, Verbänden und Öffentlichkeit<br />

Dieser Abschnitt erläutert die Ergebnisse der empirischen Erhebungen zu den Stationen 3 „Beteiligung<br />

der Fachbehörden“ und 4 „Einbeziehung der Öffentlichkeit und der Naturschutzverbände“.<br />

Die Ergebnisse dieser beiden Stationen werden zusammengefasst, da hier ähnliche Effekte<br />

auf die UVP festzustellen sind und auch vergleichbare Wirkmechanismen zum Tragen<br />

kommen.<br />

Hinsichtlich der Ergebnisse ist zu beachten, dass die „Beteiligung“ überwiegend nur indirekt,<br />

anhand der Aktenlage zu erfassen ist. Die Qualität der Öffentlichkeitsbeteiligung bemisst sich<br />

danach, wie hoch die Transparenz und auch die Qualität der der Öffentlichkeit zur Verfügung<br />

gestellten Informationen ist. Aufgrund der Informationsfülle kommt der allgemein verständlichen,<br />

nichttechnischen Zusammenfassung nach § 6 Abs. 3 Satz 2 UVPG dabei eine hohe Bedeutung<br />

zu, da die Betroffenen davon ausgehen können, dass dort alle relevanten Belange aufgeführt<br />

sind. Entsprechend wird im Rahmen der Untersuchung für die Qualität der Beteiligung<br />

berücksichtigt, inwieweit die erforderlichen Informationen angemessen zur Verfügung stehen.<br />

Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung danach, wie verständlich und plausibel bzw. nachvollziehbar<br />

die zur Verfügung gestellten Informationen auch für interessierte Laien sind. Die Qualität<br />

der Beteiligung bemisst sich aber auch anhand der Effektivität der Beteiligung. Daher wird geprüft,<br />

inwieweit sich umweltrelevante Einwendungen und Stellungnahmen der Fachbehörden<br />

und der Öffentlichkeit in den Akten und schließlich auch in der Entscheidung niederschlagen,<br />

d.h. wie ergebniswirksam die vorgebrachten umweltrelevanten Argumente der Behörde und der<br />

Öffentlichkeit werden. In Bezug auf die Effizienz erfolgt eine Diskussion der Zusammenhänge<br />

zwischen Aufwand und Qualität.<br />

Neben der Ermittlung der „tatsächlichen Qualität“ wird auch die Einschätzung der Qualität<br />

durch die Akteure herangezogen („wahrgenommene Qualität“). Dazu werden die schriftlichen<br />

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